Gericht zu Heumarkt-Projekt: Auch niedrigere Variante braucht UVP
So sieht das Projekt laut ursprünglichem Plan aus.
Das juristische Hin und Her in der Causa Heumarkt reißt nicht ab: Erst im November 2025 wurde entschieden, dass das mehrfach überarbeitete geplante Bauvorhaben in der 2021 präsentierten Variante von bis zu 56,5 Metern Höhe eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) benötigt.
Wie der KURIER vorab exklusiv berichtete, ist auch die 2023 vorgestellte niedrigere Version mit maximal 49,95 Metern UVP-pflichtig. Nun steht das auch offiziell fest, das teilte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am Montagnachmittag mit.
Das seit Jahren in Diskussion stehende Projekt von Investor Michael Tojner bzw. dessen Wertinvest sieht am Heumarkt u.a. ein Wohnhaus und die Neuerrichtung des Hotel Intercontinental vor.
Die Pläne wurden nach Bedenken der UNESCO, die Auswirkungen auf das Stadtbild befürchtet und die Innere Stadt deshalb auf die Rote Liste der Welterbestätten gesetzt hat, bereits wiederholt redimensioniert.
Gericht sieht wesentliche Beeinträchtigung des UNESCO-Welterbes
In der aktuellen Entscheidung geht es um die Variante aus 2023. Die Wiener Landesregierung hatte im November 2024 mit Bescheid festgestellt, dass dafür keine Umweltprüfung notwendig sei. Dagegen gab es Beschwerden von Dutzenden Privatpersonen und zwei Umweltorganisationen.
Die geplante Umgestaltung des Wiener Heumarkt-Areals (mit Hotel Intercontinental und Eislaufverein) an der Grenze zwischen erstem und drittem Bezirk beschäftigt die Öffentlichkeit seit 2012: Ursprünglich sollte ein Luxus-Wohnturm aus der Feder des brasilianischen Architekten Isay Weinfeld 74 Meter hoch werden.
Nach Kritik wegen der Lage in der Welterbe-Kernzone wurden die Höhen sukzessive reduziert. Gemäß Flächenwidmung von 2017 dürfte der Turm 66 Meter hoch werden. 2023 wurde das Projekt „Heumarkt Neu“ mit Bauhöhen von maximal 56,5 bzw. 47,85 Metern präsentiert. Wenig später folgte die Zusage, beim Wohnturm zwei weitere Geschoße wegzunehmen (49,95 Meter/“Heumarkt Neu 2023“). Beim Projekt "Heumarkt Neu" hat das Bundesverwaltungsgericht nun eine UVP-Pflicht erkannt.
Die UNESCO hat im Vorjahr vier mögliche Projektvarianten aus Ausweg vorgeschlagen: Bei der für den Investor „günstigsten“ vierten Variante müsste der Wohnkomplex aber sogar niedriger als die Höhe des Intercontinental (rund 38 Meter) ausfallen.
Nun hat das BVwG entschieden, "dass die Projektvariante potenziell das schutzwürdige Gebiet der UNESCO-Welterbestätte 'Historisches Zentrum Wien' wesentlich beeinträchtigt und daher eine UVP erforderlich ist", wie es in einer Aussendung des Gerichts heißt. Der Bescheid der Wiener Landesregierung sei damit aufgehoben worden.
Laut BVwG kann die Projektwerberin binnen sechs Wochen gegen die Entscheidung außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben. Außerdem ist der Gang vor den Verfassungsgerichtshof möglich.
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