Jugendliche in U-Bahn-Station mit Machete bedroht: Zwei Jahre Haft
Ein 40-jähriger Mann ist im Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen gefährlicher Drohung und Vergehen nach dem Waffengesetz zu einer zweijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Er war am Abend des 16. April 2023 in der U3 mit einer Machete unterwegs, stieg in der Station Westbahnhof aus und zückte die Langwaffe, als er auf der Rolltreppe vier arabisch stämmige Jugendliche wahrnahm. Er schwang die Machete über seinem Kopf und rief mehrmals "Allahu Akbar!"
In Zeiten von terroristischen Bedrohungsszenarien und Anschlägen, bei denen der arabische Ausruf für "Gott ist der Größte" immer wieder skandiert wird, wurden nicht nur die unmittelbar bedrohten Jugendlichen, sondern auch andere Fahrgäste in Furcht und Unruhe versetzt. Die alarmierte Polizei war rasch zur Stelle, der 40-Jährige konnte noch am Stationsgelände festgenommen werden. Die Machete wurde sichergestellt. Gegen den Mann bestand ein Waffenverbot. Neben der Machete hatte er auch eine Dose Pfefferspray dabei.
Hatte zuvor Nachbarn mit Messer bedroht
Im Zuge der kriminalpolizeilichen Erhebungen stellte sich heraus, dass der Angeklagte zwei Tage zuvor seinem Nachbarn angedroht hatte, er werde ihn mit einem Messer "abstechen". Nur wenige Stunden vor der U-Bahn-Fahrt mit der Machete war er mit einem gezückten Messer vor der Wohnung des Nachbarn auf- und abgegangen und hatte diesen aufgefordert, nach unten zu kommen. Der verängstigte Nachbar nahm davon Abstand.
Der Angeklagte stritt sämtliche gegen ihn gerichteten Vorwürfe ab und behauptete, von einem gegen ihn erlassenen Waffenverbot habe er nichts gewusst. Der gebürtige Pole weist in seiner Heimat zwölf Vorstrafen auf. Der Vorfall in der U-Bahn-Station ließ sich insofern beweisen, als einem Schöffensenat neben den Zeugenangaben auch Videomaterial aus den Überwachungskameras der Wiener Linien vorlag.
Psychiater stufte Angeklagten als gefährlich ein
Bei einem Strafrahmen von bis zu viereinhalb Jahren erschien dem Senat eine zweijährige unbedingte Freiheitsstrafe angemessen. Zusätzlich wurde der Mann nach § 21 Absatz 2 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Einem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann zufolge leidet der 40-Jährige an einer nachhaltigen und schwerwiegenden psychischen Störung sowie den Folgen jahrelangen Alkohol- und Cannabismissbrauchs und ist infolge dessen als gefährlich einzustufen.
Ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen wären nach seiner Entlassung neuerlich Straftaten mit schweren Folgen zu erwarten, warnte Hofmann.
Mit dem Urteil war der 40-Jährige überhaupt nicht einverstanden. Entgegen dem Rat seines Verteidigers Nikolaus Rast passte dem Mann vor allem die Unterbringung im Maßnahmenvollzug nicht. Dagegen werde er sich beschweren, "aber nicht beim Gericht, sondern direkt im Justizministerium", wie er betonte.
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