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Kleingärten: Ermittlungen gegen Nevrivy eingestellt

Dem Bezirksvorsteher der Donaustadt war der Anstiftung zum Amtsmissbrauch und der verbotenen Intervention verdächtigt worden.
Ernst Nevrivy an einem Rednerpult.

Die Ermittlungen gegen den Donaustädter Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy (SPÖ) wegen des Ankaufs eines Kleingartens sind eingestellt worden. Das hat sein Rechtsanwalt Volkert Sackmann der APA am Dienstag mitgeteilt. Der SPÖ-Politiker war der Anstiftung zum Amtsmissbrauch und der verbotenen Intervention verdächtigt worden.

Das Verfahren sei nun erwartungsgemäß eingestellt worden, zeigte sich sein Anwalt erfreut. Die Staatsanwaltschaft habe eine entsprechende Benachrichtigung übermittelt. Auch die in der Causa geführten Verfahren gegen andere Personen werden laut dem Anwalt nicht weiterverfolgt. Nevrivy hat 2020 in einer Anlage in Breitenlee ein Grundstück gekauft. 2021 fand die Umwidmung in Bauland statt - was ihm den Vorwurf eingebracht hat, von der Änderung profitiert zu haben.

Er selbst hat das stets zurückgewiesen. Die Pläne, dass dort umgewidmet werden soll, seien seit 2006 bekannt gewesen, versicherte Nevrivy nach Bekanntwerden des Ankaufs. Er beteuerte, hier nie Einfluss genommen zu haben, gestand jedoch ein, dass die Optik „nicht optimal“ gewesen sei. Der Donaustädter Bezirkschef war jüngst auch in der Causa Wienwert in erster Instanz freigesprochen worden.

Auch die Staatsanwaltschaft Wien hat am Dienstag zu der Causa Stellung genommen. Wie es in der Aussendung heißt, „ist das Ermittlungsverfahren gegen den Bezirksvorsteher des 22. Wiener Gemeindebezirkes Ernst Nevivry und weitere Beschuldigte wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt sowie der Verbotenen Intervention eingestellt.“

Dem Verfahren lag der Verdacht zugrunde, dass die Beschuldigten Einfluss auf die Umwidmung von Kleingartengrundstücken im 22. Bezirk im Sinne eines eigenen Vorteils genommen haben. „Dem beschuldigten Bezirksvorsteher konnte keine Tathandlung in Form eines Befugnismissbrauchs oder einer ungebührlichen Einflussnahme nachgewiesen werden. Gegen eine weitere Beschuldigte waren die Ermittlungen mangels Nachweis einer Schädigungsabsicht einzustellen“, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

Wie es weiter heißt, konnte kein rechtswidriges Verhalten von Verantwortungsträgern auf Seiten der für Stadtteilplanung und Flächenwidmung zuständigen Magistratsabteilung festgestellt werden.

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