Nachlese zum Großglockner-Prozess: "Kerstin G. ist gegangen bis zu ihrem Tod"

Im Jänner 2025 erfror Kerstin G. bei einer Bergtour am Großglockner. Am Donnerstag musste sich ihr Lebensgefährte Thomas P. vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten.
Nachlese zum Großglockner-Prozess: "Kerstin G. ist gegangen bis zu ihrem Tod"

Schuldig im Sinne der Anklage. So lautete nach mehr als 13 Stunden Verhandlung das Urteil in einem Fall, der nicht nur die Bergsteiger-Community bewegt hatte. 

Die Nachricht vom tragischen Erfrierungstod seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner ging im Jänner 2025 um die Welt. Am Donnerstag, 13 Monate nach der Unglücksnacht, musste sich der der 37-jährige Salzburger Thomas P. wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Innsbrucker Landesgericht verantworten. 

Richter Norbert Hofer sah sein Fehlverhalten am Ende als erwiesen an. Thomas P. sei als erfahrenerer Alpinist verantwortlich für seine Begleitung gewesen und hätte erkennen müssen, dass sie umkehren hätten sollen. 

P. wurde - nicht rechtskräftig - zu fünf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro verurteilt. Es ist Urteil mit Folgen für die Welt des Bergsports. Erstmals wurde ein "Führer aus Gefälligkeit" strafrechtlich verurteilt.

Die Verhandlung dauerte bis in die späten Nachtstunden. Richter Norbert Hofer verlas erst gegen 22.30 Uhr, nach mehr als 13 Stunden, sein Urteil. Der Schuldspruch erfolgte jedoch nicht in allen Anklagepunkten. So ließ der Richter etwa den Vorwurf, dass Thomas P. bis 3.30 Uhr mit dem Notruf gewartet habe, fallen. Er hielt es für nachvollziehbar, dass der Angeklagte ein Telefonat um 0.35 Uhr als Notruf verstanden hatte.

Eine ausführliche Rekonstruktion der Unglücksnacht anhand von Webcam-Aufnahmen vom Großglockner finden Sie hier.

"Die Frau war da oben fertig. Und wenn Sie es nicht gesehen haben, hätten Sie es sehen müssen"

"Es tut mir unendlich leid", hatte Thomas P. zu Beginn seiner rund zwei Stunden dauernden Einvernahme am Donnerstag Vormittag erklärt. Er habe seine Freundin "geliebt". Sie sei "sehr sportlich und bergaffin gewesen", Touren habe man "grundsätzlich gemeinsam geplant". So sei es auch im Fall der Tour auf Österreichs höchsten Berg (3.798 Meter) gewesen. 

Richter Hofer sah es anders. Als "Führer aus Gefälligkeit" sei P. letztlich die größere Verantwortung zugekommen. "Kerstin G. ist gegangen ist bis zu ihrem Tod", sagte Hofer in seiner Urteilsbegründung. "Die Frau war da oben fertig. Und wenn Sie es nicht gesehen haben, hätten Sie es sehen müssen."

Hinweis: In einer vorigen Version wurde fälschlicherweise von einer Geldstrafe in der Höhe von 9.400 Euro berichtet.  
Der KURIER berichtete live aus dem Landesgericht Innsbruck. Hier finden Sie den Ticker zur Nachlese. 

Großglockner-Prozess

  • |Adisa Beganović

    Großer Andrang

    Seit 6:30 Uhr, als es noch stockdunkel war, stehen Medienvertreter vor dem Landesgericht Innsbruck. Es werden minütlich mehr. Der Medienandrang ist enorm.

    Eine Menschenschlange
  • |Adisa Beganović

    Um 8:30 Uhr im Schwurgerichtssaal

    An der Zugangskontrolle des Gerichts hat sich eine lange Schlange von Berichterstattern gebildet. Um 8:30 Uhr werden sie in den Schwurgerichtssaal gelassen. Der Andrang scheint noch größer zu sein als bei den zuletzt gegen René Benko geführten Prozessen.

