Gericht: Schaulustige sind noch keine Täter

Im „Rapid-Prozess“ um Randale auf dem Westbahnhof wurde Oliver P. als Anführer zu Haft verurteilt.
Berufungssenat mahnt Anklagebehörde in Verfahren um Demo gegen Akademikerball und Rapid-Randale.

Staatsanwaltschaft und Haftrichter müssten über die süffisanten Belehrungen durch einen Senatsvorsitzenden des Oberlandesgerichts Wien (OLG) beschämt sein. Sie gipfeln in dem Satz: "Bloß außenstehende Schaulustige" bei der Zusammenrottung einer Menschenmenge – wie etwa einer Demonstration – können auf keinen Fall als Täter angesehen werden.

Es geht um den Straftatbestand des Landfriedensbruches, der Staatsanwälten ermöglicht, auch Mitläufer zu verfolgen. Die Anklagebehörde hat rund 500 angebliche gewaltbereite Demonstranten gegen den von der FPÖ veranstalteten Akademikerball (24. 1. 2014) und 45 Fußballfans, die nach dem Match zwischen Rapid und 1. FC Nürnberg (7. 9. 2013) vor dem Hanappi-Stadion randaliert haben sollen, im Visier. An Beweisen hapert es offenbar. Der frühere Chef der Rapid-"Ultras" Oliver P., der am 31. März enthaftet wurde, hätte überhaupt nie in U-Haft genommen werden dürfen. Das OLG findet keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Annahme, P. könnte die ihm zuerkannte Rädelsführerschaft ausgefüllt oder auch nur eine Körperverletzung (gegen Ordner im Stadion) begangen haben. Es fehlt am dringenden Tatverdacht.

Verwechslung

Das attestierte OLG-Richter Dietmar Krenn, nachdem er die Videos der Überwachungskameras studiert und nicht nur – wie der Staatsanwalt – die Standfotos betrachtet hatte. In der Haftverhandlung, an deren Ende die U-Haft über P. verlängert worden war, hatte diesen keine einzige Zeugenaussage belastet. Oder doch: Ein Ordner sagte aus, P. habe ihn provoziert; doch wurde dieser Zeuge mit einem anderen verwechselt. "Der lebendige Ablauf anhand der DVD" lässt laut OLG-Beschluss aber keinen Rückschluss auf ein tätliches Vorgehen zu. Im Gegenteil: Es wird der Eindruck vermittelt (worauf Verteidiger Marcus Januschke immer schon gepocht hatte), P. habe eine deeskalierende Haltung eingenommen.

Richter Krenn warnt die Anklagebehörde vor großzügiger Auslegung des Paragrafen 274 (Landfriedensbruch). Nicht jedem Anwesenden könne eine Straftat unterstellt werden, sonst wären auch Polizisten und Ordner tatverdächtig. Das OLG ermahnt auch ausdrücklich zu "Objektivität und Sachlichkeit": Das Vorleben allein – Oliver P. wurde wegen einer "Ultras"-Schlägerei am Westbahnhof zu 14 Monaten Haft verurteilt – dürfe nicht überinterpretiert werden.

Kommentare