Erfroren am Großglockner: Schuldspruch für Thomas P.
Tod am Großglockner: Prozess gegen einen 37-jährigen Salzburger am Donnerstag vor dem Innsbrucker Landesgericht.
13 Stunden und 20 Minuten. So lange wurde am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht verhandelt, bevor um knapp vor 23 Uhr das Urteil kam: Schuldig im Sinne des Strafantrags und somit der grob fahrlässigen Tötung.
Der Angeklagte bekommt eine Freiheitsstrafe von 5 Monaten, auf 3 Jahre bedingt, und eine Geldstrafe in der Höhe von 9.600 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Anstrengungen des Tages waren zu diesem Zeitpunkt allen anzumerken. Kein Wunder, der Prozess war emotional und brisant - finden Sie hier den gesamten Prozesstag in der Ticker-Nachlese.
Mit Rucksack und Board in der Wand
Über eine Stunde wird Thomas P. am Vormittag schon von Richter Norbert Hofer befragt, als der ein Foto auf die Bildschirme projiziert. Es zeigt Kerstin G., wie sie am 19. Jänner 2025 von den Bergrettern aufgefunden wurde. Knapp unterhalb des Großglockner-Gipfels hängt sie in einer Wand – mit Rucksack samt Splitboard am Körper.
Für Hofer passt der Auffindungsort nicht zu den Schilderungen des Angeklagten, der ihr den Rucksack abgenommen und sie an anderer Stelle zurückgelassen haben will, um Hilfe für seine bewegungsunfähige Freundin zu holen. Der auf Alpinfragen spezialisierte Richter stellt in den Raum, ob Kerstin G. vielleicht doch noch im Aufstieg oder vielleicht abgestürzt war.
Neue Erkenntnis
„Wir waren oben auf der Flanke“, versichert Thomas P. „Ich habe Kerstin nicht an diesem Punkt zurückgelassen.“ Anders als bisher behauptet, gesteht er aber ein, dass er wusste, dass die 33-Jährige einen Biwaksack dabei hatte. Weder diesen noch eine Rettungsdecke verwendete er, um der Frau bei eisigem Wind ein bisschen Schutz zu bieten.
Er und seine Freundin seien beide in einer „absoluten Ausnahmesituation gewesen“, betont Thomas P.. „Ich habe mit ihr ausgemacht, Hilfe zu holen.“ Er habe gehofft, in einem Notraum auf der Adlersruhe auf andere Bergsteiger zu treffen, und sei deshalb dorthin abgestiegen. Einmal habe er noch umgedreht und sich zu seiner Freundin legen wollen. Aber die habe laut gesagt: „Geh jetzt, geh. Sie hat mir das Leben gerettet.“
Starb an Unterkühlungstod
Für Kerstin G. kommt letztlich jede Hilfe zu spät. Vermutlich zwei Stunden sei die Frau dort, wo sie gefunden wurde, gehangen – ehe sie einen „Unterkühlungstod“ starb, schließt die gerichtsmedizinische Gutachterin aus der Obduktion.
In Befragungen von über einem Dutzend Zeugen, zwei Gutachtern und dem Angeklagten selbst wurde am Donnerstag versucht, dem Todesdrama auf den Grund zu gehen. „Das Opfer kann uns leider nichts mehr sagen“, erklärt der Staatsanwalt. Er wirft dem Angeklagten das Vergehen der grob fahrlässigen Tötung vor – Strafandrohung bis zu drei Jahre Haft. Thomas P. wird von der Anklage als „Führer aus Gefälligkeit“ betrachtet – als jemand, der bergerfahrener als seine Seilpartnerin war und so entsprechend Verantwortung für die 33-Jährige hätte.
Das Medieninteresse am Prozess war riesig.
„Es tut mir unendlich leid, was und wie es passiert ist. Ich habe Kerstin geliebt“, erklärt der Angeklagte am Anfang seiner Befragung, bekennt sich aber im Sinne der Anklage „nicht schuldig“. Wer die Tour auf den Großglockner geplant hat, wer unter welchen Umständen bereits zuvor welche Berge bestiegen hat – all das will der Richter wissen.
Nicht das erste Mal?
Zwischendurch berichtet Hofer vom Vorwurf der Ex-Freundin des Angeklagten, wonach dieser sie bei einer Tour auf den Großglockner nachts stehen lassen habe. Ex-Freundin Andrea B.: Es sei „nicht mehr oben am Berg“, sondern in leichterem Terrain gewesen. „Aber trotzdem. Die Stirnlampe war ausgegangen, ich war alleine, hab geweint . Er hat mich zurückgelassen.“
"Sie war kein Dummerchen"
Befragt wurden unter anderem Vater und Bruder von Thomas P. und die Eltern von Kerstin G. Die Beziehung ihrer Tochter zu P. „war auf gleicher Ebene“, erklärte die Mutter der 33-Jährigen. Sie hatte bereits vor dem Prozess P. in einem Interview den Rücken gestärkt. Kerstin G. sei kein „Dummerchen“ gewesen, „das sich auf den Berg hochschleifen lassen hat“.
Strittiger Punkt
Strittig ist in diesem Prozess immer wieder, wie die Kommunikation zwischen Alpinpolizei und P. verlaufen ist. Der Angeklagte erzählt, dass es seiner Freundin über weite Strecken gut gegangen sei – auch als um 22.50 Uhr ein Polizeihubschrauber zu den beiden aufsteigt und sie keine Notsignale absetzten.
„Wir haben gewusst, dass wir in die Nacht kommen“, sagt Thomas P. zu jener Tour, die laut Anklage am Morgen des 18. Jänner um zwei Stunden zu spät gestartet wurde. Der 37-Jährige gesteht technische Fehler im Verlauf des Aufstiegs ein. Probleme habe Kerstin G. aber erst gegen Ende gehabt. Um 2 Uhr in der Nacht lässt er sie zurück.
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