Nachlese zum Großglockner-Prozess: "Kerstin G. ist gegangen bis zu ihrem Tod"
Schuldig im Sinne der Anklage. So lautete nach mehr als 13 Stunden Verhandlung das Urteil in einem Fall, der nicht nur die Bergsteiger-Community bewegt hatte.
Die Nachricht vom tragischen Erfrierungstod seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner ging im Jänner 2025 um die Welt. Am Donnerstag, 13 Monate nach der Unglücksnacht, musste sich der der 37-jährige Salzburger Thomas P. wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Innsbrucker Landesgericht verantworten.
Richter Norbert Hofer sah sein Fehlverhalten am Ende als erwiesen an. Thomas P. sei als erfahrenerer Alpinist verantwortlich für seine Begleitung gewesen und hätte erkennen müssen, dass sie umkehren hätten sollen.
P. wurde - nicht rechtskräftig - zu fünf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro verurteilt. Es ist Urteil mit Folgen für die Welt des Bergsports. Erstmals wurde ein "Führer aus Gefälligkeit" strafrechtlich verurteilt.
Die Verhandlung dauerte bis in die späten Nachtstunden. Richter Norbert Hofer verlas erst gegen 22.30 Uhr, nach mehr als 13 Stunden, sein Urteil. Der Schuldspruch erfolgte jedoch nicht in allen Anklagepunkten. So ließ der Richter etwa den Vorwurf, dass Thomas P. bis 3.30 Uhr mit dem Notruf gewartet habe, fallen. Er hielt es für nachvollziehbar, dass der Angeklagte ein Telefonat um 0.35 Uhr als Notruf verstanden hatte.
"Die Frau war da oben fertig. Und wenn Sie es nicht gesehen haben, hätten Sie es sehen müssen"
"Es tut mir unendlich leid", hatte Thomas P. zu Beginn seiner rund zwei Stunden dauernden Einvernahme am Donnerstag Vormittag erklärt. Er habe seine Freundin "geliebt". Sie sei "sehr sportlich und bergaffin gewesen", Touren habe man "grundsätzlich gemeinsam geplant". So sei es auch im Fall der Tour auf Österreichs höchsten Berg (3.798 Meter) gewesen.
Richter Hofer sah es anders. Als "Führer aus Gefälligkeit" sei P. letztlich die größere Verantwortung zugekommen. "Kerstin G. ist gegangen ist bis zu ihrem Tod", sagte Hofer in seiner Urteilsbegründung. "Die Frau war da oben fertig. Und wenn Sie es nicht gesehen haben, hätten Sie es sehen müssen."
- 18. Jänner 2025: Die 33-jährige Salzburgerin und ihr Partner brechen in Kals in Tirol zu einer Tour auf den Großglockner auf. Sie wählen den Weg über das Stüdlgrat.
- 19. Jänner 2025: Die Bergretter finden die erfrorene Frau 50 Meter unterhalb des Gipfels.
Eine ausführliche Dokumentation der Ereignisse können Sie hier nachlesen.
- 4. Dezember 2025: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung erhoben.
- 19. Februar 2026: Der Prozess ist im Straflandesgericht Innsbruck angesetzt.
Der Richter führte auch eine "mediale Vorverurteilung" sowie den Verlust der eigenen Lebensgefährtin ins Treffen. Hofer versicherte jedenfalls, dass er sich nicht von in Medien aufgetretenen Experten beeinflussen habe lassen. In seiner Urteilsbegründung hielt er zudem fest, dass die verstorbene 33-Jährige "Galaxien" vom alpinistischen Können des Salzburgers entfernt gewesen sei. Sie habe sich in "Ihre Obhut" gegeben und war davon ausgegangen, dass er die "Verantwortung" für sie übernahm.
Angeklagter sprach von gemeinsam geplanter Tour
Der Angeklagte betonte im Verfahren mehrfach, über "keinerlei Alpin-Ausbildung" zu verfügen und somit keinesfalls in der Rolle des Bergführers gewesen zu sein: "Ich habe mich selbst ausgebildet, beispielsweise mit Videos." Seine Freundin sei ihm in Sachen Wissen und Können am Berg in kaum etwas nachgestanden.
"Womöglich habe ich schon mehr Touren gemacht, aber sie wusste genau, worauf sie sich einlässt", führte er im bis auf den letzten Platz gefüllten Schwurgerichtssaal unter Anwesenheit von rund 50 Medienvertretern aus dem In- und Ausland aus.
Thomas P. beschrieb "Ausnahmesituation", Richter äußert Zweifel
Dass man ab dem Frühstücksplatzl länger gebraucht hatte, habe an einer Seilblockade gelegen. Bis dahin sei man wegen schwerer Rucksäcke langsamer vorangekommen. Bei einem Hubschrauberüberflug durch die Alpinpolizei sei seine Seilpartnerin noch in guter Verfassung gewesen, meinte der Salzburger. Wie es zu dem schnellen körperlichen Verfall gekommen sei, könne er "wirklich nicht sagen" und sprach von einer "Ausnahmesituation" für beide. Den Abstieg auf die Adlersruhe habe er nach gemeinsamer Absprache gewagt. Als er noch einmal zu seiner Partnerin umkehren wollte, habe sie ihn "lautstark weggeschickt" mit den Worten: "Geh jetzt, geh." Damit habe sie sein Leben gerettet. An eine Rettungsdecke oder einen Biwaksack habe er nicht mehr gedacht, räumte der 37-Jährige ein. Nach einem Telefongespräch mit der Bergrettung sei der Angeklagte sicher gewesen, die Rettungskette in Gang gesetzt zu haben.
