Handys behalten und verkauft: Paketzusteller erhielt Haftstrafe

Handys behalten und verkauft: Paketzusteller erhielt Haftstrafe
Der Mann erhielt 16 Monate unbedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein ehemaliger Paketzusteller ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen Veruntreuung zu 16 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der 43-Jährige hatte von Anfang Dezember 2022 bis Ende Jänner 2023 in einer Vielzahl von Fällen Pakete für sich behalten.

Die Postsendungen, in denen sich offensichtlich Mobiltelefone befanden, zweigte er ab, nahm sie mit nach Hause und verkaufte die Handys dann weiter. Gesamtschaden: 8.700 Euro.

Der Angeklagte war umfassend geständig. Ihm habe es an Geld gemangelt, erklärte er: „Ich habe das nicht aus Bosheit gemacht. Ich habe zu Hause eine schwierige Situation.“ Er sei bereit, den Schaden gutzumachen, wenn man ihm dafür Ratenzahlungen anbiete.

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Dass der 43-Jährige eine unbedingte Freiheitsstrafe ausfasste, erklärt sich mit dem massiv getrübten Vorleben des Mannes. Er wurde als 20-Jähriger in seiner Heimat wegen vorsätzlicher Tötung in besonders schweren Fällen - er war in einen bewaffneten Raubüberfall verwickelt - zu 20 Jahren Haft verurteilt. Zudem kamen mehrere Vorstrafen wegen Betruges. „Da geht sich eine bedingte oder teilbedingte Strafe einfach nicht mehr aus“, meinte die Richterin.

Angst vor Abschiebung

 

Der Rumäne war 2021 aus dem Gefängnis gekommen und in weiterer Folge nach Österreich übersiedelt. „Um mir hier eine bessere Zukunft aufzubauen. In Rumänien kriege ich mit meinem Strafregister keine Arbeit. Und wenn ich eine kriege, verdiene ich zu wenig“, wie er vor Gericht darlegte. Er hoffe, nicht abgeschoben zu werden: „Ich möchte in Österreich bleiben. Ich möchte mit meiner Verlobten und zukünftigen Ehefrau hier leben.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 43-Jährige war anwaltlich nicht vertreten und erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung an.

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