Keine "Abschiebungs-Welle" im Servitenkloster

APA11714898 - 03032013 - WIEN - ÖSTERREICH: Die Flüchtlinge aus der Wiener Votivkirche ziehen am Sonntag, 3. März 2013 in das Servitenkloster in Wien-Alsergrund um. Im Bild: Ein Flüchtling in einem der Zimmer des Klosters. APA-FOTO: HERBERT P. OCZERET
27 Flüchtlingen wurden negative Bescheide ausgestellt. Das Ministerium will aber "von Einzelfall zu Einzelfall" prüfen.

Von jenen rund 60 Flüchtlingen, die nach Wochen des Protestes in der Wiener Votivkirche Anfang März in ihr neues Quartier im Servitenkloster umgezogen sind, haben bisher 27 einen negativen Asylbescheid erhalten. Innenministerium und Caritas bestätigten am Dienstag einen entsprechenden Bericht des ORF-Radios fm4.

Das bedeute aber nicht, dass die betreffenden Personen gleich abgeschoben werden, betont Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck. Die Flüchtlinge könnten nun noch einen Antrag auf humanitäres Bleiberecht stellen (über das dann die jeweiligen Landeshauptleute entscheiden).

Einzelne Abschiebungen nicht ausgeschlossen

Caritas-Sprecher Klaus Schwertner merkte dazu allerdings an, dass wohl keiner der Flüchtlinge die dafür notwendige Aufenthaltsdauer von fünf Jahren vorweisen könnte. Möglich sei aber die Ausstellung einer sogenannten Duldungskarte durch die Fremdenpolizei, sofern eine Abschiebung nicht möglich ist (etwa wegen nicht ausgestellter Dokumente oder anderer Problemer).

Sowohl Caritas als auch Innenministerium widersprachen Mutmaßungen, dass eine "Abschiebungswelle" bevorstünde. Es könne freilich sein, dass es in einzelnen Fällen zu Abschiebungen kommen, sagte Caritas-Sprecher Schwertner.

Großteil in Grundversorgung

Erfreut zeigte er sich darüber, dass mittlerweile 53 der 60 bis 65 im Servitenkloster aufhältigen Flüchtlinge in die Grundversorgung übernommen werden konnten. Kritik der Flüchtlinge, dass es keine ausreichende Rechtsberatung gebe, wies er zurück: "Es haben alle Rechtsberatung meiner Information zur Folge", sagte Schwertner. Am Dienstag werde es jedenfalls erneut Gespräche im Servitenkloster geben - allerdings werde es dabei nur um die Hausordnung gehen, nicht um den rechtlichen Status der Flüchtlinge.

Im Innenministerium betonte man, dass es auf jeden Fall vor eine allfälligen Abschiebung zur Rückkehrberatungen (für eine freiwillige Rückkehr inklusive finanzieller Unterstützung) kommt. Grundsätzlich sei "von Einzelfall zu Einzelfall" zu prüfen, so Grundböck.

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