In der Einvernahme des Mannes äußerte der Richter Zweifel an der Version des Angeklagten. Es sei für ihn schwer, "Ihre Variante mit der Auffindungssituation in Einklang zu bringen." Die Frau sei schließlich am Seil in der senkrechten Wand hängend, mit lockeren Steigeisen und geöffneten Snowboardboots gefunden worden, brachte er einen möglichen Sturz ins Spiel. Der Angeklagte habe dagegen angegeben, sie in anderer Position und fixiert zurückgelassen zu haben.
Mutter beschrieb sehr sportliche Tochter
Am Nachmittag stand die Befragung von insgesamt 15 geladenen Zeugen und zwei Gutachtern an. Mutter und Vater der Verstorbenen wurden zuerst in den Zeugenstand gerufen. Beide gaben an, dass ihre Tochter insbesondere seit 2020 alpinistisch "richtig aktiv" gewesen sei. Sportlich sei sie aber schon vorher gewesen, meinte die Mutter. Dass sie vor der Glockner-Besteigung schon einmal auf einer Tour mit wechselnden Verhältnissen gewesen sei, habe sie nicht mitbekommen. Mit der Tour habe sich ihre Tochter aber "sicher" auseinandergesetzt und "wäre auch nicht blind mitgegangen". Während der Besteigung habe ihre Tochter sie über Nachrichten auf dem Laufenden gehalten und schließlich "sind unten" geschrieben - vermutlich um die Mutter zu beruhigen, meinte dieselbe.
Vater und Bruder des Angeklagten skizzierten wiederum das Wesen und die Fertigkeiten des 37-Jährigen. "Er hat sich alles selbst beigebracht", gab dessen Vater zu Protokoll. Die Verstorbene und sein Bruder hätten immer wieder "gemeinsam Touren gemacht" und seien "gleichwertige Partner gewesen". Auch der Bruder bestätigte das: "Sie waren einige Male gemeinsam am Berg unterwegs." Das Wissen der Salzburgerin und seines Bruders habe sich jedenfalls nicht groß unterschieden.
Flugretter sahen bei Hubschrauber-Überflug keinen Notfall
Im Anschluss waren Flugpolizei, Bergretter, Alpinisten und Alpinpolizisten am Wort. Die Flugpolizisten berichteten etwa unisono, dass gegen 22.30 Uhr, als ein Überflug mit dem Hubschrauber erfolgt sei, nicht von einem Notfall ausgegangen worden war. Die beiden seien "langsam", aber doch weitergekommen und aufgestiegen. "Es war Bewegung drin", sagte ein Befragter. Auch einvernommene Alpinisten, die am Unfallabend ebenfalls auf der Großglocknertour unterwegs gewesen waren, schilderten die Situation als "uneindeutig". "Ich hatte das Gefühl, dass etwas nicht passt, konnte aber nicht einschätzen, ob es wirklich ein Notfall war", führte ein Zeuge aus. In einer Sache waren sich aber alle einig: An besagtem Tag und Abend habe es "außergewöhnlich starke Windböen" gegeben.
Um eine gänzlich andere Fragestellung ging es schließlich bei der Einvernahme des Polizisten, der die Erstbefragung des Angeklagten am Vormittag nach der für die 33-jährige Frau tödlichen Nacht durchführte. Der 37-Jährige habe bei der Befragung sinngemäß zu Protokoll gegeben, dass "er die Tour geplant als auch geführt" habe. Auch schätzte der Polizist die "alpinistische Erfahrung" der Verstorbenen "als nicht so gut wie die des Angeklagten" ein. Der Verteidiger führte indes in einem Frage-Antwort-Schlagabtausch mit dem Polizisten ins Treffen, dass der Angeklagte wohl angesichts der Anstrengung und soeben überbrachten Todesnachricht nicht vernehmungsfähig gewesen sei. Zudem sei nicht klar gewesen, dass sein Mandant als Beschuldigter geführt wurde. Dahingehende Beweisanträge mitsamt Zeugeneinvernahmen und der Einholung eines weiteren Gutachtens wurden vom Richter abgelehnt.
Ex-Freundin am Großglockner zurückgelassen?
Eine Ex-Freundin des Angeklagten berichtete in ihrer Aussage indes von einer Großglockner-Tour, die sie mit dem 37-Jährigen absolviert hatte. Dort habe er sie beim Abstieg "mitten in der Nacht" zurückgelassen, weil sie zu langsam gewesen sei. Er meinte, dass sie sich "nicht so anstellen" solle. "Das war dann die letzte gemeinsame Bergtour", fügte sie hinzu.
Als letzter Zeuge kam noch jener Alpinpolizist zu Wort, der in der folgenschweren Nacht den Angeklagten zuerst kontaktiert und jenes Gespräch mit ihm geführt hatte, von dem der 37-Jährige ausgegangen war, dass es ein Notruf gewesen sei. "Das war definitiv kein Notruf", hielt der Polizist fest. Der Salzburger habe gesagt, dass alles in Ordnung sei und sie vom Hubschrauber, der vorher nach ihnen gesehen habe, keine Hilfe gebraucht hätten. Der Beamte habe ihm gesagt, dass eine Hubschrauberbergung derzeit nicht möglich sei und sie in Bewegung bleiben sollten. Nach dem abruptem Gesprächsende habe er noch zweimal angerufen und über Nachrichten versucht zu erfahren, ob das Duo denn nun Hilfe bräuchte. Der nächste Rückruf erfolgte dann aber erst um 3.30, als der 37-Jährige seine Freundin bereits zurückgelassen hatte.
