Kritik an Lizenz zum Festnehmen bei den Wiener Linien
Wenn man künftig gebeten wird, von der Bahnsteigkante zurückzutreten, sollte man das besser tun – sonst droht eine Festnahme. Wie die Wiener Linien nun bekannt gaben, dürfen ihre Security-Mitarbeiter nämlich ab sofort auch Festnahmen durchführen.
„Die Gründe richten sich nach dem Eisenbahnrecht. Wenn jemand die Sicherheit gefährdet, dann dürfen unsere Mitarbeiter einschreiten“, sagt Christoph Heshmatpour, Sprecher der Wiener Linien. So ein Grund wäre, dass jemand einen Fluchtweg blockiert, Gegenstände auf die Gleise wirft oder eben wiederholt über die gelbe Sicherheitslinie tritt.
Insgesamt sind 120 Mitarbeiter der Wiener Verkehrsbetriebe damit beschäftigt, für Sicherheit in den U-Bahn-Stationen zu sorgen. Voraussetzung für eine Bewerbung als Security bei den Wiener Linien, ist die Volljährigkeit und ein einwandfreies Leumundszeugnis. Danach folgt eine sogenannte Grundausbildung, die laut Heshmatpour besonders darauf schult, in potenziell „gefährlichen Situationen deeskalierend“ auf renitente Fahrgäste einzuwirken. Schafft man die Abschlussprüfung, bekommt man einen Pfefferspray und eine Bodycam und darf auf den Bahnsteigen im Wiener Untergrund patrouillieren.
Die Wiener Linien verstärken seit Jahren die Sicherheitsvorkehrungen in ihren U-Bahn bzw. Bus- und Bim-Stationen. Seit dem Jahr 2007 wurden alle 109 U-Bahn-Stationen mit Überwachungskameras ausgestattet. In allen Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe zeichnen 13.000 Kameras das Geschehen auf. Nach 48 Stunden werden die Videos automatisch gelöscht. Im Jahr 2019 will man noch zusätzliche 800.000 Euro in wie Aufrüstung der Überwachungssysteme in Fahrzeugen und Gebäuden investieren. Die Securitys in den Stationen sind im Gegensatz zu der Videoüberwachung relativ neu: Die ersten 22 Mitarbeiter sind seit knapp zwei Jahren unterwegs. In dieser Zeit wurde die Truppe auf 120 Männer und Frauen aufgestockt.
Mehr Befugnisse
Wenn nötig, dürfen die Securitys auch „besondere Handgriffe“ anwenden, um Personen festzunehmen, wie ein Bericht von orf.at den Wiener Linien-Sprecher zitiert. Ist wer festgenommen, muss die Polizei übernehmen. Mit der Befugnis zur Festnahme nach dem Eisenbahnrecht, haben Securitys der Wiener Linien mehr rechtlichen Spielraum als Sicherheitsmitarbeiter privater Unternehmen. Die haben nämlich die gleichen Rechte, wie jeder andere Zivilist auch. Zwar darf man eine Person nach einer strafbaren Handlung wie einem Diebstahl festhalten, bis die Polizei kommt. Das Blockieren eines Notausgangs fällt aber nicht darunter.
Dass ein Kontrolleur einen Schwarzfahrer bei einer Kontrolle nicht festhalten darf, ist übrigens nur ein falsche Gerücht. Die Schwarzkappler dürfen das nämlich sehr wohl, insbesondere dann, wenn ein flüchtender andere Fahrgäste gefährden würde.
„Es hat einen guten Grund, warum wer welche Befugnisse hat. Freiheitsberaubung ist ein besonders sensibler Bereich“
Situation beobachten
Private bzw. Sicherheitsdienste von größeren Unternehmen wie den Wiener Linien oder der ÖBB stehen immer wieder in der Kritik, weil die oft polizeiliche Aufgaben übernehmen. Der Sicherheitssprecher der Wiener Grünen, Niki Kunrath, will sich die Sache daher genau ansehen: „Es hat einen guten Grund, warum wer welche Befugnisse hat. Freiheitsberaubung ist ein besonders sensibler Bereich“, sagt Kunrath auf KURIER-Anfrage. Die neuen Befugnisse der Securitys gelten ab sofort, also: Bitte von der Bahnsteigkante zurücktreten!
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