Hund biss Elfjährige: Tiere wurden Besitzerin abgenommen

Die Staffordshire Terrier waren zuvor schon auffällig. Mädchen verheimlichte vorherigen Angriff.

Gleich zwei Mal an zwei Tagen ist eine Elfjährige von einem Staffordshire Terrier gebissen worden. Das Tier und ein Welpe der gleichen Rasse waren bereits kurz zuvor auffällig geworden. Beide wurden ihrer Besitzerin abgenommen. Die Attacke geschah just wenige Tage, nachdem im Wiener Landtag die 12. Novelle des Wiener Tierhaltegesetzes diskutiert wurde.

Die Elfjährige war Samstagnachmittag mit einer gleichaltrigen Freundin in der Steinergasse in Wien-Liesing unterwegs. An den Leinen führten sie den ausgewachsenen Staffordshire Terrier sowie einen Welpen. Die Tiere hatten die Mädchen von einer 18-jährigen Bekannten ausgeborgt. Als die Elfjährige dem Tier einen Beißkorb anlegen wollte, dürfte es mehrfach zugebissen haben, berichtet Polizeisprecher Patrick Maierhofer.

Der Hund verletzte das Kind an beiden Armen sowie am linken Bein. Zeugen, die den Vorfall beobachteten, alarmierten Rettung und Polizei. Die Beamten fingen den Staffordshire Terrier mit Unterstützung der Polizei-Diensthundeabteilung ein.

Im Zuge des Einsatzes zeigte sich, dass der Biss kein Einzelfall war. Denn die Elfjährige gab zu, am Nationalfeiertag schon einmal von dem Staffordshire Terrier gebissen worden zu sein. „Sie hat das aber verheimlicht“, erklärt Maierhofer. Zudem kam eine Frau zu den Beamten und gab an, am 20. Oktober von einem der Hunde verletzt worden zu sein. Sie soll sich auch eines der Tiere zum Äußerlngehen ausgeliehen haben. Der Vorfall wurde angezeigt.

Gefahr in Verzug

Die Elfjährige wurde von der Rettung erstversorgt und ins Spital gebracht. „Wegen Gefahr in Verzug wurde die Abnahme der Tiere verfügt“, sagt Maierhofer. Die Hunde, die nicht gechipt waren, wurden der Tierrettung übergeben. Sie kamen ins Tierquartier. Der ältere Hund war dort derart aggressiv, dass er sich nicht gegen Tollwut impfen ließ. Die 18-jährige Halterin wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.

Mit der Novelle des Tierhaltegesetzes wäre es übrigens nicht mehr erlaubt, Listenhunde wie einen Staffordshire Terrier jemandem ohne Hundeführschein zum Aufpassen zu überlassen.

Wer dies dennoch tut, würde beim ersten Mal 200 Euro Strafe bzw. die Abnahme des Tieres im Wiederholungsfall riskieren. Die Novelle konnte am Donnerstag im Landtag jedoch nicht beschlossen werden (siehe unten). Nachdem Anfang September ein Rottweiler einen Einjährigen tödlich verletzt hatte, waren Verschärfungen für Hunde und Halter gefordert worden.

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