HIV-positiv: Haft für 56-Jährigen wegen versuchter Vergewaltigung

Häusliche Gewalt
Der Mann soll in Wien über die Ehefrau seines Cousins hergefallen sein. "Ich dachte, ich würde hier nicht lebend rauskommen", sagte das Opfer zur Polizei.

Ein 56-jähriger Mann ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen versuchter Vergewaltigung der Ehefrau seines Cousins und vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann ist HIV-positiv. Zudem leidet er an Hepatitis - letzteres wusste er bis zu seiner Festnahme nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 56-Jährige bat um Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
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Der Angeklagte hatte die Frau am 28. April 2023 zufällig auf der Straße getroffen und sie auf einen Kaffee in seine Wohnung eingeladen. Dort soll er dann über sie hergefallen sein und ihr mit Fäusten ins Gesicht geschlagen haben, als sie sich zur Wehr setzte.

"Die Frau von meinem Cousin"

"Was ist in der Wohnung passiert?", wollte der vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung vom Angeklagten wissen. "Nichts", erwiderte dieser, "ich verstehe nicht, warum sie (das mutmaßliche Opfer, Anm.) sich über mich beschwert." Er räumte im Zuge seiner weiteren Befragung jedoch ein, sie an den Armen gepackt und aufs Bett geworfen zu haben. Er habe dabei aber keine "sexuellen Absichten" gehabt: "Sie ist ja die Frau von meinem Cousin."

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"Er ist ein sehr gläubiger Mensch", merkte der Verteidiger an. Sein Mandant sei verheiratet, für ihn käme Sex mit einer anderen Frau aus religiösen Gründen nicht in Frage. Der aus Guinea stammende Angeklagte hält sich seit 2016 in Österreich auf. Seine Frau lebt nach wie vor in dem westafrikanischen Staat.

Auf die Frage, warum er seiner Bekannten gegenüber handgreiflich geworden sei, behauptete der Angeklagte, diese habe schlecht über seinen Cousin geredet. Das habe er nicht mehr anhören wollen. Dass er ihr in die Unterlippe biss, obwohl er an übertragbaren Krankheiten leidet, erklärte er vor Gericht wie folgt: "Wir haben diskutiert, da haben sich unsere Münder berührt." Die Hose habe er der Frau deshalb gewaltsam ausgezogen, "weil ich sehr nervös war, ich wollte die Unterhaltung beenden."

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Den Angaben der Frau zufolge - während ihrer Zeugenbefragung wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen - hatte der Angeklagte erst von ihr abgelassen, indem sie ihn anbettelte, sie doch gehen zu lassen. Sobald sie aus der Wohnung gelangt war, hatte sie sich zur nächsten Polizeiinspektion begeben und erstattete dort Anzeige.

Die Polizeibeamten hielten die ihr beigebrachten Verletzungen fotografisch fest. "Ich hatte Todesangst. Ich dachte, ich würde hier nicht lebend rauskommen", schilderte die Frau bei ihrer Einvernahme bei der Polizei.

Infiziert dürfte sie sich im Zuge der verfahrensgegenständlichen Gewalttätigkeiten glücklicherweise nicht haben. Vorerst haben sämtliche Testergebnisse keine Infektionsnachweise erbracht. Die Betroffene muss allerdings bis September noch weitere Kontrolltermine absolvieren, um sichergehen zu können, dass sie gesund ist.

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