Prozess nach Großglockner-Drama startet: Lebensgefährte (37) vor Gericht

Im Jänner 2025 erfror eine Frau bei einer Bergtour am Großglockner. Nun muss sich ihr Lebensgefährte vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Der KURIER berichtet live.
Ein Mann steht neben einem Polizei-Hubschrauber in einer verschneiten Berglandschaft.

Vor gut einem Jahr nahm die Bergtour einer 33-jährigen Salzburgerin ein tragisches Ende. Gemeinsam mit ihrem 37-jährigen Lebensgefährten wollte sie den höchsten Berg Österreichs, den Großglockner (3.798 Meter), erklimmen. Doch dazu kam es nicht.

Am Stüdlgrat, dem Südwest-Gratanstieg auf den Großglockner, kam die 33-Jährige rund 50 Meter unterhalb des Gipfels ums Leben.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck erhob Anklage gegen den 37-jährigen Partner. Der Mann soll die Salzburgerin "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" am Gipfel zurückgelassen haben. Im Falle einer Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung drohen dem 37-Jährigen bis zu drei Jahre Haft.

Ob es am Donnerstag bereits ein Urteil geben wird, war indes unklar. Neben zwei Gutachtern waren nämlich 15 Zeugen geladen, daher könnte der Prozess vertagt werden. Es wurde mit großem Andrang gerechnet: 50 Medienvertreter hatten sich angekündigt.

Der KURIER tickerte live aus dem Landesgericht Innsbruck. Die Entwicklungen können Sie hier nachlesen:

LIVE

Großglockner-Prozess live

  • |Adisa Beganović

    Eltern betrachten den Angeklagten als nicht schuldig

    Jennewein spricht von Einflussnahme durch die LPD. Der Anwalt zitiert aus einem Schreiben der Eltern der verstorbenen Frau. Ihre Tochter habe eine "besonders hohe Leistungsfähigkeit gehabt". In so einem Fall könne man auch später losgehen, befindet der Rechtsverteidiger.

    Auch das Verhältnis der 33-Jährigen und des 37-Jährigen wird von Jennewein beschrieben: "Die Beziehung der beiden war gleichwertig."

    Zur Erklärung: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als "Führer aus Gefälligkeit" etliche Fehler gemacht und so "grob fahrlässig" den Tod seiner Freundin verschuldet zu haben, die weniger Erfahrung gehabt habe. Laut dem Brief der Eltern gehen sie von schicksalhaften Umständen aus.

    Die Eltern betrachten den Angeklagten als nicht schuldig.

  • |Adisa Beganović

    Angeklagter telefonierte mit Polizei

    Nun ist Anwalt Jennewein am Wort. Es tue seinem Mandanten unendlich leid. "Er hat den liebsten Menschen an diesem Abend verloren." 

    Nun geht es um ein Gespräch zwischen dem Angeklagten und den Rettern um 0:35 Uhr.
    Der Angeklagte will mit einem Polizisten telefoniert haben. "Wir gehen davon aus, dass es in diesem Gespräch zu Missverständnissen gekommen ist."

     

  • |Adisa Beganović

    Bilder gingen um die Welt

    Laut der Staatsanwaltschaft gibt es umfassendes Datenmaterial. "Anfangs hat man gut Höhe gemacht." Später habe es "einen dramatischen Abfall der Höhenlage gegeben". Unter anderem wurde die Webcam des Großglockners ausgewertet. Die Bilder der Stirnlampen in der Dunkelheit gingen um die Welt.

    Letztlich wurden nur noch 16 Höhenmeter pro Stunde geschafft. Der Staatsanwalt spricht von einem "kontinuierlichen Leistungsabfall". 

    "Das Opfer kann uns leider nichts mehr sagen", sagt der Staatsanwalt. Es gebe nur die Angaben des Angeklagten. Und das angesprochene Datenmaterial.

  • |Adisa Beganović

    "Wie geht es Ihnen?"

    "Wie geht es Ihnen?" ist die erste Frage, die Hofer dem Angeklagten stellt. Wie üblich werden zunächst die persönlichen Daten und die Vermögensverhältnisse abgefragt. Der Staatsanwalt verweist auf den schriftlichen Strafantrag sowie auf das dem Angeklagten vorgeworfene Fehlverhalten.

    Also etwa der verspätete Start der Tour. Bei der Tourenplanung sei nicht über einen Notfall gesprochen worden. Kerstin G. sei mit Snowboardschuhen und einem Splitboard unterwegs gewesen. Bei gefühlten minus 20 Grad hätte man am Frühstücksplatz umkehren müssen.

    Beim Überflug eines Hubschraubers um 22:15 Uhr hätten Notzeichen abgegeben werden müssen.
     
    Letztlich hätte er dafür sorgen müssen, dass seine Freundin einen windgeschützten Platz hat und mit einem Biwaksack sowie einer Aludecke versorgt wird.
     
  • |Adisa Beganović

    "Es hat keinen Einfluss"

    Der Richter spricht die Diskussionen um seine Person und seine Tätigkeit als Berg- und Flugretter an und sagt: "Es hat keinen Einfluss." Sollte der Verteidiger einen Antrag auf Befangenheit stellen, wird Hofer selbst darüber entscheiden. 

    Verteidiger Jennewein stellt klar, dass er keine Bedenken hat. Laut Hofer gibt es am Landesgericht eine alpine Sonderzuständigkeit. Dies liege daran, dass es auch auf Seiten von Staatsanwaltschaft und Verteidigern eine solche gibt.

