Prozess nach Großglockner-Drama startet: Lebensgefährte (37) vor Gericht
(Symbolbild)
Vor gut einem Jahr nahm die Bergtour einer 33-jährigen Salzburgerin ein tragisches Ende. Gemeinsam mit ihrem 37-jährigen Lebensgefährten wollte sie den höchsten Berg Österreichs, den Großglockner (3.798 Meter), erklimmen. Doch dazu kam es nicht.
Am Stüdlgrat, dem Südwest-Gratanstieg auf den Großglockner, kam die 33-Jährige rund 50 Meter unterhalb des Gipfels ums Leben.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhob Anklage gegen den 37-jährigen Partner. Der Mann soll die Salzburgerin "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" am Gipfel zurückgelassen haben. Im Falle einer Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung drohen dem 37-Jährigen bis zu drei Jahre Haft.
Ob es am Donnerstag bereits ein Urteil geben wird, war indes unklar. Neben zwei Gutachtern waren nämlich 15 Zeugen geladen, daher könnte der Prozess vertagt werden. Es wurde mit großem Andrang gerechnet: 50 Medienvertreter hatten sich angekündigt.
- 18. Jänner 2025: Die 33-jährige Salzburgerin und ihr Partner brechen in Kals in Tirol zu einer Tour auf den Großglockner auf. Sie wählen den Weg über das Stüdlgrat.
- 19. Jänner 2025: Die Bergretter finden die erfrorene Frau 50 Meter unterhalb des Gipfels.
- 4. Dezember 2025: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung erhoben.
- 19. Februar 2026: Der Prozess ist im Straflandesgericht Innsbruck angesetzt.
Eine ausführliche Dokumentation der Ereignisse können Sie hier nachlesen.
Der KURIER tickerte live aus dem Landesgericht Innsbruck. Die Entwicklungen können Sie hier nachlesen:
Großglockner-Prozess live
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Eltern betrachten den Angeklagten als nicht schuldig
Jennewein spricht von Einflussnahme durch die LPD. Der Anwalt zitiert aus einem Schreiben der Eltern der verstorbenen Frau. Ihre Tochter habe eine "besonders hohe Leistungsfähigkeit gehabt". In so einem Fall könne man auch später losgehen, befindet der Rechtsverteidiger.
Auch das Verhältnis der 33-Jährigen und des 37-Jährigen wird von Jennewein beschrieben: "Die Beziehung der beiden war gleichwertig."
Zur Erklärung: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als "Führer aus Gefälligkeit" etliche Fehler gemacht und so "grob fahrlässig" den Tod seiner Freundin verschuldet zu haben, die weniger Erfahrung gehabt habe. Laut dem Brief der Eltern gehen sie von schicksalhaften Umständen aus.
Die Eltern betrachten den Angeklagten als nicht schuldig.
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Angeklagter telefonierte mit Polizei
Nun ist Anwalt Jennewein am Wort. Es tue seinem Mandanten unendlich leid. "Er hat den liebsten Menschen an diesem Abend verloren."
Nun geht es um ein Gespräch zwischen dem Angeklagten und den Rettern um 0:35 Uhr.
Der Angeklagte will mit einem Polizisten telefoniert haben. "Wir gehen davon aus, dass es in diesem Gespräch zu Missverständnissen gekommen ist." -
Bilder gingen um die Welt
Laut der Staatsanwaltschaft gibt es umfassendes Datenmaterial. "Anfangs hat man gut Höhe gemacht." Später habe es "einen dramatischen Abfall der Höhenlage gegeben". Unter anderem wurde die Webcam des Großglockners ausgewertet. Die Bilder der Stirnlampen in der Dunkelheit gingen um die Welt.
Letztlich wurden nur noch 16 Höhenmeter pro Stunde geschafft. Der Staatsanwalt spricht von einem "kontinuierlichen Leistungsabfall".
"Das Opfer kann uns leider nichts mehr sagen", sagt der Staatsanwalt. Es gebe nur die Angaben des Angeklagten. Und das angesprochene Datenmaterial.
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"Wie geht es Ihnen?"
"Wie geht es Ihnen?" ist die erste Frage, die Hofer dem Angeklagten stellt. Wie üblich werden zunächst die persönlichen Daten und die Vermögensverhältnisse abgefragt. Der Staatsanwalt verweist auf den schriftlichen Strafantrag sowie auf das dem Angeklagten vorgeworfene Fehlverhalten.
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"Es hat keinen Einfluss"
Der Richter spricht die Diskussionen um seine Person und seine Tätigkeit als Berg- und Flugretter an und sagt: "Es hat keinen Einfluss." Sollte der Verteidiger einen Antrag auf Befangenheit stellen, wird Hofer selbst darüber entscheiden.
Verteidiger Jennewein stellt klar, dass er keine Bedenken hat. Laut Hofer gibt es am Landesgericht eine alpine Sonderzuständigkeit. Dies liege daran, dass es auch auf Seiten von Staatsanwaltschaft und Verteidigern eine solche gibt.
Es gehe darum, dass ein Richter Gutachten auch interpretieren kann und seine Entscheidung nicht nur auf dieser Grundlage treffen muss.
