Mann (53) missbrauchte Tochter und Stiefenkelin: "Es war kindliche Neugier"
Der Mann war im Juli 2025 festgenommen worden.
Beim Abspielen der kontradiktorischen Einvernahme der heute fünfjährigen B. im Saal 207 am Wiener Landesgericht wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Durch die Tür dringt nur der Klang ihrer hellen Kinderstimme, die so gar nicht zur Schwere dessen passt, was sie schildert.
Zumindest im Zeitraum zwischen Mai und Juli 2025, als das Mädchen noch vier Jahre alt war, wurde sie von ihrem Stiefgroßvater sexuell missbraucht. Der 53-Jährige, der in Handschellen in den Saal geführt wird, gibt das zu. Vor ihm liegt ein Rosenkranz aus weißem Plastik auf dem Tisch, den er immer wieder durch seine Finger gleiten lässt.
Der Mann hatte immer wieder auf das kleine Kind aufgepasst, stundenweise, aber auch über Nacht. Mindestens dreimal soll es dabei zu sexuellen Übergriffen gegen B. gekommen sein. Dass es dabei zu schwerem sexuellen Missbrauch, also einer Penetration oder auch nur einem Penetrationsvorsatz kam, weist der Mann zurück. Es wird in dieser Verhandlung ein zentrales Thema sein. „Das ist relevant, weil es rechtlich einen Unterschied macht“, erklärt Richterin Danja Petschniker.
Missbrauch und Gewalt
Der Fall kam im Juli 2025 ins Rollen, nachdem das Mädchen über Schmerzen im Intimbereich klagte. Die Ex-Frau des Angeklagten erstattete Anzeige, und der Mann wurde wenige Tage später festgenommen.
Bei der Vernehmung des Mannes stellte sich außerdem heraus, dass er eine heute 22-jährige leibliche Tochter hat, zu der er keinen Kontakt hat. Bei ihrer Einvernahme kam ans Licht, dass auch sie als Mädchen von ihrem Vater missbraucht worden war.
„Ich habe das erst viel später realisiert, was das war. Ich kann mich mittlerweile wieder an mehr erinnern“, sagt die junge Frau in ihrer aufgezeichneten Einvernahme. Alle zwei Wochen war sie damals am Wochenende bei ihrem Vater, die Eltern waren geschieden. „Ich wollte eh nicht zu ihm, aber es war so ausgemacht.“ Als sie zehn Jahre alt war, kam es zu den Übergriffen. Auch an sich selbst habe er laut Anklage von seiner Tochter sexuelle Handlungen vornehmen lassen. „Warum, glauben Sie, hat sie das gemacht?“, will die Richterin vom Angeklagten wissen. “Es war Neugier.“ – „Wer war neugierig, Sie oder das Kind?“ – „Sowohl, als auch. Kindliche Neugier. Ich hab’ sie nicht gezwungen dazu.“ – „Glauben sie ein 10-jähriges Kind will das?“ – „Nein.“
"Klassische Ausrede"
Als seine Tochter älter wurde und der sexuelle Missbrauch aufhörte, kam es ihrer Aussage zufolge immer wieder auch zu körperlicher Gewalt, er gab ihr so starke Ohrfeigen, dass sie dabei zu Boden ging. „Ich nehm’s ihr nicht böse, aber sie sagt das aus Wut“, beteuert der Angeklagte. Er sei im Zeitraum der Übergriffe jeweils arbeitslos gewesen, habe Existenzängste gehabt und Antidepressiva genommen. „Meine Psychologin hat gesagt, das war quasi ein Wiedererlangen von Kontrolle.“ – „Eine klassische Ausrede, die oft herhalten muss. Kein nachvollziehbarer Grund“, kommentiert einer der beisitzenden Richter.
Dass auf der sichergestellten Festplatte des Angeklagten auch von ihm heruntergeladenes Kindesmissbrauchsmaterial gefunden wurde, räumt er ein.
„B. wird das Erlebte verdrängen, sie wird es verarbeiten. Aber sie wird es nie loswerden. Irgendwann wird das Thema für ihn erledigt sein, für die B. wird es das nie sein“, sagt die Privatbeteiligtenvertreterin des kleinen Mädchens. „Es tut mir so leid, beide haben das nicht verdient. Es ist unverzeihlich und mehr als nur beschämend“, so der Angeklagte, der bei seinem letzten Wort immer wieder in Tränen ausbricht.
Urteil
Nach kurzer Beratung steht das Urteil fest: 3,5 Jahre unbedingte Haft für den bisher Unbescholtenen wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, der Körperverletzung und wegen des Kindesmissbrauchsmaterials. Die Penetration und damit der schwere sexuelle Missbrauch konnten dem Mann auch aufgrund diffuser Angaben der heute Fünfjährigen nicht nachgewiesen werden.
„Die Strafe mag im Vergleich zur Tat nicht angemessen erscheinen, aber das sind nun einmal die Vorgaben, die wir vom Gesetzgeber haben“, sagt die Richterin mit einem leisen Anflug von Bedauern. Das Urteil ist rechtskräftig.