Alpintechnischer Sachverständiger belastete Angeklagten
Das alpintechnische Sachverständigengutachten von Experten Walter Würtl stützte die Anklage. Der Gutachter führte aus, dass die Verunglückte im Gegensatz zu ihrem Partner im gefragten Gelände "fachlich als unerfahren und als Anfängerin zu bezeichnen war". Zudem sei die Ausrüstung und Notfallausrüstung unvollständig und ungeeignet gewesen. Der Zeitplan sei auch "absolut unpassend" gewesen. Der Wind in Verbindung mit Kälte habe zu einem "Teufelskreis" geführt, der den Kletternden viel Kraft abverlangt habe. Der Angeklagte hätte mit seiner Partnerin spätestens beim Frühstücksplatzl umdrehen oder noch vor Sonnenuntergang einen Notruf absetzen müssen. Hätte man die Einsatzkräfte beim Überflug des Hubschraubers verständigt, wäre wohl trotzdem "jede Hilfe zu spät" gekommen. Der Angeklagte habe schließlich eine "Flucht nach vorne" angetreten - was in den allermeisten Fällen jedoch "schlecht" ende. Der Abstieg auf die Adlersruhe sei "unsinnig" gewesen.
Gerichtsmedizinerin Claudia Wöss bestätigte indes, dass die 33-Jährige an Unterkühlung gestorben sei und zählte die typischen körperlichen Anzeichen dafür auf. Zudem stellte sie eine virale Lungenentzündung sowie Ibuprofen im Körper der Verstorbenen fest. Ob dies ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigt habe und ein abrupter Abfall des körperlichen Zustandes wahrscheinlich gewesen sei, konnte die Expertin nicht näher einschätzen.
Staatsanwalt: "Hätte nie so weit kommen dürfen"
"Er hätte gar nie in die Situation kommen dürfen, die Frau zurückzulassen", hatte indes Staatsanwalt Johann Frischmann in seinem Eröffnungsplädoyer im Großen Schwurgerichtssaal festgehalten. Er führte aus, dass die Salzburgerin "unerfahren" gewesen sei und nahm die mangelnde Touren- und (Notfall-)Ausrüstung der beiden ins Visier. Die Frau habe mit einem Snowboard-Splitboard "ungeeignetes Material" verwendet, zudem hätten die beiden "spätestens am Frühstücksplatzl umdrehen müssen". Der öffentliche Ankläger zeichnete den zeitlichen Ablauf der Tour nach und ortete einen "kontinuierlichen Leistungsabfall". Dieser habe sich nicht - wie von der Verteidigung argumentiert - erst ereignet, nachdem ein Hubschrauber gegen 22.00 Uhr auf den Glockner flog und nach den beiden sehen wollte. "Das widerspricht den objektiven Fakten des Gutachtens", meinte er. Bereits vor dem Hubschrauberüberflug seien die beiden nur langsam vorangekommen.
33-Jährige war laut Verteidiger nicht unerfahren
Verteidiger Kurt Jelinek widersprach den Ausführungen des Staatsanwaltes und zitierte aus einem Brief der Eltern der Verstorbenen. Die 33-Jährige habe vor der fatalen Glockner-Besteigung bereits mehrere Hochtouren absolviert, sei also keineswegs unerfahren gewesen. Zudem habe sie über eine "besonders hohe Leistungsfähigkeit" verfügt. "Sie hat gewusst, worauf sie sich einlässt, und hätte sich von niemandem dreinreden oder abbringen lassen", wiederholte er die Worte ihrer Eltern, die den Angeklagten in Schutz genommen hatten. Aus diesem Grund sei ein späterer Start auch gerechtfertigt gewesen, die Ausrüstung der Frau sei jedenfalls geeignet gewesen, meinte der Anwalt.
Laut Jelinek hatten sich die beiden - erst nach dem besagten Hubschrauberüberflug - "in furchtbar angeschlagenem physischem und psychischem Zustand" befunden. Als um 0.35 Uhr mit der Alpinpolizei ein Gespräch stattgefunden habe, sei klar gewesen, dass weder "von unten noch aus der Luft" Hilfe kommen werde. Die Alpinistin selbst habe dann zum Angeklagten gemeint: "Geh." Davor habe er alles unternommen, um ihr zu helfen. Wie sich später herausgestellt habe, habe die Frau an einem viralen Infekt gelitten. Der Anwalt führte die "wirklich schwierige Situation" und die "mediale Vorverurteilung" ins Treffen, sein Mandant sei alleine deswegen schon "gestraft". Zudem bemängelte der Verteidiger die Arbeit der Tiroler Landespolizeidirektion, die es etwa verabsäumt hätte, sich in Salzburg direkt nötige Informationen und Aussagen zu holen.
Hinweis: In einer vorigen Version wurde fälschlicherweise von einer Geldstrafe in der Höhe von 9.400 Euro berichtet.
Der KURIER berichtete live aus dem Landesgericht Innsbruck. Hier finden Sie den Ticker zur Nachlese.
Großglockner-Prozess
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Großer Andrang
Seit 6:30 Uhr, als es noch stockdunkel war, stehen Medienvertreter vor dem Landesgericht Innsbruck. Es werden minütlich mehr. Der Medienandrang ist enorm.
© Yvonne Widler -
Um 8:30 Uhr im Schwurgerichtssaal
An der Zugangskontrolle des Gerichts hat sich eine lange Schlange von Berichterstattern gebildet. Um 8:30 Uhr werden sie in den Schwurgerichtssaal gelassen. Der Andrang scheint noch größer zu sein als bei den zuletzt gegen René Benko geführten Prozessen.
© Christian Willim -
KURIER vor Ort
Unsere Kollegen Christian Willim und Yvonne Widler berichten heute vom Landesgericht Innsbruck. Sie werden von unserer Videojournalistin Alexandra Diry begleitet. Los geht es um 9 Uhr. Die Presse wird um 8:30 Uhr vorab in einen Raum für Medienvertreter eingelassen.