    Es gehe darum, dass ein Richter Gutachten auch interpretieren kann und seine Entscheidung nicht nur auf dieser Grundlage treffen muss.

    Als Zeugen geladene Angehörige werden von Hofer vorgezogen, damit sie anschließend der Verhandlung als Zuschauer beiwohnen können. Insgesamt sind heute 15 Zeugen geladen, darunter Verwandte des Angeklagten sowie Verwandte seiner am Großglockner verstorbenen Partnerin.

  • |Adisa Beganović

    Filmen ab jetzt verboten

    Ab jetzt muss das Filmen im Gerichtssaal eingestellt werden. Der Richter erklärt, dass die Verhandlung aufgezeichnet wird, um der Schriftführerin die Arbeit zu erleichtern. Der Angeklagte, der ein blaues Sakko trägt, sitzt auf dem Anklagestuhl. Auch er hat bereits ein Bild des Großglockners vor sich auf einem Bildschirm. 

    Richter Hofer erklärt, dass er sich Berichterstattungen im Vorfeld nicht ansieht. Da er selbst Bergretter ist, stand die Frage im Raum, ob er befangen sein könnte.

    Alt.

    Der Angeklagte Thomas P.

  • |Adisa Beganović

    Verhandlung beginnt

    Gerade eben hat der Angeklagte Thomas P., begleitet von seinem Anwalt Klaus Jennewein, den Saal betreten. Die Verhandlung ist aufgerufen und beginnt nun.

  • |Adisa Beganović

    Angespannte Stimmung ...

    Der auf Alpinsachen spezialisierte Richter Norbert Hofer hat bereits darüber informiert, dass die Verhandlung in wenigen Minuten beginnen wird. Im Saal herrscht angespannte Ruhe. Dieser Fall berührt Menschen, unabhängig davon, ob sie bergaffin sind oder nicht.
  • |Adisa Beganović

    Internationale Medien anwesend

    Rund 20 TV-Kameraleute und Fotografen warten darauf, Bilder vom Angeklagten zu machen. Unter den anwesenden Medien sind nicht nur welche aus dem deutschsprachigen, sondern auch aus dem englischsprachigen Raum. Der große Schwurgerichtssaal ist bis auf den letzten Platz gefüllt.

    Auf den Videobilschirmen im Saal ist bereits der Großglockner mit den in diesem Fall markanten Punkten zu sehen.

    Dazu zählen beispielsweise der Einstieg am Stüdlgrat, das "Früchstücksplatzerl", der letztmögliche Punkt, an dem das Paar umkehren hätte können, sowie der Gipfel des Großglockners und die Adlersruhe.

    Mehrere Personen sitzen und arbeiten in einem modernen Konferenzraum mit Holzwänden.

    Auf dem Foto ist links der Alpingutachter Walter Würtl zu sehen.

  • |Adisa Beganović

    Landesgericht Innsbruck

    Wenige Minuten vor Prozessbeginn am Landesgericht Innsbruck.

    Ein Gerichtssaal
  • |Adisa Beganović

    Wie lautet die Anklage?

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen mehrere schwere Fehler vor und klagt ihn wegen fahrlässiger Tötung an. Unter anderem soll der Mann erfahrener als seine Partnerin und für die Planung und Führung verantwortlich gewesen sein. 

    Der Start der Tour soll zwei Stunden zu spät angesetzt worden sein. Die Freundin soll außerdem mit einem unpassenden Splitboard und Snowboard-Softboots die Glocknertour angetreten haben, die Ausrüstung sei für das Gelände nicht ausreichend gewesen. 

    Der Angeklagte hätte aufgrund des starken Windes spätestens beim "Frühstücksplatzl" umkehren müssen. Außerdem soll der Angeklagte es unterlassen haben, rechtzeitig vor Einbruch der Dunkelheit einen Notruf abzusetzen. 

    Es wurde kein Notruf abgesetzt, und auch beim Überflug eines Polizeihubschraubers um etwa 22:50 Uhr wurden keine Notsignale abgegeben. Die Alpinpolizei soll mehrmals versucht haben, Kontakt zum Angeklagten aufzunehmen, der Mann habe einen Alpinpolizisten erstmals um 0:35 Uhr angerufen. 

    Außerdem soll der 37-Jährige es unterlassen haben, seine Freundin an einen möglichst windgeschützten Platz zu bringen, um sie vor Wärmeverlust zu schützen. 

    Der Angeklagte bestreitet ein Fehlverhalten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

  • |Adisa Beganović

    KURIER vor Ort

    Unsere Kollegen Christian Willim und Yvonne Widler berichten heute vom Landesgericht Innsbruck. Sie werden von unserer Videojournalistin Alexandra Diry begleitet. Los geht es um 9 Uhr. Die Presse wird um 8:30 Uhr vorab in einen Raum für Medienvertreter eingelassen.

    Medienvertreter vor Gerichtssaal
  • |Adisa Beganović

    Um 8:30 Uhr im Schwurgerichtssaal

    An der Zugangskontrolle des Gerichts hat sich eine lange Schlange von Berichterstattern gebildet. Um 8:30 Uhr werden sie in den Schwurgerichtssaal gelassen. Der Andrang scheint noch größer zu sein als bei den zuletzt gegen René Benko geführten Prozessen.

    Andrang von Menschen
  • |Adisa Beganović

    Großer Andrang

    Seit 6:30 Uhr, als es noch stockdunkel war, stehen Medienvertreter vor dem Landesgericht Innsbruck. Es werden minütlich mehr. Der Medienandrang ist enorm.

    Eine Menschenschlange

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