"Ihm sind letztlich die Nerven durchgegangen"

"Ihm sind letztlich die Nerven durchgegangen"
Agustin S. wird im Prozess von Rechtsanwalt Farid Rifaat vertreten. Der KURIER sprach mit dem Angeklagten und dessen Verteidiger.

KURIER: Herr Agustin, wie geht es Ihnen so kurz vor dem Mordprozess gegen Sie?
Agustin S.: Es geht mir den Umständen entsprechend. Ich bin natürlich sehr nervös, weil es meine Zukunft betrifft, und ich versuche, mich bestmöglich auf den Prozess vorzubereiten. Ich werde bei Gericht die ganze Wahrheit sagen, ich habe nichts zu verbergen.

Wie haben Sie Frau Dobija kennengelernt und wie hat sich Ihre Beziehung entwickelt?
Ich habe Frau Dobija einige Monate vor dem Vorfall an meinem Arbeitsplatz kennengelernt. Sie kam mich immer wieder besuchen, ich hatte kein wie immer geartetes Interesse an Frau Dobija.

Was ist an besagtem Nachmittag passiert?
Über den Ablauf des Tages und davor werde ich präzise bei Gericht Stellung nehmen.

Herr Rifaat, was ist aus Ihrer Sicht an diesem Nachmittag im Juli 2010 zwischen Ihrem Mandanten und Frau Dobija geschehen?
Rifaat: Der ganze Tag nahm einen unglücklichen Verlauf. Herrn Agustin S. sind letztlich aufgrund der Äußerungen von Frau Dobija die Nerven durchgegangen.
Die Anklage wirft Ihrem Mandanten Mord vor. Sie haben von einer verzweifelten Situation gesprochen, in der sich Ihr Mandant befunden habe. Können Sie einen kleinen Ausblick geben, wie Ihre Verteidigung aussehen wird?
Ich werde auf Körperverletzung mit Todesfolge plädieren. Herr Agustin S. wollte Frau Dobija keineswegs töten. Im Fahrzeug eskalierte ein heftiger Streit, den Agustin S. in der Verhandlung genau beschreiben wird.

Mit welchem Urteil rechnen Sie im Fall Nickelsdorf?
Eine Urteilsprognose soll man nie abgeben. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass bei schweren Delikten die Strafen meist im oberen Bereich des Strafrahmens verhängt werden. Man darf den gesamten Strafrahmen unter Abwägung aller Milderungs- und Erschwerungsgründe nie außer Acht lassen. Für einen unbescholtenen Angeklagten sollte die Strafe eher im unteren Drittel des Strafrahmens ausfallen als im oberen.

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