Frist abgelaufen: Strenge Kontrollen bei E-Scooter-Betreibern in Wien

Frist abgelaufen: Strenge Kontrollen bei E-Scooter-Betreibern in Wien
Zuletzt wurden erhebliche Mängel festgestellt, Nachkontrollen zeigen nun Wirkung. Verdoppelt wurden auch Strafen.

Die vier E-Scooter-Betreiber, die ihre Geräte in Wien aufstellen dürfen, sind sorgfältig ausgewählt worden. Eine europaweite Ausschreibung hat es gegeben und sogar vor Gericht wurde – mit dem ausscheidenden Betreiber – um die Genehmigung der Stadt gestritten. Und dennoch ist es zu Problemen gekommen. 

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Vor rund einem Monat hat die Gruppe Sofortmaßnahmen gemeinsam mit dem Marktamt die Betreiber und ihre Subfirmen, also jene Firmen, die die E-Scooter von der Straße holen und auch wieder dorthin bringen, kontrolliert. Dabei wurden große Mängel festgestellt.

Die meisten Anbieter hatten keine erforderliche Betriebsanlagengenehmigung, sagt der Sprecher der Gruppe Sofortmaßnahmen. Bei den meisten Anbietern wurden außerdem fehlende Brandschutzeinrichtungen wie Löschhilfen, Be- und Entlüftungen, fehlende Genehmigung der elektrischen Anlagen, falsche Sicherung und Lagerung der Akkus festgestellt, heißt es weiter.

Drohende Betriebsschließungen

Vier Wochen lang wurde den E-Scooter-Betreibern Zeit gegeben, die Mängel zu beheben sowie eine Betriebsanlagengenehmigung zu erwirken. Andernfalls drohte eine Betriebsschließung. Nun, etwa vier Wochen später, haben die ersten Nachkontrollen stattgefunden

Zwar sind noch nicht alle Betreiber kontrolliert worden, diejenigen, die kontrolliert worden sind, seien ihren Pflichten aber nachgekommen. Sprich: Die Mängel wurden behoben und der Betrieb kann weitergehen.

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Die restlichen Nachkontrollen werden um den Jahreswechsel stattfinden, sagt der Sprecher. Und auch in Zukunft werde laufend kontrolliert.

Sima: "Funktioniert noch nicht, wie wir es uns wünschen"

Stadträtin Ulli Sima (SPÖ), die den Stein rund um die E-Scooter mit ihrem Maßnahmenpaket im vergangenen Jahr erst ins Rollen brachte, zeigt sich von den aufgedeckten Mängeln wenig erfreut.

 „Eine gültige Betriebsanlagengenehmigung ist wichtige Voraussetzung für einen sicheren Betrieb. Wenn diese nicht vorhanden ist, ist das inakzeptabel. Denn das alles dient schließlich dazu, die Sicherheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Umgebung und angebotenen E-Scootern zu gewährleisten.“

Und auch mit den im Mai in Kraft getretenen Regeln, besonders dem Abstellverbot auf Gehsteigen, ist Sima noch nicht glücklich: „Leider funktioniert das immer noch nicht ganz so, wie wir es uns als Stadt wünschen.“

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Und weiter: „Es ist in der Verantwortung der Betreiber-Firmen – und das ist in den Verträgen klar geregelt –, dass diese mit ihren Ordner-Diensten dafür zu sorgen haben, dass die Abstell-Regeln eingehalten werden und die Scooter nicht am Gehsteig rumstehen oder liegen.“

Strafen für Falschparker verdoppelt

29.400 Strafen aufgrund von falsch abgestellter Leih-E-Scooter – der Großteil davon wegen illegalen Abstellens am Gehsteig – haben die Parksheriffs der Stadt von Juni bis Ende November ausgestellt.

Aufgrund der zahlreichen Vergehen hat die Stadt die Höhe der Strafen mit Anfang Dezember von 25 auf 50 Euro angehoben, heißt es aus dem Büro von Ulli Sima. Die Strafen werden an die Betreiber ausgestellt, die sie an die Nutzer weitergeben können.

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