    Andrang von Menschen
  • |Adisa Beganović

    KURIER vor Ort

    Unsere Kollegen Christian Willim und Yvonne Widler berichten heute vom Landesgericht Innsbruck. Sie werden von unserer Videojournalistin Alexandra Diry begleitet. Los geht es um 9 Uhr. Die Presse wird um 8:30 Uhr vorab in einen Raum für Medienvertreter eingelassen.

    Medienvertreter vor Gerichtssaal
  • |Adisa Beganović

    Wie lautet die Anklage?

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen mehrere schwere Fehler vor und klagt ihn wegen fahrlässiger Tötung an. Unter anderem soll der Mann erfahrener als seine Partnerin und für die Planung und Führung verantwortlich gewesen sein. 

    Der Start der Tour soll zwei Stunden zu spät angesetzt worden sein. Die Freundin soll außerdem mit einem unpassenden Splitboard und Snowboard-Softboots die Glocknertour angetreten haben, die Ausrüstung sei für das Gelände nicht ausreichend gewesen. 

    Der Angeklagte hätte aufgrund des starken Windes spätestens beim "Frühstücksplatzl" umkehren müssen. Außerdem soll der Angeklagte es unterlassen haben, rechtzeitig vor Einbruch der Dunkelheit einen Notruf abzusetzen. 

    Es wurde kein Notruf abgesetzt, und auch beim Überflug eines Polizeihubschraubers um etwa 22:50 Uhr wurden keine Notsignale abgegeben. Die Alpinpolizei soll mehrmals versucht haben, Kontakt zum Angeklagten aufzunehmen, der Mann habe einen Alpinpolizisten erstmals um 0:35 Uhr angerufen. 

    Außerdem soll der 37-Jährige es unterlassen haben, seine Freundin an einen möglichst windgeschützten Platz zu bringen, um sie vor Wärmeverlust zu schützen. 

    Der Angeklagte bestreitet ein Fehlverhalten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

  • |Adisa Beganović

    Landesgericht Innsbruck

    Wenige Minuten vor Prozessbeginn am Landesgericht Innsbruck.

    Ein Gerichtssaal
  • |Adisa Beganović

    Internationale Medien anwesend

    Rund 20 TV-Kameraleute und Fotografen warten darauf, Bilder vom Angeklagten zu machen. Unter den anwesenden Medien sind nicht nur welche aus dem deutschsprachigen, sondern auch aus dem englischsprachigen Raum. Der große Schwurgerichtssaal ist bis auf den letzten Platz gefüllt.

    Auf den Videobilschirmen im Saal ist bereits der Großglockner mit den in diesem Fall markanten Punkten zu sehen.

    Dazu zählen beispielsweise der Einstieg am Stüdlgrat, das "Früchstücksplatzerl", der letztmögliche Punkt, an dem das Paar umkehren hätte können, sowie der Gipfel des Großglockners und die Adlersruhe.

    Mehrere Personen sitzen und arbeiten in einem modernen Konferenzraum mit Holzwänden.

    Auf dem Foto ist links der Alpingutachter Walter Würtl zu sehen.

  • |Adisa Beganović

    Angespannte Stimmung ...

    Der auf Alpinsachen spezialisierte Richter Norbert Hofer hat bereits darüber informiert, dass die Verhandlung in wenigen Minuten beginnen wird. Im Saal herrscht angespannte Ruhe. Dieser Fall berührt Menschen, unabhängig davon, ob sie bergaffin sind oder nicht.
  • |Adisa Beganović

    Verhandlung beginnt

    Gerade eben hat der Angeklagte Thomas P., begleitet von seinem Anwalt Klaus Jelinek, den Saal betreten. Die Verhandlung ist aufgerufen und beginnt nun.

  • |Adisa Beganović

    Filmen ab jetzt verboten

    Ab jetzt muss das Filmen im Gerichtssaal eingestellt werden. Der Richter erklärt, dass die Verhandlung aufgezeichnet wird, um der Schriftführerin die Arbeit zu erleichtern. Der Angeklagte, der ein blaues Sakko trägt, sitzt auf dem Anklagestuhl. Auch er hat bereits ein Bild des Großglockners vor sich auf einem Bildschirm. 