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Filmen ab jetzt verboten
Ab jetzt muss das Filmen im Gerichtssaal eingestellt werden. Der Richter erklärt, dass die Verhandlung aufgezeichnet wird, um der Schriftführerin die Arbeit zu erleichtern. Der Angeklagte, der ein blaues Sakko trägt, sitzt auf dem Anklagestuhl. Auch er hat bereits ein Bild des Großglockners vor sich auf einem Bildschirm.
Richter Hofer erklärt, dass er sich Berichterstattungen im Vorfeld nicht ansieht. Da er selbst Bergretter ist, stand die Frage im Raum, ob er befangen sein könnte.
© KURIERDer Angeklagte Thomas P.
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Verhandlung beginnt
Gerade eben hat der Angeklagte Thomas P., begleitet von seinem Anwalt Klaus Jennewein, den Saal betreten. Die Verhandlung ist aufgerufen und beginnt nun.
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Angespannte Stimmung ...
Der auf Alpinsachen spezialisierte Richter Norbert Hofer hat bereits darüber informiert, dass die Verhandlung in wenigen Minuten beginnen wird. Im Saal herrscht angespannte Ruhe. Dieser Fall berührt Menschen, unabhängig davon, ob sie bergaffin sind oder nicht. -
Internationale Medien anwesend
Rund 20 TV-Kameraleute und Fotografen warten darauf, Bilder vom Angeklagten zu machen. Unter den anwesenden Medien sind nicht nur welche aus dem deutschsprachigen, sondern auch aus dem englischsprachigen Raum. Der große Schwurgerichtssaal ist bis auf den letzten Platz gefüllt.
Auf den Videobilschirmen im Saal ist bereits der Großglockner mit den in diesem Fall markanten Punkten zu sehen.
Dazu zählen beispielsweise der Einstieg am Stüdlgrat, das "Früchstücksplatzerl", der letztmögliche Punkt, an dem das Paar umkehren hätte können, sowie der Gipfel des Großglockners und die Adlersruhe.
© Yvonne WidlerAuf dem Foto ist links der Alpingutachter Walter Würtl zu sehen.
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Landesgericht Innsbruck
Wenige Minuten vor Prozessbeginn am Landesgericht Innsbruck.
© Christian Willim -
Wie lautet die Anklage?
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen mehrere schwere Fehler vor und klagt ihn wegen fahrlässiger Tötung an. Unter anderem soll der Mann erfahrener als seine Partnerin und für die Planung und Führung verantwortlich gewesen sein.
Der Start der Tour soll zwei Stunden zu spät angesetzt worden sein. Die Freundin soll außerdem mit einem unpassenden Splitboard und Snowboard-Softboots die Glocknertour angetreten haben, die Ausrüstung sei für das Gelände nicht ausreichend gewesen.
Der Angeklagte hätte aufgrund des starken Windes spätestens beim "Frühstücksplatzl" umkehren müssen. Außerdem soll der Angeklagte es unterlassen haben, rechtzeitig vor Einbruch der Dunkelheit einen Notruf abzusetzen.
Es wurde kein Notruf abgesetzt, und auch beim Überflug eines Polizeihubschraubers um etwa 22:50 Uhr wurden keine Notsignale abgegeben. Die Alpinpolizei soll mehrmals versucht haben, Kontakt zum Angeklagten aufzunehmen, der Mann habe einen Alpinpolizisten erstmals um 0:35 Uhr angerufen.
Außerdem soll der 37-Jährige es unterlassen haben, seine Freundin an einen möglichst windgeschützten Platz zu bringen, um sie vor Wärmeverlust zu schützen.
Der Angeklagte bestreitet ein Fehlverhalten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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KURIER vor Ort
Unsere Kollegen Christian Willim und Yvonne Widler berichten heute vom Landesgericht Innsbruck. Sie werden von unserer Videojournalistin Alexandra Diry begleitet. Los geht es um 9 Uhr. Die Presse wird um 8:30 Uhr vorab in einen Raum für Medienvertreter eingelassen.
© Yvonne Widler -
Um 8:30 Uhr im Schwurgerichtssaal
An der Zugangskontrolle des Gerichts hat sich eine lange Schlange von Berichterstattern gebildet. Um 8:30 Uhr werden sie in den Schwurgerichtssaal gelassen. Der Andrang scheint noch größer zu sein als bei den zuletzt gegen René Benko geführten Prozessen.
© Christian Willim -
Großer Andrang
Seit 6:30 Uhr, als es noch stockdunkel war, stehen Medienvertreter vor dem Landesgericht Innsbruck. Es werden minütlich mehr. Der Medienandrang ist enorm.
© Yvonne Widler
- Der Großglockner-Prozess ist für Donnerstag, den 19. Februar 2026 angesetzt und wird voraussichtlich einen Tag dauern.
- Angesichts der großen Anzahl von 15 Zeugen und Sachverständigen scheint eine Vertagung jedoch wahrscheinlich.
- Den Prozess wird Einzelrichter Norbert Hofer verhandeln. Er verfügt über eine Spezialzuständigkeit in Alpinsachen, zudem ist er Flugretter und Notfallsanitäter.
- Das Medieninteresse ist enorm. Sogar die New York Times berichtete vor einem Jahr vom Unglück am Großglockner. Das OLG wird aus allen Nähten platzen. Mehr als 50 Medienvertreter - einer pro Medium - werden bei der Verhandlung aber nicht Platz finden.
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