Gericht stoppt Birkhuhn-Jagd in Oberösterreich: Schutzgesetz gebrochen

Birkhahn darf nicht bejagt werden.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erklärt eine Ausnahmebewilligung zur Bejagung geschützter Vogelarten, darunter auch das Birkhuhn, für rechtswidrig.
Im Zentrum des Verfahrens stand eine Ausnahmegenehmigung, die einer Jagdgenossenschaft die Bejagung von Birkhühnern außerhalb der Schonzeit erlauben sollte. In Oberösterreich ist das Birkwild ganzjährig geschont. Begründet wurde dies mit einem “privaten Zweck" - für den VwGH jedoch gesetzeswidrig.
Der VwGH verweist klar auf die EU-Vogelschutzrichtlinie: Ausnahmen vom Jagdverbot sind nur zu den in Art. 9 genau bestimmten Zwecken erlaubt und wenn es keine andere Lösung gibt. Diese Kriterien waren hier nicht erfüllt - der „private Zweck“ reicht dafür keinesfalls aus.
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