    Richter Hofer erklärt, dass er sich Berichterstattungen im Vorfeld nicht ansieht. Da er selbst Bergretter ist, stand die Frage im Raum, ob er befangen sein könnte.

    Alt.

    Der Angeklagte Thomas P.

  • |Adisa Beganović

    "Es hat keinen Einfluss"

    Der Richter spricht die Diskussionen um seine Person und seine Tätigkeit als Berg- und Flugretter an und sagt: "Es hat keinen Einfluss." Sollte der Verteidiger einen Antrag auf Befangenheit stellen, wird Hofer selbst darüber entscheiden. 

    Verteidiger Jelinek stellt klar, dass er keine Bedenken hat. Laut Hofer gibt es am Landesgericht eine alpine Sonderzuständigkeit. Dies liege daran, dass es auch auf Seiten von Staatsanwaltschaft und Verteidigern eine solche gibt.

    Es gehe darum, dass ein Richter Gutachten auch interpretieren kann und seine Entscheidung nicht nur auf dieser Grundlage treffen muss.

    Als Zeugen geladene Angehörige werden von Hofer vorgezogen, damit sie anschließend der Verhandlung als Zuschauer beiwohnen können. Insgesamt sind heute 15 Zeugen geladen, darunter Verwandte des Angeklagten sowie Verwandte seiner am Großglockner verstorbenen Partnerin.

  • |Adisa Beganović

    "Wie geht es Ihnen?"

    "Wie geht es Ihnen?" ist die erste Frage, die Hofer dem Angeklagten stellt. Wie üblich werden zunächst die persönlichen Daten und die Vermögensverhältnisse abgefragt. Der Staatsanwalt verweist auf den schriftlichen Strafantrag sowie auf das dem Angeklagten vorgeworfene Fehlverhalten.

    Also etwa der verspätete Start der Tour. Bei der Tourenplanung sei nicht über einen Notfall gesprochen worden. Kerstin G. sei mit Snowboardschuhen und einem Splitboard unterwegs gewesen. Bei gefühlten minus 20 Grad hätte man am Frühstücksplatz umkehren müssen. Beim Überflug eines Hubschraubers um 22:15 Uhr hätten Notzeichen abgegeben werden müssen. Letztlich hätte er dafür sorgen müssen, dass seine Freundin einen windgeschützten Platz hat und mit einem Biwaksack sowie einer Aludecke versorgt wird.

  • |Adisa Beganović

    Bilder gingen um die Welt

    Laut der Staatsanwaltschaft gibt es umfassendes Datenmaterial. "Anfangs hat man gut Höhe gemacht." Später habe es "einen dramatischen Abfall der Höhenlage gegeben". Unter anderem wurde die Webcam des Großglockners ausgewertet. Die Bilder der Stirnlampen in der Dunkelheit gingen um die Welt.

    Letztlich wurden nur noch 16 Höhenmeter pro Stunde geschafft. Der Staatsanwalt spricht von einem "kontinuierlichen Leistungsabfall". 

    "Das Opfer kann uns leider nichts mehr sagen", sagt der Staatsanwalt. Es gebe nur die Angaben des Angeklagten. Und das angesprochene Datenmaterial.

  • |Adisa Beganović

    Angeklagter telefonierte mit Polizei

    Nun ist Anwalt Jelinek am Wort. Es tue seinem Mandanten unendlich leid. "Er hat den liebsten Menschen an diesem Abend verloren." 

    Nun geht es um ein Gespräch zwischen dem Angeklagten und den Rettern um 0:35 Uhr.
    Der Angeklagte will mit einem Polizisten telefoniert haben. "Wir gehen davon aus, dass es in diesem Gespräch zu Missverständnissen gekommen ist."

