Wie das Glockner-Urteil die Welt des Bergsports verändert
Fast 15 Stunden lang hat am Donnerstag der Prozess gegen Thomas P. am Landesgericht Innsbruck gedauert. Am Ende wurde der 37-jährige Salzburger im Sinne der Anklage - wenn auch nicht in allen Punkten - der grob fahrlässigen Tötung seiner Freundin Kerstin G. (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen.
Die 33-Jährige war in der Nacht auf den 19. Jänner 2025 knapp unterhalb vom Gipfel des Großglockners erfroren, nachdem Thomas P. sie zurückgelassen hatte. Er wurde von Richter Norbert Hofer als "Führer aus Gefälligkeit" eingestuft und zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt.
Eine Frage der Verantwortung
In seiner Urteilsbegründung erklärte Hofer, dass die Verstorbene "Galaxien" vom alpinistischen Können des Salzburgers entfernt gewesen sei. Sie habe sich in die Obhut des Angeklagten gegeben und war davon ausgegangen, dass er die "Verantwortung" für sie übernahm. Der Prozess war von großen Emotionen begleitet. Was aber hat er für Folgen?
Darüber hat der KURIER mit Ex-OeAV-Präsident Andreas Ermacora gesprochen, der das Verfahren von Anfang bis Ende als Zuschauer verfolgt hat. Der Innsbrucker Rechtsanwalt gilt als ausgewiesener Experte für Alpinrecht. Und vertritt selbst immer wieder Berg- und Skiführer nach tödlichen Tourenunfällen, war selbst zudem schon mehrfach am Großglockner.
Andreas Ermacora hat das Verfahren interessiert verfolgt
KURIER: Kurt Jelinek, Verteidiger von Thomas P., hat kurz vor dem Schuldspruch noch gemeint: "Das kann ein richtungsweisendes Urteil sein." Ist es das, falls es rechtskräftig wird?
Andreas Ermacora: Ich glaube eher nicht, weil jede Geschichte ist so einzelfallbezogen. Richtungsweisend vielleicht insofern, weil es jetzt das erste Mal in Österreich ein Strafurteil gibt, wo jemand als nicht qualifizierter Führer verurteilt wurde.
Ansonsten ist es einfach die Fortsetzung des "Piz Buin-Urteils“ , in dem der Oberste Gerichtshof diese Punkte über Unterordnung, Übertragung der Verantwortung und mitunter die Frage der mitgenommenen Ausrüstung festgelegt hat. Und deshalb ist der Angeklagte verurteilt worden. Aus meiner Sicht ist die Verurteilung in Ordnung.
In der Geschichte der alpinen Rechtsprechung in Österreich gab es bisher eine einzige Verurteilung "eines Führers aus Gefälligkeit" - in dem berühmten "Piz Buin-Urteil" 1998. Kläger und Beklagter unternahmen damals eine Tour auf den Piz Buin.
Der Kläger hatte keine alpine Erfahrung, der Beklagte wies Kletter- und Gletschererfahrung auf sowie Erfahrung im Umgang mit Steigeisen. Der Beklagte übernahm alle planerischen und organisatorischen Aufgaben. Beim Auf- und Abstieg leistete der Beklagte dem Kläger mehrmals Hilfe.
Vor der Absturzstelle legte sich der Beklagte Steigeisen an und übergab dem Kläger den Pickel. Eine Sicherung mittels Seil wurde nicht angewendet. Der Kläger äußerte Bedenken, da er über keine Steigeisen verfügte, dennoch wurde er vom Beklagten vorausgeschickt, wobei dieser die Stelle zudem verharmloste.
Beim Queren eines steilen Schneefeldes rutschte der Kläger aus, stürzte ca. 100 m ab und verletzte sich dabei schwer. Im Zivilverfahren stellte der Oberste Gerichtshof als letzte Instanz fest, dass der Beklagte in diesem konkreten Fall die Rolle eines "faktischen Führers" bzw. eines "Führers aus Gefälligkeit" ausgeübt habe. (Quelle: OeAV).
KURIER: Was unterscheidet dieses Urteil grundsätzlich von dem angesprochenen "Piz Buin-Urteil", bei dem ebenfalls ein Bergsteiger als "Führer aus Gefälligkeit" nach einem Alpinunfall seines Seilpartners eingestuft wurde?
Ermacora: Eigentlich gar nicht so viel. Aber das war ein Zivilverfahren. Da ging es um Schadenersatzt. Und jetzt gibt es eine erste strafrechtliche Verurteilung.
KURIER: Was war der große Knackpunkt in diesem Verfahren?
Ermacora: Das Wesentliche war, dass man gesehen hat, dass die Frau da alleine nie hinaufgegangen wäre. Für so eine kombinierte Eis-Fels-Tour im Winter muss man schon wissen, was auf einen zukommt. Und das hat sie absolut nicht gewusst, glaube ich. Er war hingegen schon mehrfach oben. Sie hat ihre Verantwortung ab der Stüdlhütte auf ihn übertragen.
KURIER: Dieses Großglockner-Drama hat nicht zuletzt in der Welt des Bergsports große Wellen geschlagen. Eine junge Frau hat sich nach dem Urteil am Donnerstag vor dem Gerichtsgebäude gefragt, ob etwa Bergsportpaare nun nach einem Alpinunfall eher damit rechnen müssen, dass es strafrechtliche Konsequenzen für einen der beiden Partner gibt.
Ermacora: Das sehe ich nicht so. Da müssen schon viele Punkte zusammenkommen. Nur wenn ich jetzt mit meiner Frau auf eine Skitour gehe, passiert nichts. Das ist schon ein Unterschied zu so einer schwierigen Hochtour, noch dazu im Winter und mit der geringen Erfahrung der Frau.
Man braucht jetzt nicht Sorge haben, dass da jetzt jeder angeklagt wird. Da müssen schon wie im aktuellen Fall sehr viele Punkte zusammenspielen, damit es zu so einer Anklage wegen "Führer aus Gefälligkeit" kommt.
KURIER: Das tragische Schicksal von Kerstin G. hat unglaublich emotionalisiert - nicht nur Menschen, die in den Bergen unterwegs sind. Ist das für Sie nachvollziehbar?
Ermacora: Ja. Alleine schon durch diese ganze Social-Media-Geschichten, die jeder liest und jeder meint, dass er seinen Kommentar abgeben muss, ist das Ganze schon sehr hochgebauscht worden. Und dann ist es der Großglockner und die Freundin, die 50 Meter unter dem Gipfel ungeschützt liegen bleibt. Und er überlebt.
Das sind schon mehrere Facetten, die da zusammenspielen und die wirklich einzigartig sind. Das ist ein einzigartiger Fall.
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