Herztod vor Spital: Göttlicher Heiland mit neuen Notfall-Regeln

Das Krankenhaus Göttlicher Heiland in Wien-Hernals geriet in Kritik
Das Spital hat sich mit den Angehörigen auf eine finanzielle Abfindung geeinigt.

Das Wiener Krankenhaus Göttlicher Heiland hat sich mit der Familie jenes Mannes geeinigt, der im vergangenen Herbst unmittelbar vor dem Spital einen Herzinfarkt erlitten hat und später in einem anderen Krankenhaus verstorben ist. Die Hinterbliebenen werfen dem Göttlichen Heiland vor, zu spät nach dem Alarm einer Passantin reagiert zu haben. Zu der Höhe der finanziellen Abfindung wollte sich eine Sprecherin des Spitals am Freitag nicht äußern.

Dass man sich zivilrechtlich geeinigt hat, ist laut dem Spital allerdings nicht als Schuldeingeständnis zu sehen. Man sei überzeugt, dass es kein rechtliches Fehlverhalten der Mitarbeiter gegeben habe, hieß es am Freitag. Unabhängig davon laufen immer noch Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.

Das Spital hat indes Richtlinien erstellt, wie künftig mit Notfällen außerhalb des Spitalsgeländes umzugehen ist: Wird dem Mitarbeiter ein solcher gemeldet, muss er sich beim Melder nach dem genauen Sachverhalt erkundigen (wer? was? wo?). Danach hat er den Herzalarm-Team und die Rettung zu alarmieren. Der Melder wird darüber informiert und gebeten, zum Notfall zurückzukehren.

Herzalarm-Team

Das Herzalarm-Team war bisher schon für Notfälle im Haus zuständig, jetzt wird sein Einsatzbereich auf das Gebiet in unmittelbarer Nähe zum Spital ausgeweitet. Kommt es dort zu einem Zwischenfall, muss das Team den Patienten so lange versorgen, bis er an ein Rettungs- oder Notarztteam übergeben werden kann. Ausgestattet ist es unter anderem mit einem Notfallrucksack, einen Defibrillator und mobilem Sauerstoff. Wie viele Mitarbeiter am Einsatzort notwendig sind, entscheidet der diensthabende Internist oder Anästhesist. 

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