© Yvonne Widler -
Wie lautet die Anklage?
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen mehrere schwere Fehler vor und klagt ihn wegen fahrlässiger Tötung an. Unter anderem soll der Mann erfahrener als seine Partnerin und für die Planung und Führung verantwortlich gewesen sein.
Der Start der Tour soll zwei Stunden zu spät angesetzt worden sein. Die Freundin soll außerdem mit einem unpassenden Splitboard und Snowboard-Softboots die Glocknertour angetreten haben, die Ausrüstung sei für das Gelände nicht ausreichend gewesen.
Der Angeklagte hätte aufgrund des starken Windes spätestens beim "Frühstücksplatzl" umkehren müssen. Außerdem soll der Angeklagte es unterlassen haben, rechtzeitig vor Einbruch der Dunkelheit einen Notruf abzusetzen.
Es wurde kein Notruf abgesetzt, und auch beim Überflug eines Polizeihubschraubers um etwa 22:50 Uhr wurden keine Notsignale abgegeben. Die Alpinpolizei soll mehrmals versucht haben, Kontakt zum Angeklagten aufzunehmen, der Mann habe einen Alpinpolizisten erstmals um 0:35 Uhr angerufen.
Außerdem soll der 37-Jährige es unterlassen haben, seine Freundin an einen möglichst windgeschützten Platz zu bringen, um sie vor Wärmeverlust zu schützen.
Der Angeklagte bestreitet ein Fehlverhalten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Landesgericht Innsbruck
Wenige Minuten vor Prozessbeginn am Landesgericht Innsbruck.
© Christian Willim -
Internationale Medien anwesend
Rund 20 TV-Kameraleute und Fotografen warten darauf, Bilder vom Angeklagten zu machen. Unter den anwesenden Medien sind nicht nur welche aus dem deutschsprachigen, sondern auch aus dem englischsprachigen Raum. Der große Schwurgerichtssaal ist bis auf den letzten Platz gefüllt.
Auf den Videobilschirmen im Saal ist bereits der Großglockner mit den in diesem Fall markanten Punkten zu sehen.
Dazu zählen beispielsweise der Einstieg am Stüdlgrat, das "Früchstücksplatzerl", der letztmögliche Punkt, an dem das Paar umkehren hätte können, sowie der Gipfel des Großglockners und die Adlersruhe.
© Yvonne WidlerAuf dem Foto ist links der Alpingutachter Walter Würtl zu sehen.
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Angespannte Stimmung ...
Der auf Alpinsachen spezialisierte Richter Norbert Hofer hat bereits darüber informiert, dass die Verhandlung in wenigen Minuten beginnen wird. Im Saal herrscht angespannte Ruhe. Dieser Fall berührt Menschen, unabhängig davon, ob sie bergaffin sind oder nicht. -
Verhandlung beginnt
Gerade eben hat der Angeklagte Thomas P., begleitet von seinem Anwalt Klaus Jelinek, den Saal betreten. Die Verhandlung ist aufgerufen und beginnt nun.
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Filmen ab jetzt verboten
Ab jetzt muss das Filmen im Gerichtssaal eingestellt werden. Der Richter erklärt, dass die Verhandlung aufgezeichnet wird, um der Schriftführerin die Arbeit zu erleichtern. Der Angeklagte, der ein blaues Sakko trägt, sitzt auf dem Anklagestuhl. Auch er hat bereits ein Bild des Großglockners vor sich auf einem Bildschirm.
Richter Hofer erklärt, dass er sich Berichterstattungen im Vorfeld nicht ansieht. Da er selbst Bergretter ist, stand die Frage im Raum, ob er befangen sein könnte.
© KURIERDer Angeklagte Thomas P.
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"Es hat keinen Einfluss"
Der Richter spricht die Diskussionen um seine Person und seine Tätigkeit als Berg- und Flugretter an und sagt: "Es hat keinen Einfluss." Sollte der Verteidiger einen Antrag auf Befangenheit stellen, wird Hofer selbst darüber entscheiden.
Verteidiger Jelinek stellt klar, dass er keine Bedenken hat. Laut Hofer gibt es am Landesgericht eine alpine Sonderzuständigkeit. Dies liege daran, dass es auch auf Seiten von Staatsanwaltschaft und Verteidigern eine solche gibt.
Es gehe darum, dass ein Richter Gutachten auch interpretieren kann und seine Entscheidung nicht nur auf dieser Grundlage treffen muss.
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"Wie geht es Ihnen?"
"Wie geht es Ihnen?" ist die erste Frage, die Hofer dem Angeklagten stellt. Wie üblich werden zunächst die persönlichen Daten und die Vermögensverhältnisse abgefragt. Der Staatsanwalt verweist auf den schriftlichen Strafantrag sowie auf das dem Angeklagten vorgeworfene Fehlverhalten.
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Bilder gingen um die Welt
Laut der Staatsanwaltschaft gibt es umfassendes Datenmaterial. "Anfangs hat man gut Höhe gemacht." Später habe es "einen dramatischen Abfall der Höhenlage gegeben". Unter anderem wurde die Webcam des Großglockners ausgewertet. Die Bilder der Stirnlampen in der Dunkelheit gingen um die Welt.
Letztlich wurden nur noch 16 Höhenmeter pro Stunde geschafft. Der Staatsanwalt spricht von einem "kontinuierlichen Leistungsabfall".
"Das Opfer kann uns leider nichts mehr sagen", sagt der Staatsanwalt. Es gebe nur die Angaben des Angeklagten. Und das angesprochene Datenmaterial.
