Illegale Hotelzimmer im Sozialbau? So wird gegen Mieter vorgegangen

Illegale Hotelzimmer im Sozialbau? So wird gegen Mieter vorgegangen
Erste Mieter, die ihre Wohnung an Urlauber weitergegeben haben, werden nun gekündigt

Ein Gesiba-Mieter in Wien wird dieser Tage unerfreuliche Post erhalten. Konkret: Die gerichtliche Kündigung seiner gemeinnützigen Wohnung. Er hatte diese illegal über die Onlineplattform Airbnb vermietet. Insgesamt drei solcher Briefe hat Wiens größter gemeinnütziger Wohnbauträger in der jüngsten Zeit zugestellt.

Auch Wiener Wohnen hat Mitte des Monats ein Kündigungsschreiben in einem weiteren Fall verschickt.

Untermiete untersagt

Wer im Gemeindebau oder in einem geförderten Wohnbau lebt, darf seine Wohnung nicht untervermieten. Das war schon lange vor dem Aufkommen von Privatzimmervermittlungsplattformen wie Airbnb, Booking und Co verboten. Abhalten lassen sich einige Mieterinnen und Mieter dennoch nicht. Vielleicht fühlen sie sich durch die (scheinbare) Anonymität der Online-Plattformen dazu verleitet.

Allzu sehr sollten sie sich aber nicht in Sicherheit wiegen.

 

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