Josef S. rechtskräftig schuldig

Josef S. im Straflandesgericht Wien.
OGH wies Nichtigkeitsbeschwerde ab. Über Strafmaß wird noch entschieden.

Der nach einer Demonstration gegen den Akademikerball 2014 zu einer teilbedingten einjährigen Freiheitsstrafe verurteilte deutschte Student Josef S. ist mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Oberste Gerichtshof (OGH) gescheitert. Eine OGH-Sprecherin bestätigte einen entsprechenden Bericht der Presse. Das Strafmaß könnte sich noch ändern, hier entscheidet das Oberlandesgericht Wien.

Der 24-Jährige war im vergangenen Juli wegen angeblich führender Beteiligung an den gewalttätigen Ausschreitungen in der Wiener Innenstadt in erster Instanz vom Straflandesgericht nach sechsmonatiger U-Haft schuldig erkannt worden. Gegen den Schuldspruch wegen Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung hatte sein Anwalt Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, auch gegen die Strafhöhe legte der Anwalt Berufung ein.

Der OGH folgte nun dem Vorschlag der Generalprokuratur, die Nichtigkeitsbeschwerde in nicht öffentlicher Sitzung als unbegründet zurückzuweisen. Ob es eine Änderung der Strafhöhe geben wird, hängt vom Oberlandesgericht (OLG) ab. Die entsprechende Verhandlung dürfte innerhalb der kommenden drei Monate stattfinden, hieß es aus dem OLG.

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