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Angeklagter telefonierte mit Polizei
Nun ist Anwalt Jelinek am Wort. Es tue seinem Mandanten unendlich leid. "Er hat den liebsten Menschen an diesem Abend verloren."
Nun geht es um ein Gespräch zwischen dem Angeklagten und den Rettern um 0:35 Uhr.
Der Angeklagte will mit einem Polizisten telefoniert haben. "Wir gehen davon aus, dass es in diesem Gespräch zu Missverständnissen gekommen ist." -
Eltern betrachten den Angeklagten als nicht schuldig
Jelinek spricht von Einflussnahme durch die LPD. Der Anwalt zitiert aus einem Schreiben der Eltern der verstorbenen Frau. Ihre Tochter habe eine "besonders hohe Leistungsfähigkeit gehabt". In so einem Fall könne man auch später losgehen, befindet der Rechtsverteidiger.
Auch das Verhältnis der 33-Jährigen und des 37-Jährigen wird von Jelinek beschrieben: "Die Beziehung der beiden war gleichwertig."
Zur Erklärung: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als "Führer aus Gefälligkeit" etliche Fehler gemacht und so "grob fahrlässig" den Tod seiner Freundin verschuldet zu haben, die weniger Erfahrung gehabt habe. Laut dem Brief der Eltern gehen sie von schicksalhaften Umständen aus.
Die Eltern betrachten den Angeklagten als nicht schuldig.
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Thomas P. : "Ich bekenne mich nicht schuldig"
Laut dem Anwalt habe sich der Zustand von Kerstin G. erst verschlechtert, nachdem der Hubschrauber angeflogen kam.
Jelinek spricht immer wieder die extrem widrigen Verhältnisse an, darunter stürmischer Wind und eisige Kälte.
"Er ist jetzt schon bestraft", sagt Jelinek mit Blick auf die vorausgegangene Medienberichterstattung.
Nun spricht der Angeklagte: "Es tut mir unendlich leid, was passiert ist und wie es passiert ist. Ich habe Kerstin geliebt." Er betont, dass man immer alles gemeinsam entschieden habe und bedankt sich bei den Bergrettern.
Um 0.35 Uhr habe er einen Alpinpolizisten angerufen, "weil Kerstin nicht mehr weiterkam". Man habe ihm gesagt, dass kein Hubschrauber mehr kommen könne.
"Ich bekenne mich nicht schuldig", sagt Thomas P.
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14 bis 15 Mal am Großglocker
Auf die Frage von Richter Hofer nach etwaigen Ausbildungen antwortet er: "Ich bin ein Hobbybergsteiger."
Der Angeklagte sagt, auch als Gebirgsjäger beim Bundesheer habe er keine alpinistische Ausbildung erhalten. Sein Wissen habe er sich selbst angeeignet.
Thomas P. sagt, er sei bereits 14 bis 15 Mal am Großglocker gewesen, über verschiedene Routen. Davon vier Mal am Stüdlgrat. Auch im Winter sei er bereits am Glockner gewesen. Auch im Winter sei er bereits am Glockner gewesen.
Die Dachsteinsüdwand habe er gemeinsam mit Kerstin G. schon mal durchstiegen und dabei in der Nacht zurückgekehrt.
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Alpine Fähigkeiten des Paares
Richter Norbert Hofer versucht herauszufinden, wie gut die alpinen Fähigkeiten des Paares waren.
Thomas P. sagt, man habe sich ein Jahr gekannt und geplant, zusammenzuziehen. "Wir haben immer gemeinsam geplant", versichert der Angeklagte. Man habe auch schon Touren abgebrochen.
Auf Nachfrage des Richters gibt er an, dass er keine speziellen Rettungstechniken beherrsche.
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"Ich habe keine Überlegenheit"
Nun geht es um die ersten Schilderungen, die Thomas P. gemacht hat, als er wieder außer Gefahr war... Dabei soll er gesagt haben, dass er die Tour geplant habe. Dies verneint der Angeklagte.
Thomas P. sagt, er sei am Seil vorausgegangen. "Sie hat gewusst, was sie macht und worauf sie sich einlässt", sagt er über seine Freundin. "Ich habe da nichts geführt. Ich habe keine Überlegenheit gehabt."
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Kernfrage: War die Tour geführt?
Richter Hofer verweist darauf, dass es in den Ermittlungen eine Kernfrage sei, ob die Tour geführt war. Thomas P. könne sich nicht daran erinnern, jemals gesagt zu haben, dass er die Tour geführt oder geplant habe, versichert der Angeklagte erneut. Hätte es beim Einstieg in den Stüdlgrat Probleme gegeben, hätte man abgebrochen.
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So plante das Paar die Großglocknertour
"Ein paar Wochen zuvor" habe man gemeinsam beschlossen, auf den Großglockner zu gehen. Der Wind sei an diesem Tag zunächst nicht stark gewesen. Deshalb habe man entschieden, den Stüdlgrat zu gehen. Das sei auch ursprünglich so geplant gewesen. "Wir haben durchaus schon schwierigere Touren gemacht", sagt Thomas P. Als sich die beiden bereits auf ihrer Tour befanden, habe der Wind erst in der Höhe zugenommen. Das habe man nicht vorhersehen können. Geplant gewesen sei, gegen 21 Uhr den Gipfel zu erreichen.
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Handynachricht von Kerstin G. an ihre Mutter
Der Richter legt eine Handynachricht vor. Kerstin G. habe um 18:07 Uhr an ihre Mutter geschrieben: "Wir sind fertig mit der Tour." Der Angeklagte hat dazu keine Wahrnehmung. Um 17:30 Uhr habe Kerstin G. versucht, die 149 zu wählen. Der Alpinnotruf sei die 140, führt der Richter aus. Eine Erklärung dafür gibt es vom Angeklagten nicht.
