Nicht zuletzt, weil man das Projekt „nur aus den Medien“ kenne, wie Kammerpräsident Bernhard Sommer im KURIER-Gespräch sagt. Wichtige Informationen seien so gar nicht zugänglich. „An der grundsätzlichen Strategie der Flächenmaximierung auf Kosten der Allgemeinheit dürfte sich aber nichts geändert haben“, so Sommer. „Eine Reduktion der Projekthöhe alleine räumt die Kritikpunkte der Kammer nicht aus.“
Jahrelange Verzögerungen
Angesicht der jahrelangen Verzögerungen und Umplanungen spricht sich Sommer generell für einen radikalen Neubeginn aus: „Seit das Projekt ursprünglich entwickelt wurde, haben sich die politischen Rahmenbedingungen komplett geändert.“ Es sollte „allein aus diesem Grund neu gedacht werden“.
Um einen Bauplatz „dieser Wichtigkeit verantwortungsvoll zu entwickeln“, ist aus Sicht der Kammer ein „offener städtebaulicher Wettbewerb und in der Folge ein ebenso offen ausgeschriebener Objektwettbewerb unerlässlich“. Die ursprüngliche Verfahrenskonstruktion habe sich „für alle Beteiligten als untauglich erwiesen“.
Offene Fragen zur UVP
Um den viel zitierten Canaletto-Blick sorgt sich die Initiative Stadtbildschutz: Sie zeigt sich besorgt, dass auch das redimensionierte (also verkleinerte) Hochhaus die historische Sichtachse, die der venezianische Maler Canaletto im 18. Jahrhundert prägte, beeinträchtigt.
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„Der Blick vom Oberen Belvedere aus auf die Stadt ist der wichtigste. Das Hotel InterContinental ist 38 Meter hoch – und das wurde damals seinem Bau genau deshalb so festgelegt, damit es diese ikonische Aussicht nicht stört“, sagt Obmann Herbert Saringer. „Die jetzt geplanten 56 Meter werden den 300 Jahre alten Blick also zerstören.“ Im Übrigen gehe es nicht nur um die Optik, sagt Saringer: „Der eine Grund war die Sicht – der andere war, dass die Windverhältnisse im Stadtpark nicht gestört werden.“
Auch die Organisation "Alliance for Nature", die seit Langem auf eine UVP für das Projekt drängt, ist unzufrieden: „Der neue Vorschlag ist – sanft ausgedrückt – genauso unschön“, sagt Generalsekretär Christian Schuhböck. „Es handelt sich ja nicht um eine Wohnscheibe, sondern einfach nur wieder um ein Hochhaus – in dem Fall in T-Form. Es passt überhaupt nicht in dieses Ensemble und muss ganz sicherlich einer UVP unterworfen werden.“
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Dass der Projektbetreiber am Mittwoch überraschend ankündigte, dass eine Feststellungsprüfung ergeben habe, dass keine UVP nötig sei, findet er „seltsam“: Die Behauptung, dass man im Februar 2022 gemäß EU-Richtlinien und gemäß dem novellierten UVP-Gesetz geprüft habe, sei unverständlich bis unmöglich – immerhin erfolgte besagte Novelle selbst erst ein Jahr später, also im Frühjahr 2023.
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