     

  • |Adisa Beganović

    Eltern betrachten den Angeklagten als nicht schuldig

    Jelinek spricht von Einflussnahme durch die LPD. Der Anwalt zitiert aus einem Schreiben der Eltern der verstorbenen Frau. Ihre Tochter habe eine "besonders hohe Leistungsfähigkeit gehabt". In so einem Fall könne man auch später losgehen, befindet der Rechtsverteidiger.

    Auch das Verhältnis der 33-Jährigen und des 37-Jährigen wird von Jelinek beschrieben: "Die Beziehung der beiden war gleichwertig."

    Zur Erklärung: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als "Führer aus Gefälligkeit" etliche Fehler gemacht und so "grob fahrlässig" den Tod seiner Freundin verschuldet zu haben, die weniger Erfahrung gehabt habe. Laut dem Brief der Eltern gehen sie von schicksalhaften Umständen aus.

    Die Eltern betrachten den Angeklagten als nicht schuldig.

  • |Adisa Beganović

    Thomas P. : "Ich bekenne mich nicht schuldig"

    Laut dem Anwalt habe sich der Zustand von Kerstin G. erst verschlechtert, nachdem der Hubschrauber angeflogen kam.

    Jelinek spricht immer wieder die extrem widrigen Verhältnisse an, darunter stürmischer Wind und eisige Kälte. 

    "Er ist jetzt schon bestraft", sagt Jelinek mit Blick auf die vorausgegangene Medienberichterstattung. 

    Nun spricht der Angeklagte: "Es tut mir unendlich leid, was passiert ist und wie es passiert ist. Ich habe Kerstin geliebt." Er betont, dass man immer alles gemeinsam entschieden habe und bedankt sich bei den Bergrettern.

    Um 0.35 Uhr habe er einen Alpinpolizisten angerufen, "weil Kerstin nicht mehr weiterkam". Man habe ihm gesagt, dass kein Hubschrauber mehr kommen könne.

    "Ich bekenne mich nicht schuldig", sagt Thomas P

  • |Adisa Beganović

    14 bis 15 Mal am Großglocker

    Auf die Frage von Richter Hofer nach etwaigen Ausbildungen antwortet er: "Ich bin ein Hobbybergsteiger." 

    Der Angeklagte sagt, auch als Gebirgsjäger beim Bundesheer habe er keine alpinistische Ausbildung erhalten. Sein Wissen habe er sich selbst angeeignet. 

    Thomas P. sagt, er sei bereits 14 bis 15 Mal am Großglocker gewesen, über verschiedene Routen. Davon vier Mal am Stüdlgrat. Auch im Winter sei er bereits am Glockner gewesen. Auch im Winter sei er bereits am Glockner gewesen.

    Die Dachsteinsüdwand habe er gemeinsam mit Kerstin G. schon mal durchstiegen und dabei in der Nacht zurückgekehrt.

  • |Adisa Beganović

    Alpine Fähigkeiten des Paares

    Richter Norbert Hofer versucht herauszufinden, wie gut die alpinen Fähigkeiten des Paares waren.

    Thomas P. sagt, man habe sich ein Jahr gekannt und geplant, zusammenzuziehen. "Wir haben immer gemeinsam geplant", versichert der Angeklagte. Man habe auch schon Touren abgebrochen.

    Auf Nachfrage des Richters gibt er an, dass er keine speziellen Rettungstechniken beherrsche.

  • |Adisa Beganović

    "Ich habe keine Überlegenheit"

    Nun geht es um die ersten Schilderungen, die Thomas P. gemacht hat, als er wieder außer Gefahr war... Dabei soll er gesagt haben, dass er die Tour geplant habe. Dies verneint der Angeklagte. 

    Thomas P. sagt, er sei am Seil vorausgegangen. "Sie hat gewusst, was sie macht und worauf sie sich einlässt", sagt er über seine Freundin. "Ich habe da nichts geführt. Ich habe keine Überlegenheit gehabt."

  • |Adisa Beganović

    Kernfrage: War die Tour geführt?

