Kopftuchverbot: Wenig Neues für Wiener Kindergärten

Auch schon bisher suchen Kindergartenleiter mit den Eltern von Kopftuch tragenden Mädchen das Gespräch.
Viele Punkte im Wertekatalog der Bundesregierung sind längst Teil des Wiener Bildungsplans.

Keine neuen Standpunkte kann die Wiener Stadtregierung im Wertekatalog für Kindergärten entdecken, der Teil der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist. Die türkis-blaue Regierung hatte ja für den Ausbau der Kinderbetreuung 142,5 Millionen Euro jährlich in Aussicht gestellt, die Länder sollen künftig 38 Millionen Euro pro Jahr beisteuern. Bedingung ist für ÖVP und FPÖ jedoch ein Kopftuchverbot in Kindergärten und eben besagter Wertekatalog.

Erstellt wurde der 35 Seiten umfassende Leitfaden von der Pädagogischen Hochschule NÖ im Auftrag des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) und des Bildungsministeriums. Die Inhalte decken sich allerdings im Großen und Ganzen mit dem Wiener Bildungsplan, der bereits seit 2007 in Kindergärten zur Anwendung kommt. Auch der im Vorjahr erstellte Wiener Leitfaden zum „Umgang mit Religionen, Weltanschauungen und Werten“ sei mit dem Wertekatalog vereinbar. Und selbst der vorgeschriebene Umgang mit dem Kopftuch im Kindergarten – ein Gespräch der Leitung mit den Eltern – entspreche der Vorgangsweise, wie sie in Wien bereits praktiziert werde. Laut MA11 „maximal ein Mal pro Jahr“.

"Unverständlich"

Für Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) macht der mit Wiens Positionen übereinstimmende Wertekatalog die Vorgangsweise des Bundes „noch unverständlicher“. „Wieso hat man sich nicht gleich mit allen Bundesländern zusammengesetzt und alle Details auf den Tisch gelegt“, fragt er.

Um offene Fragen zu klären, treffen die Kindergarten-Zuständigen der drei SPÖ-geführten Bundesländer, die burgenländischen bzw. Kärntner Landeshauptmänner Hans Niessl und Peter Kaiser sowie Czernohorszky, am kommenden Mittwoch ÖVP-Familienministerin Juliane Bogner-Strauß. Die drei sind verstimmt, weil die Bundesregierung die neue Regelungen nur mit den türkisen Ländern akkordierte.

Aus Wiener Sicht gibt es noch Klärungsbedarf. So hegt man etwa Zweifel daran, dass das Kopftuchverbot verfassungskonform ist – treffe die Formulierung im Wertekatalog doch etwa auch auf die jüdische Kippa zu. Zudem will man von der Ministerin wissen, ob im Fall eines Verstoßes Sanktionen vorgesehen sind. Weiters dürfte es durch die Vorgaben des Bundes zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand kommen, heißt es aus dem Rathaus.

An einer Zusammenarbeit mit dem Bund sei man zwar interessiert. Es gebe aber noch viel zu reden.

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