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Änderung der geplanten Tour
Im Verlauf der Tour habe man umgeplant und wollte im Winterraum der Adlersruhe übernachten, so der Angeklagte. Also wollte man aus einer Ein- eine Zwei-Tages-Tour machen. Der Richter führt aus, dieser Raum sei unbeheizt und habe kein fließendes Wasser.
Auf Nachfrage gibt der Angeklagte an, keinen Biwaksack mitgehabt zu haben: "Ich besitze keinen Biwaksack." Der Richter wundert sich, wie Thomas P. mit einer Notsituation umgehen wollte.
"Ich habe sie dort nicht zurückgelassen", sagt Thomas P. zu dem Ort, an dem seine Freundin aufgefunden wurde. Das sei ein Absturzgelände, erklärt er.
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Bewusst langsam gegangen
Nun kehrt der Richter zum Start der Tour und zur Frage, ob es zu spät war, zurück. Der Angeklagte sagt, der "geplante Start" sei um 6.45 Uhr gewesen. "Wir haben gewusst, dass wir in die Nacht kommen." Man war mit leistungsstarken Stirnlampen unterwegs. "Wir haben gewusst, dass das eine lange Tour wird." Man sei bewusst langsam gegangen.
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Der Einstieg zum Stüdlgrat
Man war um 12 Uhr dort und war entsprechend ausgerüstet. In zwei Stunden war man am "Frühstücksplatzl" angekommen. Der Angeklagte sagt, für den oberen Teil habe man sich weitere sechs Stunden vorgenommen. Um 14:30 Uhr war man beim "Frühstücksplatzl "und ist nach 20 Minuten weitergestiegen. Der Richter hebt hervor, dass die Richtzeit für den Stüdlgrat zum Frühstücksplatzl drei Stunden beträgt. Und nicht fünf Stunden.
Zur Erklärung: Das ist deshalb relevant, weil man am "Frühstücksplatzl" noch hätte umkehren können.
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Softboots von Kerstin G.
Laut Richter hätten die Steigeisen den Fotos zufolge nicht auf die Softboots von Kerstin G. gepasst. Das habe man am Dachstein bereits ausprobiert, und dabei habe es keine Probleme gegeben, entgegnet der Angeklagte.
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Was ist nach dem Frühstücksplatzl passiert?
Der Angeklagte führt die Probleme im weiteren Verlauf darauf zurück, dass das Seil hängen geblieben sei. "Da haben wir relativ lange gebraucht, um das zu lösen", sagt Thomas P. Zuvor sei man gut vorangekommen.
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Erste Einvernahme
Der Richter verweist erneut auf die erste Einvernahme, in der von mehreren Problemen die Rede gewesen sei. Thomas P. erklärt dies mit "Schock".
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Unklarheiten für Richter
Zum Seilverhänger: Richter Hofer kann nicht nachvollziehen, warum das Seil nicht gespannt war, wodurch es sich überhaupt erst verfangen konnte. Der Angeklagte gibt zu, dass es ein Fehler war.
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Frau an Hüfte und Hand verletzt
Der Richter stellt immer wieder alpintechnische Fachfragen zum Vorgehen bei der Tour. Der Angeklagte erklärt, die Verzögerung durch den Seilverhänger habe etwa eineinhalb Stunden Zeitverlust gebracht. Nach 30 Minuten kam man zur "Schlüsselstelle", so Thomas P. Dort habe seine Freundin einen Seilpendler gehabt, nachdem sie ausgerutscht war. Dabei hat sie sich an der Hüfte und an einer Hand verletzt. Sie sei dann aber "problemlos über diese Stelle gekommen".
Das sei noch gewesen, bevor der Polizeihubschrauber gekommen sei, sagt Thomas P. auf Frage des Richters. Als der Hubschrauber gekommen sei, habe er es mitbekommen. Er habe Kerstin dann gefragt, ob sie den Notruf gewählt habe und ob es ihr gut gehe. Man habe dann vermutet, dass der Hubschrauber wegen der Wahrnehmung der Stirnlampen gekommen sei und jemand anderes den Notruf gewählt habe.
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"Keine Notlage"
Für den Richter wäre es nur logisch, wenn man in so einem Fall zuerst das Handy herausziehen und den Notruf wählen würde. "Bei uns bestand keine Notlage", sagt der Angeklagte. Laut dem Richter wäre es geboten gewesen, die Retter über seine Lage aufzuklären. "Ich verstehe nicht, warum man das nicht gemacht hat."
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Was ist passiert, nachdem der Hubschrauber weggeflogen war?
Der Angeklagte erzählt, dass er vorausgestiegen sei und Kerstin G. inzwischen am Stand gewartet habe. Dass man nicht mehr gemeinsam am laufenden Seil gegangen sei, "macht wenig Sinn", gibt der Angeklagte gegenüber dem verwunderten Richter zu Protokoll. Dadurch wurde die Distanz zwischen den beiden wesentlich größer. Er habe nicht verstanden, was Kerstin G. ihm zugerufen habe. Der Angeklagte habe 40 bis 45 Minuten gewartet und dann einen Notruf abgesetzt.
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Konnte Kerstin G. sich noch fortbewegen?
"Es war bitterkalt und wir waren beide erschöpft", beschreibt Thomas P. die Situation, als sie wieder vereint sind. Der Tee sei inzwischen gefroren gewesen. "Stimmt es, dass sich Kerstin G. zu diesem Zeitpunkt nur noch kriechend fortbewegen konnte?", fragt der Richter. Das sei dann tatsächlich der Fall gewesen. "Ich habe dann mit ihr ausgemacht, dass ich Hilfe hole", sagt der Angeklagte. Thomas P. hat darauf gehofft, dass andere Bergsteiger in der Adlersruhe sind.
