Haftstrafen für zwei Männer wegen Hate Crime in Oberösterreich

Symbolbild.
33 Monate und 21 Monate teilbedingt lautete das nicht rechtskräftige Urteil. Die Täter bekannten sich schuldig.

33 Monate Haft haben der Erstangeklagte und 21 Monate teilbedingt der Zweite im Prozess am Donnerstag wegen Hate Crime-Überfällen im oberösterreichischen Mühlviertel am Landesgericht Linz ausgefasst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die beiden jungen Männer hatten laut Anklage drei Opfer auf Dating-Plattformen kontaktiert und sie zu einem Treffen gelockt.

Dort seien sie maskiert und mit Baseballschläger, CO2-Pistole und Messer bewaffnet aufgetaucht und bedrohten die Opfer. In einem Fall hoben sie zudem Beträge vom Bankomaten ab und überwiesen sich - nachdem sie über die Gesichtserkennung in das Handy des Opfers gelangt waren - 4.800 Euro auf eines ihrer Konten. Sie schossen auch auf ein Auto und drohten, die intimen Chats zu veröffentlichen. Vor der Polizei sagten sie aus, sie wollten "Pädophilen eine Abreibung" verpassen.

Beide bekannten sich schuldig

Vor Gericht bekannten sich beide schuldig. Der erste Angeklagte (23 Jahre) hat bereits vier Vorstrafen und verweigerte weitere Aussagen; der Zweite (21 Jahre) ist Student und war bisher unbescholten. Er sagte auf die Frage nach seinem Motiv, es sei eine spontane Aktion gewesen, es sei ein Fehler gewesen, er könne sich das heute nicht erklären. "Es handelt sich dabei nicht nur um schwere Verbrechen, sondern um eine besonders verwerfliche Tat", betonte die Staatsanwältin gleich zu Beginn.

Die Internet-Plattformen seien für Chats von homo- und bisexuellen Personen gedacht gewesen. Bei den Opfern habe es sich aber nicht um Pädophile gehandelt. Der Schuldspruch erfolgte wegen schweren Raubes, schwerer Erpressung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung. Mildernd kamen die Schadenswiedergutmachung - das überwiesene Geld wurde zeitnah wieder zurücküberwiesen - und das reumütige Geständnis zum Tragen. Erschwerend wertete das Schöffengericht unter anderem die Häufung mehrerer Verbrechen sowie beim ersten Angeklagten die nicht so lange zurückliegenden Vorstrafen. Der 23-Jährige erhielt eine unbedingte Haftstrafe, der 21-Jährige muss von den 21 Monaten 14 ins Gefängnis.

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