Gutachten: Staat darf Jungärzte nicht zum Dienst im Spital zwingen

Gutachten: Staat darf Jungärzte nicht zum Dienst im Spital zwingen
In der Politik kursiert die Idee, Jungmediziner temporär zur Arbeit im öffentlichen Gesundheitssystem zu vergattern. Das wäre rechtswidrig, ergibt ein von der Kammer beauftragtes Gutachten

Allzu oft kommt es nicht vor, dass der türkise Bundeskanzler und der rote Wiener Gesundheitsstadtrat einer Meinung sind. Wenn es aber darum geht, die aktuellen gravierenden Engpässe im Gesundheitssystem zu beseitigen, sehen ihre Ideen erstaunlich ähnlich aus.

Bei seiner Grundsatzrede im März hatte sich Karl Nehammer für eine Berufspflicht für Jungmediziner ausgesprochen, die ihr Medizinstudium in Österreich absolviert haben. Damit würden sie „der Gesellschaft ein Stück weit etwas von dem zurückgeben, was sie kostenlos in Anspruch genommen haben“. In der ÖVP kann man sich eine fünfjährige Berufspflicht vorstellen.

➤ Mehr dazu: Ärztemangel: Grüne gegen Nehammers Berufspflicht-Vorschlag

Der Hintergrund: Rund ein Drittel der MedUni-Absolventen zieht es vor, anstelle als Arzt zu arbeiten, in andere Bereiche (z. B. Forschung, Industrie) oder ins Ausland zu wechseln. Auf der anderen Seite stehen pro Absolvent öffentliche Ausgaben von bis zu 542.000 Euro, wie der Rechnungshof vor zwei Jahren ermittelt hat.

Ähnliches wie Nehammer schwebt auch Wiens SPÖ-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker vor: Im Vorjahr plädierte er in einem Interview dafür, dass Jungmediziner nach ihrer Ausbildung fünf bis zehn Jahre an einem Wiener Spital bleiben müssen.

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