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"Geh jetzt, geh"
Man habe sich in einer "absoluten Stress- und Ausnahmesituation" befunden. Er wollte sich noch zu Kerstin G. legen. Sie habe ihm lautstark gesagt: "Geh jetzt, geh." Dadurch habe sie ihm "das Leben gerettet". Der Angeklagte bestätigt, dass Kerstin G. so erschöpft war, dass sie bewegungsunfähig war.
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Der Biwaksack von Kerstin G.
Der Angeklagte sagt, Kerstin G. habe ihm nichts von ihrem Biwaksack erzählt.
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Fragen um den Notruf
Warum hat Thomas P. keinen weiteren Notruf abgesetzt? Beim ersten Notruf habe man ihm gesagt, in Bewegung zu bleiben und dass kein Hubschrauber mehr kommen könne, erklärt der Angeklagte zum wiederholten Mal.
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Auffindesituation der Leiche
Für den Richter passt die Auffindesituation der Leiche offenbar nicht zu den Erklärungen des Angeklagten. "Ich war nicht mehr da", sagt er. Der Richter zeigt ein Foto, auf dem Kerstin G. frei im Fels hängt – für Hofer ein Indiz, dass es einen Sturz gegeben hat. Der Angeklagte gab an, seine Freundin gesichert zu haben, bevor er sie verließ. Für den Richter ist eine mögliche Version, dass Kerstin G. im Aufstieg nicht mehr weiterkonnte und deshalb zurückgelassen wurde.
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Kurze Pause im Prozess
Der Richter will wissen, ob das vielleicht so gewesen ist. Der Strafverteidiger bitte um eine kurze Pause. Die gibt es nun auch.
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"Wie in Trance abgestiegen"
Die Verhandlung ist noch nicht wieder aufgenommen. Auf den Bildschirmen im Saal ist weiterhin das Foto der Auffindesituation zu sehen. Kerstin G. trägt dabei ihren Rucksack samt Splitboard und hängt in einer Felswand. Für den Richter ist es mit der Version des Angeklagten nicht vereinbar, wie die 33-Jährige dorthin gelangen konnte, wenn sie zuvor nicht mehr bewegungsfähig war. "Wir waren oben auf der Flanke", versichert Thomas P. nun. "Ich habe Kerstin nicht an diesem Punkt zurückgelassen."
"Ich bin wie in Trance abgestiegen", beschreibt er, wie es weiterging, nachdem er seine Freundin zurückgelassen hatte.
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Handy immer wieder geläutet
Dass sein Handy immer wieder geläutet hat, habe er nicht mehr mitbekommen. Um 3.30 Uhr setzt er noch einmal einen Notruf ab. Thomas P. selbst bringt sich im Winterraum der Adlersruhe in Sicherheit.
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Keine weiteren Fragen an den Angeklagten
Aussagen aus dem Protokoll der ersten Einvernahme, die wieder unten im Tal bei der Bergrettung Kals aufgenommen wurden, will Thomas P. nicht so getroffen haben. Dabei geht es erneut um die Frage der Tourführung. Richter Hofer erkennt immer wieder "eine absolute Ausnahmesituation" an. Er hat keine weiteren Fragen mehr an den Angeklagten.
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Nun stellt der Staatsanwalt Fragen
Ob er von einem Infekt wusste, der bei der Obduktion festgestellt wurde? "Nein." Einen windgeschützten Platz hätte es nur an gefährlichen Stellen gegeben, erklärt der Angeklagte und begründet damit, warum er seine Freundin nicht entsprechend gelagert habe. Keine weiteren Fragen vom Staatsanwalt.
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Beweisverfahren wird eröffnet
Als erste Zeugin wird nun die Mutter von Kerstin G. aufgerufen. "Vielen Dank fürs Kommen", sagt der Richter. "Mein herzliches Beileid zum Tod Ihrer Tochter."
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"Hexenjagd" auf Angeklagten
Sie hatte dem Angeklagten im Vorfeld den Rücken gestärkt und von einer "Hexenjagd" auf ihn gesprochen. "Ab 2020 hat sie angefangen zu trainieren und war immer am Berg", erzählt die Mutter. Sie erzählt, welche Touren ihre Tochter allein gemacht hat. Es war ausgemacht, dass Kerstin G. sich an bestimmten Punkten ihrer Touren meldet. "Sie war meistens sehr schnell unterwegs."
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"Wäre nicht blind mitgegangen"
Wie schon mehrfach an diesem Tag geht es darum, wie alpinerfahren Kerstin G. war – vor allem im Vergleich zu ihrem Freund, den der Staatsanwalt als "Führer aus Gefälligkeit" bei der verhängnisvollen Tour auf den Großglockner betrachtet. Laut Hofer sind die aufgelisteten Touren keine klassischen "Winter-Mixed-Touren", bei denen man etwa auf vereisten Felsen geht. Es wären also keine Touren dabei gewesen, bei denen man wechselnd auf Fels, Eis und Schnee im Klettergelände unterwegs ist. Wie genau ihre Tochter die Touren geplant hat, weiß die Mutter von Kerstin G. nicht. "Ich kenne mich da oben ja auch nicht wirklich aus." Ende Dezember hat ihre Tochter gesagt, dass sie den Glockner machen möchte. "Sie wäre nicht blind mitgegangen" und hätte sich auch mit dem Stüdlgrat beschäftigt.