    Richter Hofer verweist darauf, dass es in den Ermittlungen eine Kernfrage sei, ob die Tour geführt war. Thomas P. könne sich nicht daran erinnern, jemals gesagt zu haben, dass er die Tour geführt oder geplant habe, versichert der Angeklagte erneut. Hätte es beim Einstieg in den Stüdlgrat Probleme gegeben, hätte man abgebrochen.

  • |Adisa Beganović

    So plante das Paar die Großglocknertour

    "Ein paar Wochen zuvor" habe man gemeinsam beschlossen, auf den Großglockner zu gehen. Der Wind sei an diesem Tag zunächst nicht stark gewesen. Deshalb habe man entschieden, den Stüdlgrat zu gehen. Das sei auch ursprünglich so geplant gewesen. "Wir haben durchaus schon schwierigere Touren gemacht", sagt Thomas P. Als sich die beiden bereits auf ihrer Tour befanden, habe der Wind erst in der Höhe zugenommen. Das habe man nicht vorhersehen können. Geplant gewesen sei, gegen 21 Uhr den Gipfel zu erreichen.

  • |Adisa Beganović

    Handynachricht von Kerstin G. an ihre Mutter

    Der Richter legt eine Handynachricht vor. Kerstin G. habe um 18:07 Uhr an ihre Mutter geschrieben: "Wir sind fertig mit der Tour." Der Angeklagte hat dazu keine Wahrnehmung. Um 17:30 Uhr habe Kerstin G. versucht, die 149 zu wählen. Der Alpinnotruf sei die 140, führt der Richter aus. Eine Erklärung dafür gibt es vom Angeklagten nicht.

  • |Adisa Beganović

    Änderung der geplanten Tour

    Im Verlauf der Tour habe man umgeplant und wollte im Winterraum der Adlersruhe übernachten, so der Angeklagte. Also wollte man aus einer Ein- eine Zwei-Tages-Tour machen. Der Richter führt aus, dieser Raum sei unbeheizt und habe kein fließendes Wasser. 

    Auf Nachfrage gibt der Angeklagte an, keinen Biwaksack mitgehabt zu haben: "Ich besitze keinen Biwaksack." Der Richter wundert sich, wie Thomas P. mit einer Notsituation umgehen wollte.

    "Ich habe sie dort nicht zurückgelassen", sagt Thomas P. zu dem Ort, an dem seine Freundin aufgefunden wurde. Das sei ein Absturzgelände, erklärt er.

  • |Adisa Beganović

    Bewusst langsam gegangen

    Nun kehrt der Richter zum Start der Tour und zur Frage, ob es zu spät war, zurück. Der Angeklagte sagt, der "geplante Start" sei um 6.45 Uhr gewesen. "Wir haben gewusst, dass wir in die Nacht kommen." Man war mit leistungsstarken Stirnlampen unterwegs. "Wir haben gewusst, dass das eine lange Tour wird." Man sei bewusst langsam gegangen.

  • |Adisa Beganović

    Der Einstieg zum Stüdlgrat

    Man war um 12 Uhr dort und war entsprechend ausgerüstet. In zwei Stunden war man am "Frühstücksplatzl" angekommen. Der Angeklagte sagt, für den oberen Teil habe man sich weitere sechs Stunden vorgenommen. Um 14:30 Uhr war man beim "Frühstücksplatzl "und ist nach 20 Minuten weitergestiegen. Der Richter hebt hervor, dass die Richtzeit für den Stüdlgrat zum Frühstücksplatzl drei Stunden beträgt. Und nicht fünf Stunden.

    Zur Erklärung: Das ist deshalb relevant, weil man am "Frühstücksplatzl" noch hätte umkehren können.

  • |Adisa Beganović

    Softboots von Kerstin G.

    Laut Richter hätten die Steigeisen den Fotos zufolge nicht auf die Softboots von Kerstin G. gepasst. Das habe man am Dachstein bereits ausprobiert, und dabei habe es keine Probleme gegeben, entgegnet der Angeklagte.

  • |Adisa Beganović

    Was ist nach dem Frühstücksplatzl passiert?

