Wiener Heumarkt-Projekt: 2026 wird das Jahr der Entscheidung
Visualisierung des Heumarkt-Projekts: Das bestehende Hotel Intercontinental soll abgerissen und höher neu gebaut werden, der Wohnturm daneben soll 56,50 Meter hoch werden.
Michael Tojner ist ein schlauer Fuchs, der natürlich ganz genau weiß, was er wann wie sagt. Und wenn er etwas fordert, das eigentlich unerfüllbar ist, dann tut er das folgerichtig in voller Absicht und mit einem bestimmten Ziel.
Also sprach Tojner zuletzt im KURIER wieder einmal über sein liebstes Städtebauvorhaben am Wiener Heumarkt und forderte in scharfen Worten, dass die rot-pinke Stadtregierung sein Projekt nun doch endlich genehmigen und dafür notfalls auf den Weltkulturerbe-Titel verzichten möge. Denn es sei „eine Schande, dass der Heumarkt noch nicht umgesetzt ist“.
Der Rechtsstaat entscheidet
Diese Wünsche haben allerdings einen Haken: Sie sind nicht erfüllbar. Nicht vordergründig aus politischen Aspekten, sondern zuallererst aus formalrechtlichen. Denn in der immer wieder aufflammenden Heumarkt-Diskussion ist völlig untergegangen, dass das Projekt aktuell in einer bemerkenswerten Pattsituation steckt, wo die Stadt Wien bestenfalls Zuschauer neben dem Schachbrett ist. Und lösen wird/würde den jahrzehntelangen Konflikt wohl oder übel nur der Rechtsstaat.
Wien hat nämlich ein kleines Problem: Die Fläche des Eislaufvereins wurde zwar 2017 unter Rot-Grün II wunschgemäß für ein Hochhaus umgewidmet, allerdings fehlt immer noch die Baugenehmigung. Nicht einmal SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig persönlich könnte diese ausstellen, denn das wäre klare Rechtsbeugung. Bevor nicht die Frage der Umweltprüfung gelöst ist, kann keine Baubewilligung erteilt werden – so will es ein Bundesgesetz (das UVP-G).
Wobei es am Heumarkt nicht um Ziesel, Specht oder seltene Kröten geht, sondern vorwiegend um die Stadtbildverträglichkeit: Da der Heumarkt in der Kernzone des UNESCO-Welterbes „Wiens historisches Zentrum“ liegt, sind alle Bauten mit mehr als 35 Metern Höhe gesondert zu prüfen. In Wien beginnen Hochhäuser genau ab diesem Limit. Dass Welterbezonen auch laut UVP-Gesetz besonders schutzwürdig sind, ist übrigens erst seit 2009 der Fall – auf Druck der EU brauchte es einst diese Novelle.
In der Frage hat Wien Tojner ohnedies unterstützt, was es nur ging – denn für alle drei Projektvarianten (maximal 66/56,5/49,95 Meter) hat das Rathaus eine UVP erstinstanzlich negiert, weil man „keine wesentliche Beeinträchtigung“ auf das Welterbe sah.
Aber bereits zwei Mal hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) diese Ansicht gekippt und sehr wohl eine UVP-Pflicht festgestellt. Bemerkenswert am jüngsten Erkenntnis des BVwG vom November ist nun, dass man sich ganz an die aktuellen Beschlüsse der UNESCO orientiert, die Wien wegen des Heumarkts seit 2017 auf der roten Liste der gefährdeten Welterbestätten führt; und die eine Lösung nur sieht, wenn sich Tojner an die Bestandshöhe des Hotels Intercontinental hält. Die bei 38 Metern liegt.
Und genau deshalb ergibt sich jetzt besagte Pattsituation: Solange Wien Welterbe ist, ist der Heumarkt wohl UVP-pflichtig; gebaut werden kann daher so schnell nicht, weil man vor der Baugenehmigung eine (mindestens einjährige) UVP durchlaufen müsste. Weshalb Tojner die Königsidee gebar, Wien möge doch den UNESCO-Titel zurückgeben, um den Gordischen Knoten endlich zu zerschlagen (und den lästigen Behörden-Weg abzukürzen).
Babler und der Luxusturm
Aber auch das funktioniert nicht, denn selbst wenn sich die derzeit in klarer Minderheit befindlichen roten Befürworter dieses Plans durchsetzten, aufgeben kann den UNESCO-Titel nur die Republik Österreich, sprich die Bundesregierung. Und dass der zuständige SP-Kulturminister Andreas Babler hier für das Luxusturm-Projekt eines privaten Investors tätig wird, glaubt wohl Tojner in seinen kühnsten Träumen nicht.
Bliebe eine allerletzte Variante: Was, wenn die UNESCO die Drohung umsetzt und Wien das 2001 verliehene Prädikat entzieht? Das wäre wohl umgehend der Fall, wenn der Heumarkt-neu gebaut würde – denn so wurde es vor 17 Jahren analog beim Dresdner Elbtal gehandhabt. Aber: Der Heumarkt kann ja eben gar nicht gebaut werden, weil Wien ja Welterbe ist, es für das Projekt eine UVP braucht und daher auch keine Baugenehmigung ausgestellt werden kann . . .
Wie man es dreht und wendet – die Causa ist derzeit in sich gefangen.
Und das kommt 2026
So oder so dürfte 2026 aber das entscheidende Jahr werden: Die Gerichtsverfahren zur UVP-Frage sollten zumindest auf nationaler Ebene abgeschlossen werden, selbst wenn mittlerweile auch der Verwaltungsgerichtshof involviert ist. Und dann liegt es ganz allein an Tojner, darauf zu reagieren: Zieht er ein neues Projekt aus dem Hut, das die Anforderungen erfüllt (laut Insidern gibt es das bereits)? Oder kämpft er sich mit einem bestehenden durch die Instanzen (inklusive UVP)? Oder schmeißt er ganz hin?
Dass seine Figuren nicht wirklich gut am Brett stehen, weiß Tojner wohl selbst: Bei einer UVP könnte das Projekt durchfallen bzw. erst recht zusammengestutzt werden. Und das einzige Gutachten, das für ihn spricht, ist in der Fachwelt verpönt (spätestens seit der KURIER aufgedeckt hat, dass es durch Beamtenwünsche abgeändert wurde).
Daher ist das Jammern über die Blockadehaltung aller anderen reine Taktik. Denn es gibt nur einen Einzigen, der derzeit wirklich etwas für eine rasche Lösung tun könnte: nämlich Tojner.
Und jetzt weiß man auch, warum ihn Bürgermeister Ludwig am Zug sieht. Will Tojner das Patt beenden, muss er aber wohl oder übel seinen (Wohn-)Turm opfern.
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