Wie die Feuerwehr vom Prozess gegen die Klima-Aktivisten profitiert

Acht Personen wurden am Mittwoch verurteilt, zwei kamen mit einer Diversion ohne Verurteilung davon.
Klimakleber

Die Staatsgewalt hat immer noch Angst vor den als „Klimaklebern“ bezeichneten Personen der „Letzten Generation“, die am Mittwoch einmal mehr vor Gericht stehen. 

Polizeiautos vor dem Gebäude, mehr als zehn Polizistinnen und Polizisten vor dem Verhandlungssaal, dieser wird vor Beginn der Verhandlung noch polizeilich überprüft. 

Dabei haben die Angeklagten schon bei der ersten Verhandlung betont, dass es keinen Grund mehr gibt, Aktionen zu setzen. Der Versuch, die Regierung zum Handeln in Sachen Klimaschutz zu bewegen, sei gescheitert, resignierte etwa Martha Krumpeck, ein Gesicht der Bewegung, die bereits verurteilt wurde. 

Auch an diesem Tag ist die Stimmung vor dem Saal gelöst, junge Menschen warten, diskutieren über Klimaschutz, zehn von ihnen wird der Prozess gemacht. 

Drei Studenten, drei Arbeitslose, eine Uni-Assistentin, ein Pensionist, ein Datenanalyst und ein Besitzer eines „Unverpackt-Ladens“ müssen vor der Richterin Platz nehmen.

Die Klimakrise kennt keine Grenzen, der Klimaprotest auch nicht. Das zeigt der Prozesstag. Acht der heute Angeklagten sind aus Deutschland, zum Teil haben sie bereits Verurteilungen zu Geldstrafen wegen ähnlicher Delikte.

Die Staatsanwaltschaft fordert erneut mit dem Hinweis auf „Mumienhände“, also mit einem Gemisch aus Superkleber und Sand auf die Südautobahn geklebte Hände, strafrechtliche Verurteilungen für alle zehn Angeklagten. 

Höherer Schaden durch Klimakrise

Die Anwälte kontern: Durch die Klimakrise werde ein wesentlich höherer Schaden entstehen, weil die Klimaziele nicht erreicht werden. Der Staat nehme seine Fürsorgepflicht nicht wahr, die Klimakrise betreffe das Leben, die Gesundheit und die Zukunft vieler. 

Was auch eingeräumt wird: Die Blockaden auf der Autobahn hätten die Sympathiewerte der „Letzten Generation“ massiv gesenkt. Aber „sie haben das Problembewusstsein erhöht“, ist der Anwalt überzeugt. 

„Rechtswidrig, aber gewaltfrei“

Und fügt an: „Die Blockaden sind rechtswidrig, aber gewaltfrei. Sie zerstören nichts irreversibel. Was wiegt schwerer? Das, oder irreversible Klimaumwälzungen?“

Ziviler Ungehorsam sei „kein Angriff auf die Demokratie, sondern der Ausdruck eines letzten Verteidigungswillens dieser Demokratie“, sagt der Anwalt, der aber attestiert: Nach den Protesten auf der Autobahn sei aus Politik und Bevölkerung der Druck auf Ordnungsmaßnahmen und hartes Vorgehen gegen Klimaaktivisten gestiegen, anstatt mehr Klimaschutz zu betreiben.

Kritisiert wird außerdem die Vorgangsweise der Polizei. In manchen Fällen wurden die Leute auf Initiative der Polizei durch die Feuerwehr von der Straße geflext, in anderen reichte das Freistemmen bzw. Lösen ohne Schaden an der Fahrbahn. „Wir wollten die Aktivisten möglichst nicht verletzen“, versichert ein Polizist als Zeuge eines Vorfalls, bei dem geflext wurde. Bei den drei anderen Einsätzen kam hingegen keine Trennscheibe zum Einsatz. Warum? Das wisse er nicht, er sei dort nicht dabei gewesen. 

„Angriffe auf Aktivisten nicht angeklagt“

Worüber sich der Anwalt wundert: „Die Aktivisten wurden bei der Aktion getreten, von Autos angefahren, ihnen wurde mit Schlägen gedroht, Asfinag-Mitarbeiter haben die Leute weggerissen. Von denen wurde niemand angeklagt.“

Und der Anwalt stellt klar, dass die Angeklagten bedauern, Leute am Weg zur Arbeit beeinträchtigt zu haben: „Sie bedauern nicht, gehandelt zu haben. Es war ein Hilferuf, laut, unbequem, aber ehrlich.“

Spende für die Feuerwehr

Zur Diskussion steht letztlich die Schadenshöhe. Die Feuerwehren haben einen Schaden von 6.000 Euro geltend gemacht, allerdings nicht als Privatbeteiligte angeschlossen. Die Asfinag spricht von einem Schaden von über 20.000 Euro, hat diesen aber auch nicht geltend gemacht. Ein Vertreter ist dem Prozess trotz Aufforderung ferngeblieben. 

Die Angeklagten übernehmen Verantwortung für ihre Taten, der Schaden der Feuerwehr wird anerkannt, jener der Asfinag nicht. 

Der Anwalt überweist noch vor Ort 6.000 Euro an die Feuerwehren Wiener Neudorf und Traiskirchen, jede bekommt 3.000 Euro. Eine Schadenswiedergutmachung, die sich auf das Verfahren auswirken wird. 

„Damit wissen wir, wie ihnen geschieht“, sagt die Richterin zu den Angeklagten, als sie die Bestätigung sieht und meint damit, dass es zumindest keine Freiheitsstrafen geben wird. 

Nach Abschluss des Beweisverfahrens gibt es zwei Anträge auf Diversion, für die anderen wird „ein mildes Urteil“ erbeten. 

Zu Mittag gab es die Urteile bzw. Diversionsangebote.

Zwei Diversionen, acht Geldstrafen

Zwei Angeklagte – der Datenanalyst und ein Pensionist, kamen mit einer Diversion davon. Der Datenanalyst aus Oberösterreich muss 3.960 Euro zahlen, der Pensionist 2.600 Euro plus Pauschalkosten. 

Die anderen Angeklagten wurden zu Geldstrafen verurteilt, die von 5.400 Euro für die Uni-Assistentin aus Graz bis 320 Euro für einen mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Deutschland. Hier konnte die Richterin nur mehr diese Strafhöhe verhängen. 

Die anderen Angeklagten müssen in drei Fällen 720 Euro zahlen, zwei Mal wurden 600 Euro verhängt, einmal 1.200 Euro. 

Die Angeklagten nahmen die Urteil an, nur im Fall der Uni-Assistentin wurde Bedenkzeit erbeten, von der Staatsanwaltschaft gab es keine Erklärung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. 

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