"Kampfhund" ohne Führschein kostet mindestens 1000 Euro
Wer künftig gegen ein Tierhalteverbot verstößt, Hunde scharf abrichtet oder sogenannte Listenhunde (im Volksmund: „ Kampfhunde“) ohne Hundeführschein hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Pönale soll mindestens 1000 Euro betragen – das plant zumindest die Stadt Wien. Der Entwurf für das neue Tierhaltegesetz liegt zurzeit zu öffentlichen Einsicht auf.
Zum einen zielt das Gesetz auf das Wohl der Menschen ab, aber auch für die Tiere sollen Verbesserungen erzielt werden: Wird einem unbelehrbaren Halter im schlimmsten Fall etwa ein Tier abgenommen, muss dieses nicht mehr, wie bisher, monatelang im Tierheim ausharren, bevor es weitervermittelt werden kann. „Mit der Novelle wird ein mehrmals verwarnter Besitzer sein Recht am Tier verlieren und das Tier kann schneller an ein neues Zuhause vermittelt werden“, erklärt Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ).
Der bei Listenhunden notwendige Hundeführschein muss künftig ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat des Tiers innerhalb von drei Monaten abgelegt werden.
Leinenpflicht
Eine weitere Präzisierung im Gesetz wünschte sich Wiens Tierschutz-Ombudsfrau Eva-Maria Persy – und die betrifft Hundeshows. Auf diesen sind nämlich nur die Tiere, die Teil des Programms sind, von der Beißkorb- und Leinenpflicht ausgenommen, nicht aber Hunde im Publikum. Das war bis dato zwar auch schon so, wurde von Veranstaltern aber oft ignoriert. In Zukunft ist das unmöglich.
Eine Änderung gibt es auch für die Hundezonen. Die können zwecks Lärmschutz künftig zeitlich begrenzt gelten.
Der Gesetzesentwurf ist auf der Homepage der Stadt Wien abrufbar und liegt bis 2. Juni in den Magistratischen Bezirksämtern auf. Stellungnahmen können an die MA58 gesendet werden.
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