Debatte um Anklage im "Klimakleber"-Prozess
Mit harter Hand geht die Justiz gegen die als „Klimakleber“ bekannt gewordenen Mitglieder der „Letzten Generation“ vor. 47 von ihnen wurden angeklagt. Zwei von ihnen, darunter mit Martha Krumpeck die führende Persönlichkeit der „Letzten Generation“, wurden bereits zu Geldstrafen in geringer Höhe verurteilt, vier kamen mit einer Diversion und ebenfalls Geldbußen davon.
Ursprünglich wurde wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt, davon ist allerdings nichts übrig geblieben, betonten Paul Kessler und Clemens Lahner, zwei Anwälte der Aktivisten, schon vor Prozessbeginn.
Farbe im Brunnen der Landesregierung NÖ
Das Verfahren gegen einen Pensionisten wurde vorerst ausgeschieden. Er hat grüne Farbe, die sich von selbst wieder aufgelöst hat, in einen Brunnen vor der NÖ Landesregierung geschüttet, um gegen das „Greenwashing“ des Landes zu protestieren. Sein „Delikt“ begründet sich auf einem anderen: Denn gleichzeitig hat eine andere Klimaschützerin (26) ebenfalls gegen das „Greenwashing“ der Landesregierung demonstriert und das Landhaus in St. Pölten mit oranger Farbe besprüht.
Ihr Verfahren wurde diversionell erledigt, den vom Gericht festgestellten Schaden – 293 Euro – muss sie der niederösterreichischen Landesregierung ersetzen. Zusätzlich muss die 26-Jährige 600 Euro Bußgeld und 50 Euro Gerichtskosten zahlen. Vom Schaden in der Höhe von 9.000 Euro – wie er vom Land Niederösterreich angegeben wurde – ist fast nichts übrig geblieben. Die Farbe war mit Wasser einfach von der Glasfassade abwaschbar.
Die Feuerwehr war auf der Autobahn mit Stemmgerät gefragt.
Dennoch steht der Pensionist als Beitragstäter vor Gericht. Und dafür bekennt er sich nicht schuldig. Sein Verfahren wird am 4. März fortgesetzt. Ab diesem Tag stehen auch Klimaschützer für ihren Protest auf der Autobahn vor Gericht: „Bei den allermeisten, die für Protest auf der Autobahn angeklagt sind, geht es nicht darum, dass sie ihre eigene Hand angeklebt haben, sondern darum, dass sie mit ihrer Anwesenheit bzw. dem Sitzen auf der Autobahn einen psychologischen Tatbeitrag für alle anderen, die herausgeflext wurden, geleistet haben sollen“, heißt es seitens der „Letzten Generation“.
Der Strafrechtsexperte
Diese Fälle beschäftigen auch den Strafrechtsexperten und Professer an der JKU Linz, Alois Birklbauer. „Sachbeschädigungen sind nach unserem Rechtssystem strafbar“, betont Birklbauer.
Dass Aktivisten die Strafbarkeit eines Protestes ganz bewusst in Kauf nehmen, sei auch kein neues Phänomen der „Letzten Generation“, erinnert Birklbauer: „Das gab es ganz stark in den 1970-er-Jahren etwa bei der Anti-Atomkraftbewegung.“ Man zeige dem Staat, der hier bestraft, dass man moralisch im Recht und der Staat im Unrecht sei. Das haben die Unterstützer auch vor Prozessbeginn zum Ausdruck gebracht. „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“, wurde vor dem Landesgericht Wien skandiert, als die ersten sieben Angeklagten eintrafen.
"Sachbeschädigungen sind im Vergleich zu dem, was durch die Klimakatastrophe droht, gering", so Strafrechtsexperte Alois Birklbauer.
Birklbauer sieht darin auch, die Forderung an den Staat, dass dieser eigentlich „für etwas Gerechteres sorgen müsste, also dass mehr für den Klimaschutz getan werden müsste“. Aktivisten würden sich dazu auch zu einem Opfer und zu einer Art Helden stilisieren, weil sie ja für etwas Größeres einstehen würden. Bei einem genauen Blick auf die Anklage ist für den Juristen klar: „Die Sachbeschädigungen sind natürlich gering im Vergleich zu dem, was durch die Klimakatastrophe droht.“
Individueller Schaden geschützt
Allerdings sei im System der individuelle Schaden geschützt „und nicht der globale, der in einigen Jahren eintreten wird“, hält Birklbauer fest. Deshalb könne die Sachbeschädigung auch nicht gutgeheißen werden – der Rechtsstaat sei nicht im Unrecht, weil es ja den angeklagten Tatbestand gibt. Er appelliert aber, die Vorfälle rund um die Klimaproteste „in den richtigen Rahmen“ zu setzen: „Hier wurde bewusst ein Instrument des zivilen Ungehorsams gesetzt, um den Diskussionsprozess voranzutreiben.“
Was Birklbauer bei dieser Anklage „aber schon auffällt, ist, dass nicht nur Personen angeklagt sind, die unmittelbar Beschädigungen durchgeführt haben, sondern auch Personen als Beitragstäter, weil sie psychischen Beistand geleistet haben, indem sie mit anwesend waren oder nur eine Aktion gefilmt haben, um auf Social Media davon zu berichten.“ Das ist für den Strafrechtsexperten „ein sehr weiter Arm, wo das Strafrecht eingreift“.
Das müsse man sehr kritisch sehen, warnt Birklbauer, „ob auf diese Weise quasi nicht jeder politische Protest verunmöglicht wird. Da bin ich gespannt, wie die Gerichte entscheiden werden.“ Bei dem angeklagten Pensionisten sollte das am 4. März entschieden werden.
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