"Bitte kein Trinkgeld!": Warum dieses Wiener Lokal darauf verzichtet

Eine bekannte Gastro-Kette in der Millennium City bittet die Kundschaft, kein Trinkgeld zu geben. Was steckt dahinter?
Person, die Kreditkarten-Bezahl-Maschine in einem Lokal in der Hand hält

Rund 10 Prozent Trinkgeld geben die Österreicherinnen und Österreicher. Insbesondere bei einem Gastro-Besuch gehört der freiwillige Geldbetrag für 87 Prozent zum guten Ton. Ein Wiener Lokal in einem Shoppingcenter möchte aber bewusst darauf verzichten. Damit die Kundschaft auch Bescheid weiß, steht auf der Theke ein Schild mit dem Hinweis: "Bitte kein Trinkgeld!"

Wiener Lokal verzichtet auf Trinkgeld

Eine Filiale der Selbstbedienungs-Gastro-Kette "Dean & David" in der Millennium City im 20. Bezirk lehnt seit rund einem Monat Trinkgeld ab, berichtet die Heute-Zeitung. "Schenkungen in jeglicher Form lösen bei uns eine gesetzliche Trinkgeldpauschale aus. Im Interesse unserer Mitarbeiter sehen wir daher davon ab", heißt es auf dem Informationsschild, das mit einem lächelnden Smiley versehen ist. 

Ein Reddit-User teilte vor wenigen Tagen ein Foto des Schildes in einem Forum und wunderte sich über die Begründung: "Versteh ich da etwas nicht? Was ist das für eine Begründung, kein Trinkgeld zu geben, damit man es nicht versteuern muss?" Der Beitrag entfachte eine Diskussion im Netz. 

Grund ist die Neuregelung der Trinkgeldpauschale

Hintergrund der ungewöhnlichen Maßnahme ist die Neuregelung der Trinkgeldpauschale, die seit 1. Jänner 2026 gilt. Die Österreichische Gebietskrankenkasse (ÖGK) hat im Zuge dessen eine bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschale für das Hotel- und Gastgewerbe festgelegt. Wie aus einem Bericht der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hervorgeht, soll dies Rechtssicherheit schaffen und Arbeitnehmende sowie Arbeitgebende von Aufzeichnungspflichten entlasten. Auch Nachzahlungen für trinkgeldbezogene Beiträge entfallen mit der einheitlichen Regelung. 

Fixbetrag wird für die Beitragsbemessung herangenommen

Für die Berechnung wird seit Anfang des Jahres ein monatlicher Fixbetrag angenommen. Die Pauschale stellt eine Obergrenze für die Beitragsbemessung dar und liegt für 2026 bei 65 Euro (mit Inkasso; sprich, wenn Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit Trinkgeld direkt von der Kundschaft erhalten) beziehungsweise bei 45 Euro (ohne Inkasso). 

Das Trinkgeld selbst bleibt steuerfrei, die Pauschale dient jedoch als Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeträge. Wer also mehr Trinkgeld erhält, zahlt daher nicht mehr Beiträge. Wer weniger einnimmt, kann die Beitragshöhe individuell berechnen und anpassen lassen. 

Pauschalbetrag übersteigt Trinkgeldeinnahmen

Gegenüber der Heute-Zeitung erklärte ein Mitarbeiter, dass bei ihnen grundsätzlich eher wenig Trinkgeld zusammenkomme. Die Filialleitung ergänzte: "Uns wurde erklärt, dass sonst Steuern anfallen." Aufgrund der geringen Beträge hat man sich daher entschieden, vollständig auf Trinkgeld zu verzichten. Dadurch vermeidet man auch die Zahlung des entsprechenden Pauschalbetrags, der in diesem Fall laut Angaben des Lokals höher ausfällt als das tatsächlich eingenommene Trinkgeld.

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