Im Jänner könnte Entscheidung über Lobautunnel fallen

Im Jänner könnte Entscheidung über Lobautunnel fallen
Projektgegner legten Gericht Argumente gegen das Großprojekt vor. Asfinag rechnet weiter mit Baubeginn 2019.

So manchem Beobachter mag das jahrelange juristische Gezerre um den geplanten Lobautunnel als unendliche Geschichte erscheinen. Nachdem bis gestern, Mittwoch, vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) über die Beschwerden von Umweltschützern und Bürgerinitiativen gegen die Bewilligung durch das Verkehrsministerium verhandelt wurde, scheint eine endgültige Entscheidung aber einen Schritt nähergerückt zu sein. Schon Mitte Jänner könnte es so weit sein.

Bereits 2015 hatten Global 2000, das Forum Wissenschaft und Umwelt, Alliance for Nature, die Bürgerinitiativen „Rettet die Lobau“, Marchfeld und „Lebenswertes Neu-Essling“, der Siedlerverein Essling sowie die Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf die Bewilligung des Lobautunnels beeinsprucht.

Man zieht etwa die Verkehrsprognosen der Asfinag in Zweifel, befürchtet negative Auswirkungen auf das Grundwasser im Projektgebiet oder stellt die Tunnelsicherheit im Fall von Bränden und Erdbeben infrage. Unter anderem beanstanden die Projektgegner, dass noch unter Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) der Abstand zwischen den Notausgängen im Tunnel verdoppelt werden durfte, wie Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS erklärt. Und auch die Darstellung der Luftschadstoff-Emissionen wird als unzureichend empfunden.

Im Jänner könnte Entscheidung über Lobautunnel fallen
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Nun hatten die Beschwerdeführer die Möglichkeit, dem BVwG ihre Argumente und Sachverständigengutachten zu den einzelnen Materien zu unterbreiten. In einzelnen Punkten (etwa beim Thema Verkehr) wurde die Asfinag angewiesen, den Projektgegnern Einblick in ihre Unterlagen zu gewähren. Neue Beanstandungen kamen aber nichts aufs Tapet.

Optimistische Gegner

Und obwohl die Justiz unter Berücksichtigung der Einwände nun erst beurteilen muss, ob die Umweltverträglichkeit des Projekts bestätigt werden kann, zeigen sich sowohl Beschwerdeführer als auch Asfinag nach der Verhandlung vorsichtig optimistisch.
Erstere freuen sich über punktuelle Verbesserungen. Es sei „zwar noch viel offen“, erklärt Rehm. Das umstrittene Verkehrsprojekt werde „aber nicht so aussehen, wie ursprünglich genehmigt“.

Ein Teilerfolg für die Umweltschützer sei etwa eine Projektänderung im Vorjahr gewesen: „Die Autobahn wird wegen des Grundwassers nicht in der anfangs geplanten Tieflage realisiert.“ Und während der Errichtung sei nun „eine automatische Befeuchtung der Baustraße absehbar – damit es nicht so staubt“.

Zuversichtlich äußert sich aber auch Asfinag-Geschäftsführer Alexander Walcher. Man habe sämtliche Verbesserungswünsche des Gerichts in die Einreichunterlagen eingearbeitet. Zuletzt etwa Ende Oktober, als eine aktualisierte Darstellung der zu erwartenden Lärmsituation abgegeben wurde. Findet diese die Zustimmung des Gerichts, könnte am 15. und 16. Jänner über die Themenbereiche Lärm und Humanmedizin verhandelt werden.

Walcher rechnet noch im Frühjahr 2018 mit der Bestätigung der Umweltverträglichkeit. Daher gehe man davon aus, „in der zweiten Jahreshälfte von 2019“ mit dem Bau des Lobautunnels beginnen und ihn 2025 für den Verkehr freigeben zu können.

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