    Der Angeklagte führt die Probleme im weiteren Verlauf darauf zurück, dass das Seil hängen geblieben sei. "Da haben wir relativ lange gebraucht, um das zu lösen", sagt Thomas P. Zuvor sei man gut vorangekommen.

  • |Adisa Beganović

    Erste Einvernahme

    Der Richter verweist erneut auf die erste Einvernahme, in der von mehreren Problemen die Rede gewesen sei. Thomas P. erklärt dies mit "Schock".

  • |Adisa Beganović

    Unklarheiten für Richter

    Zum Seilverhänger: Richter Hofer kann nicht nachvollziehen, warum das Seil nicht gespannt war, wodurch es sich überhaupt erst verfangen konnte. Der Angeklagte gibt zu, dass es ein Fehler war.

  • |Adisa Beganović

    Frau an Hüfte und Hand verletzt

    Der Richter stellt immer wieder alpintechnische Fachfragen zum Vorgehen bei der Tour. Der Angeklagte erklärt, die Verzögerung durch den Seilverhänger habe etwa eineinhalb Stunden Zeitverlust gebracht. Nach 30 Minuten kam man zur "Schlüsselstelle", so Thomas P. Dort habe seine Freundin einen Seilpendler gehabt, nachdem sie ausgerutscht war. Dabei hat sie sich an der Hüfte und an einer Hand verletzt. Sie sei dann aber "problemlos über diese Stelle gekommen". 

    Das sei noch gewesen, bevor der Polizeihubschrauber gekommen sei, sagt Thomas P. auf Frage des Richters. Als der Hubschrauber gekommen sei, habe er es mitbekommen. Er habe Kerstin dann gefragt, ob sie den Notruf gewählt habe und ob es ihr gut gehe. Man habe dann vermutet, dass der Hubschrauber wegen der Wahrnehmung der Stirnlampen gekommen sei und jemand anderes den Notruf gewählt habe.

  • |Adisa Beganović

    "Keine Notlage"

    Für den Richter wäre es nur logisch, wenn man in so einem Fall zuerst das Handy herausziehen und den Notruf wählen würde. "Bei uns bestand keine Notlage", sagt der Angeklagte. Laut dem Richter wäre es geboten gewesen, die Retter über seine Lage aufzuklären. "Ich verstehe nicht, warum man das nicht gemacht hat."

  • |Adisa Beganović

    Was ist passiert, nachdem der Hubschrauber weggeflogen war?

    Der Angeklagte erzählt, dass er vorausgestiegen sei und Kerstin G. inzwischen am Stand gewartet habe. Dass man nicht mehr gemeinsam am laufenden Seil gegangen sei, "macht wenig Sinn", gibt der Angeklagte gegenüber dem verwunderten Richter zu Protokoll. Dadurch wurde die Distanz zwischen den beiden wesentlich größer. Er habe nicht verstanden, was Kerstin G. ihm zugerufen habe. Der Angeklagte habe 40 bis 45 Minuten gewartet und dann einen Notruf abgesetzt.

  • |Adisa Beganović

    Konnte Kerstin G. sich noch fortbewegen?

    "Es war bitterkalt und wir waren beide erschöpft", beschreibt Thomas P. die Situation, als sie wieder vereint sind. Der Tee sei inzwischen gefroren gewesen. "Stimmt es, dass sich Kerstin G. zu diesem Zeitpunkt nur noch kriechend fortbewegen konnte?", fragt der Richter. Das sei dann tatsächlich der Fall gewesen. "Ich habe dann mit ihr ausgemacht, dass ich Hilfe hole", sagt der Angeklagte. Thomas P. hat darauf gehofft, dass andere Bergsteiger in der Adlersruhe sind.

  • |Adisa Beganović

    "Geh jetzt, geh"

    Man habe sich in einer "absoluten Stress- und Ausnahmesituation" befunden. Er wollte sich noch zu Kerstin G. legen. Sie habe ihm lautstark gesagt: "Geh jetzt, geh." Dadurch habe sie ihm "das Leben gerettet". Der Angeklagte bestätigt, dass Kerstin G. so erschöpft war, dass sie bewegungsunfähig war.

