Illegale Hotelzimmer im Sozialbau? So wird gegen Mieter vorgegangen
Ein Gesiba-Mieter in Wien wird dieser Tage unerfreuliche Post erhalten. Konkret: Die gerichtliche Kündigung seiner gemeinnützigen Wohnung. Er hatte diese illegal über die Onlineplattform Airbnb vermietet. Insgesamt drei solcher Briefe hat Wiens größter gemeinnütziger Wohnbauträger in der jüngsten Zeit zugestellt.
Auch Wiener Wohnen hat Mitte des Monats ein Kündigungsschreiben in einem weiteren Fall verschickt.
Untermiete untersagt
Wer im Gemeindebau oder in einem geförderten Wohnbau lebt, darf seine Wohnung nicht untervermieten. Das war schon lange vor dem Aufkommen von Privatzimmervermittlungsplattformen wie Airbnb, Booking und Co verboten. Abhalten lassen sich einige Mieterinnen und Mieter dennoch nicht. Vielleicht fühlen sie sich durch die (scheinbare) Anonymität der Online-Plattformen dazu verleitet.
Allzu sehr sollten sie sich aber nicht in Sicherheit wiegen.
Denn die Bauträger schalten scharf:
Wir kontrollieren das streng. Das zwingende Wohnbedürfnis muss abgedeckt sein.
Und auch von Wiener Wohnen heißt es: Pro Jahr komme es zu 15 bis 20 Gerichtsverfahren wegen der widerrechtlichen Weitervergabe von Gemeindewohnungen. Insgesamt gibt es in Wien 220.000 davon.
So weisen übrigens andere Länder Airbnb und Uber in die Schranken:
New York könnte Wien helfen
Am Freitag gibt es in der US-Metropole den nächsten Gerichtstermin in einem Airbnb-Verfahren. Der Richter könnte die Zimmervermittlungsplattform dazu verpflichten, die Adressen der 17.000 Vermieter offenzulegen.
Ein Ziel, das in Wien seit Jahren verfolgt wird.
Kurzzeitmiete abgedreht
Die US-Metropole New York ist um einiges restriktiver als Wien. Kurzzeitmiete wurde bereits stark reglementiert: Komplette Apartments dürfen nicht mehr für kurze Zeiträume (weniger als 30 Tage) vermietet werden – außer der Vermieter ist anwesend.
Tageslimit
In London darf ein „Host“ sein Apartment maximal für 90 Tage im Jahr vermieten.
Paris ist großzügiger. Das Jahreslimit umfasst 120 Tage.
Illegales Vermieten bekämpft
In der katalanischen Hauptstadt Barcelona wurde das Aufdecken illegaler Ferienwohnungen zum Hauptziel erklärt. Das Ergebnis nach Schwerpunktaktionen und Dutzenden überprüften Webseiten: Tausende Inserate wurden eingestellt, Tausende Vermieter bestraft, manche in der Höhe von 30.000 Euro.
Komplettes Verbot für Private
Die Urlaubsstadt Palma de Mallorca hat sich zu einer drastischeren Maßnahme entschieden: Hier dürfen Privatwohnungen gar nicht mehr an Touristen vermietet werden.
In Berlin benötigen Vermieter eine Registrierungsnummer. Das soll Zweckentfremdung verhindern. Es ist noch unklar, wie effektiv die Registrierung ist. Zweitwohnsitze dürfen maximal 90 Tage im Jahr vermietet werden.
Nicht nur im Tourismus, auch in der Personenbeförderung wird gegen eine US-Vermittlungsplattform Sturm gelaufen: Uber.
In Österreich soll im September 2020 ein einheitliches Mietwagengesetz in Kraft treten. Dies könnte das Ende des Anbieters in Österreich bedeuten. In anderen Ländern ist das bereits passiert.
Zu scharfe Gesetze für Uber
Dänemark hat 2017 die Voraussetzungen für Taxifahrer derart erschwert – etwa verpflichtende Taxameter oder Sensoren für die Sitzbelegung eingeführt – dass Uber seinen Rückzug bekannt gab.
Auch in Ungarn wurden die Regulierungen so lange verschärft, bis Uber 2016 eine „Suspendierung“ seiner Dienste bekannt gab.
Wird in Wien also ausreichend kontrolliert?
ÖVP ortet Missbrauch
Die Wiener ÖVP hat passenderweise im Endspurt des Wahlkampfs drei Ferienwohnungen aus Gemeindebauten auf der Buchungsplattform booking.com aufgespürt und wirft der rot-grünen Stadt nun Missbrauch von Steuergeldern vor: „Eine Gemeindewohnung ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung“, sagt Parteichef Gernot Blümel. „Hier geht es nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um ein skandalöses Wegschauen von Rot-Grün und Wiener Wohnen.“
Einen Vorwurf, den man im Büro von Wohnbaustadtrat Kathrin Gaal (SPÖ) nicht stehen lassen will. Der Fall aus dem Goethehof sei nicht neu, sondern bereits Gegenstand einer Gerichtsverhandlung, sagt ein Sprecher.
Die Kündigung sei dem Mieter bereits Mitte des Monats zugestellt worden. Die Hernalser Wohnung befinde sich gar nicht in besagtem Gemeindebau. Jene in der Troststraße sei nicht mehr via Booking zu mieten, in diesem Fall laufe aber eine Beweiserhebung.
Nachbarn geben Hinweise
Diese gestaltet sich oft nicht leicht. Man ist auf Tipps der Nachbarschaft angewiesen.
„Wiener Wohnen ist für jeden Hinweis dankbar.“
Warum ist das so? Immerhin müssen Vermittlungsplattformen seit 2017 die Daten der Vermieter melden. Damit kontrolliert werden kann, ob die Ortstaxe korrekt abgeführt wird. Elf Plattformen, darunter Booking, halten sich daran. Somit müsste zumindest hier rasch geklärt sein, ob sich ein angebotenes Ferien-Apartment in einem städtischen Gemeindebau befindet.
Der Teufel steckt wie so oft in der Bürokratie: Die zuständige MA 6 (Rechnungs- und Abgabenwesen) darf die Daten nicht an Wiener Wohnen weiterleiten. Das sei aus Datenschutz-Gründen nicht möglich. Man arbeite an einer Lösung, heißt es aus Gaals Büro.
Einstweilen hilft man sich mit anderen Methoden: So sind verdeckt agierende Ermittler unterwegs, die sich als potenzielle Mieter ausgeben.
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