Am 28. Juni suchte er seine Lebensgefährtin in ihrer Wohnung im 15. Bezirk auf. Dort soll er die 24-Jährige über Nacht eingesperrt und sie mehrmals geschlagen haben. In den Morgenstunden gelang der jungen Frau schließlich die Flucht. Sie alarmierte die Polizei, die den Mann, der sich noch in der Wohnung befand, unverzüglich festnahm.
Mehrere Anzeigen
Gegen den 33-Jährigen wird nun wegen des Verdachts der Freiheitsentziehung, der Körperverletzung und gefährlicher Drohung ermittelt. Außerdem folgten Anzeigen wegen der Missachtung des Betretungs- und Annäherungsverbotes. Dabei handelt es sich um keinen Einzelfall, wie ein Blick in die Statistik zeigt. Laut Angaben der Polizei wurden in Wien heuer bis inklusive Juni 2.024 Betretungs- und Annäherungsverbote verhängt, pro Monat sind es im Schnitt 337. Davon werden im Durchschnitt 80,5 missachtet. „Ein ’Gefährder’, eine ’Gefährderin’, kann auch für mehrere Missachtungen verantwortlich sein. Besonders schwierig sind jene Missachtungen zu betrachten, welche durch psychisch Kranke begangen werden“, sagte ein Polizeisprecher.
Bei den Missachtungen der Betretungs- und Annäherungsverbote seien auch jene gegen einstweilige Verfügungen inkludiert, so der Sprecher weiter. „Wenn gefährdete Personen sich weiterhin vor dem Gefährder bzw. der Gefährderin fürchten, können sie beim Gericht einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung’ zur Verlängerung des Betretungs- und Annäherungsverbotes stellen“, heißt es dazu auf der Webseite des Gewaltschutzzentrums. Ein Antrag auf einstweilige Verfügung kann aber auch gestellt werden, wenn vorher noch kein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde.
Gewaltpräventionsberatung
Seit 1. September 2021 müssen Personen, die weggewiesen wurden, beim Verein Neustart eine sechsstündige Gewaltpräventionsberatung absolvieren. Seitdem wurden dem Verein in den fünf Bundesländern, in denen er aktiv ist, 26.700 Personen zugewiesen.
„Die überwiegende Mehrzahl der Personen melden sich binnen der ersten fünf Tage nach Beginn des Betretungs- und Annäherungsverbot bei uns. Bei rund 700 Personen gab es keinen Kontakt“, sagte Thomas Marecek, Sprecher von Neustart. Das müsse aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass sie sich geweigert haben, das könne auch andere Gründe haben, wie eine Inhaftierung, Krankheit, Tod oder auch der Aufenthalt im Ausland.
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