  • |Adisa Beganović

    Der Biwaksack von Kerstin G.

    Der Angeklagte sagt, Kerstin G. habe ihm nichts von ihrem Biwaksack erzählt.

  • |Adisa Beganović

    Fragen um den Notruf

    Warum hat Thomas P. keinen weiteren Notruf abgesetzt? Beim ersten Notruf habe man ihm gesagt, in Bewegung zu bleiben und dass kein Hubschrauber mehr kommen könne, erklärt der Angeklagte zum wiederholten Mal.

  • |Adisa Beganović

    Auffindesituation der Leiche

    Für den Richter passt die Auffindesituation der Leiche offenbar nicht zu den Erklärungen des Angeklagten. "Ich war nicht mehr da", sagt er. Der Richter zeigt ein Foto, auf dem Kerstin G. frei im Fels hängt – für Hofer ein Indiz, dass es einen Sturz gegeben hat. Der Angeklagte gab an, seine Freundin gesichert zu haben, bevor er sie verließ. Für den Richter ist eine mögliche Version, dass Kerstin G. im Aufstieg nicht mehr weiterkonnte und deshalb zurückgelassen wurde.

  • |Adisa Beganović

    Kurze Pause im Prozess

    Der Richter will wissen, ob das vielleicht so gewesen ist. Der Strafverteidiger bitte um eine kurze Pause. Die gibt es nun auch.

  • |Adisa Beganović

    "Wie in Trance abgestiegen"

    Die Verhandlung ist noch nicht wieder aufgenommen. Auf den Bildschirmen im Saal ist weiterhin das Foto der Auffindesituation zu sehen. Kerstin G. trägt dabei ihren Rucksack samt Splitboard und hängt in einer Felswand. Für den Richter ist es mit der Version des Angeklagten nicht vereinbar, wie die 33-Jährige dorthin gelangen konnte, wenn sie zuvor nicht mehr bewegungsfähig war. "Wir waren oben auf der Flanke", versichert Thomas P. nun. "Ich habe Kerstin nicht an diesem Punkt zurückgelassen." 

    "Ich bin wie in Trance abgestiegen", beschreibt er, wie es weiterging, nachdem er seine Freundin zurückgelassen hatte.

  • |Adisa Beganović

    Handy immer wieder geläutet

    Dass sein Handy immer wieder geläutet hat, habe er nicht mehr mitbekommen. Um 3.30 Uhr setzt er noch einmal einen Notruf ab. Thomas P. selbst bringt sich im Winterraum der Adlersruhe in Sicherheit.

  • |Adisa Beganović

    Keine weiteren Fragen an den Angeklagten

    Aussagen aus dem Protokoll der ersten Einvernahme, die wieder unten im Tal bei der Bergrettung Kals aufgenommen wurden, will Thomas P. nicht so getroffen haben. Dabei geht es erneut um die Frage der Tourführung. Richter Hofer erkennt immer wieder "eine absolute Ausnahmesituation" an. Er hat keine weiteren Fragen mehr an den Angeklagten.

  • |Adisa Beganović

    Nun stellt der Staatsanwalt Fragen

    Ob er von einem Infekt wusste, der bei der Obduktion festgestellt wurde? "Nein." Einen windgeschützten Platz hätte es nur an gefährlichen Stellen gegeben, erklärt der Angeklagte und begründet damit, warum er seine Freundin nicht entsprechend gelagert habe. Keine weiteren Fragen vom Staatsanwalt.

  • |Adisa Beganović

    Beweisverfahren wird eröffnet

    Als erste Zeugin wird nun die Mutter von Kerstin G. aufgerufen. "Vielen Dank fürs Kommen", sagt der Richter. "Mein herzliches Beileid zum Tod Ihrer Tochter."