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Schwierigkeit des Stüdlgrats
Über die Schwierigkeit des Stüdlgrats habe man nicht gesprochen. "Es ist wie eine andere Galaxie, wenn man da unterwegs ist", erklärt Hofer den Unterschied von Touren im Winter zum Sommer.
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Die Mutter weiß nicht, wer die Tour geplant hat
"Kerstin hat sich im Vorfeld mit Sicherheit informiert", sagt die Mutter. Wer die Tour geplant hat, weiß sie allerdings nicht. Über die geplante Rückkehr wurde nicht gesprochen. Man habe ausgemacht: "Sie meldet sich, wenn sie oben ist und wenn sie aus der Gefahrenzone ist." Warum ihre Tochter mitgeteilt hat, dass sie schon wieder unten sei, kann sich die Mutter nur damit erklären, dass Kerstin G. sie beruhigen wollte.
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Richter: Rapider Leistungsabfall, medizinisch schwer erklärlich
"Die Kerstin war ein Beißer, die nie aufgegeben hätte", sagt die Mutter zum laut dem Angeklagten rapiden Leistungsabfall innerhalb von nur einer Stunde. Für den Richter ist das medizinisch schwer erklärlich.
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"War selbst im totalen Ausnahmezustand"
Nun geht es darum, wie orientiert und fokussiert Thomas P. die Fragen bei der Erstvernehmung beantworten konnte. Die Mutter schildert, dass sie ebenfalls in der Bergrettungsstelle Kals dabei war. "Ich war selbst im totalen Ausnahmezustand", sagt sie.
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Nun hat der Verteidiger noch einige Fragen
Die Beziehung "war auf gleicher Ebene", sagt die Mutter über das Verhältnis ihrer Tochter zum Angeklagten.
Warum sie an die Medien gegangen sei? Sie habe ihren Druck rauslassen wollen. Es sei ihr schlecht gegangen, sagt die Frau.
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1. von 15 Zeugen...
Mit dieser letzten Frage ist die erste von geplanten 15 Zeugen fertig vernommen. Der Richter ewartet dennoch, dass der Prozess noch heute beendet werden kann. Mal schauen.
PS: Wir haben uns im Newsroom die Klinke in die Hand gegeben. Ich darf von Kollegin Beganovic übernehmen - Kollege Willim harrt im Straflandesgericht Innsbruck aus und versorgt uns und Sie mit den nötigen Infos.
- Der Großglockner-Prozess war für Donnerstag, den 19. Februar 2026 angesetzt.
- Angesichts der großen Anzahl von 15 Zeugen und Sachverständigen schien eine Vertagung im Vorfeld jedoch wahrscheinlich. Richter Norbert Hofer ließ aber bis in die späten Abendstunden verhandeln.
- Hofer verfügt über eine Spezialzuständigkeit in Alpinsachen, zudem ist er Flugretter und Notfallsanitäter.
- Das Medieninteresse ist enorm. Sogar die New York Times berichtete vor einem Jahr vom Unglück am Großglockner.
- Unerfahrenheit der Frau und herausfordernde Verhältnisse: Thomas P. habe die Tour "trotz der Unerfahrenheit der Frau, die noch nie eine alpine Hochtour in dieser Länge, Schwierigkeit und Höhenlage gemacht hat, und trotz der herausfordernden winterlichen Verhältnisse" auf den Großglockner über den Stüdlgrat im Winter unternommen.
- Zu spät gestartet: Die beiden seien rund zwei Stunden zu spät gestartet.
- Keine Biwak-Notausrüstung mitgeführt: Der Angeklagte habe "im Rahmen der Tourenplanung nicht mit einem Notfall gerechnet, sodass er keine ausreichende Biwak-Notausrüstung mitgeführt hat", so die Staatsanwaltschaft. Wobei ein kleiner Biwak für eine Person dabei war - allerdings nicht zum Einsatz kam.
- Falsche Ausrüstung: Kerstin G. war Snowboard-Ausrüstung unterwegs. Der Angeklagte habe es "zugelassen, dass seine Freundin mit Splitboard und Snowboard-Softboots und damit eine für eine hochalpine Tour im kombinierten Gelände nicht geeignete Ausrüstung verwendet hat".
- Nicht rechtzeitig umgekehrt: Der Angeklagte, so der Vorwurf, hätte "angesichts des starken bis stürmischen Windes mit Windgeschwindigkeiten bis zu 74 km/h sowie der Temperatur von ca. minus 8 Grad, was unter Berücksichtigung des "Windchill"-Effektes zu einem Kälteempfinden um minus 20 Grad führt, spätestens am sogenannten „Frühstücksplatzl“ umkehren müssen".
- Notruf nicht rechtzeitig abgesetzt - "rechtzeitig vor Einbruch der Dunkelheit".
- Keine Notsignale an den Hubschrauber abgegeben: Auch beim Überflug des Polizeihubschraubers um ca. 22.50 Uhr wurden Notsignale abgegeben, sondern mit einer "Verständigung der Rettungskräfte bis 03.30 Uhr zugewartet".
- Nicht mehr erreichbar: Nach mehreren Versuchen der Alpinpolizei, mit dem Angeklagten Kontakt aufzunehmen, habe der Beschuldigte erstmals um 0:35 Uhr einen Alpinpolizisten angerufen. "Obwohl der Inhalt des Gespräches unklar geblieben ist, nahm der Angeklagte nicht noch einmal Kontakt zu den Rettungskräften auf.
- Keine Versorgung der Freundin: Der Angeklagte habe es zudem unterlassen, seine Freundin an einen möglichst windgeschützten Platz zu bringen, um sie vor Wärmeverlust zu schützen.
Für den Angeklagten Thomas P. gilt die Unschuldsvermutung.
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