  • |Adisa Beganović

    "Hexenjagd" auf Angeklagten

    Sie hatte dem Angeklagten im Vorfeld den Rücken gestärkt und von einer "Hexenjagd" auf ihn gesprochen. "Ab 2020 hat sie angefangen zu trainieren und war immer am Berg", erzählt die Mutter. Sie erzählt, welche Touren ihre Tochter allein gemacht hat. Es war ausgemacht, dass Kerstin G. sich an bestimmten Punkten ihrer Touren meldet. "Sie war meistens sehr schnell unterwegs."

  • |Adisa Beganović

    "Wäre nicht blind mitgegangen"

    Wie schon mehrfach an diesem Tag geht es darum, wie alpinerfahren Kerstin G. war – vor allem im Vergleich zu ihrem Freund, den der Staatsanwalt als "Führer aus Gefälligkeit" bei der verhängnisvollen Tour auf den Großglockner betrachtet. Laut Hofer sind die aufgelisteten Touren keine klassischen "Winter-Mixed-Touren", bei denen man etwa auf vereisten Felsen geht. Es wären also keine Touren dabei gewesen, bei denen man wechselnd auf Fels, Eis und Schnee im Klettergelände unterwegs ist. Wie genau ihre Tochter die Touren geplant hat, weiß die Mutter von Kerstin G. nicht. "Ich kenne mich da oben ja auch nicht wirklich aus." Ende Dezember hat ihre Tochter gesagt, dass sie den Glockner machen möchte. "Sie wäre nicht blind mitgegangen" und hätte sich auch mit dem Stüdlgrat beschäftigt.

  • |Adisa Beganović

    Schwierigkeit des Stüdlgrats

    Über die Schwierigkeit des Stüdlgrats habe man nicht gesprochen. "Es ist wie eine andere Galaxie, wenn man da unterwegs ist", erklärt Hofer den Unterschied von Touren im Winter zum Sommer.

  • |Adisa Beganović

    Die Mutter weiß nicht, wer die Tour geplant hat

    "Kerstin hat sich im Vorfeld mit Sicherheit informiert", sagt die Mutter. Wer die Tour geplant hat, weiß sie allerdings nicht. Über die geplante Rückkehr wurde nicht gesprochen. Man habe ausgemacht: "Sie meldet sich, wenn sie oben ist und wenn sie aus der Gefahrenzone ist." Warum ihre Tochter mitgeteilt hat, dass sie schon wieder unten sei, kann sich die Mutter nur damit erklären, dass Kerstin G. sie beruhigen wollte.

  • |Adisa Beganović

    Richter: Rapider Leistungsabfall, medizinisch schwer erklärlich

    "Die Kerstin war ein Beißer, die nie aufgegeben hätte", sagt die Mutter zum laut dem Angeklagten rapiden Leistungsabfall innerhalb von nur einer Stunde. Für den Richter ist das medizinisch schwer erklärlich.

  • |Adisa Beganović

    "War selbst im totalen Ausnahmezustand"

    Nun geht es darum, wie orientiert und fokussiert Thomas P. die Fragen bei der Erstvernehmung beantworten konnte. Die Mutter schildert, dass sie ebenfalls in der Bergrettungsstelle Kals dabei war. "Ich war selbst im totalen Ausnahmezustand", sagt sie.

  • |Adisa Beganović

    Nun hat der Verteidiger noch einige Fragen

    Die Beziehung "war auf gleicher Ebene", sagt die Mutter über das Verhältnis ihrer Tochter zum Angeklagten.

    Warum sie an die Medien gegangen sei? Sie habe ihren Druck rauslassen wollen. Es sei ihr schlecht gegangen, sagt die Frau.

  • |Karl Peternel-Oberascher

    1. von 15 Zeugen...

    Mit dieser letzten Frage ist die erste von geplanten 15 Zeugen fertig vernommen. Der Richter ewartet dennoch, dass der Prozess noch heute beendet werden kann. Mal schauen.

    PS: Wir haben uns im Newsroom die Klinke in die Hand gegeben. Ich darf von Kollegin Beganovic übernehmen - Kollege Willim harrt im Straflandesgericht Innsbruck aus und versorgt uns und Sie mit den nötigen Infos.

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