Gericht gibt grünes Licht für Bau der U2/U5
Dem Bau der neuen U2/U5 steht rechtlich nichts mehr im Wege. Das entschied nun das Bundesverwaltungsgericht. Damit gibt es keine weiteren Verzögerungen beim Bau.
Anrainer in der Josefstadt hatten, unterstützt von der zuständigen Bezirksvorsteherin Veronika Mickel-Göttfert (ÖVP), gegen die Entscheidung der Stadt mobil gemacht, die das Projekt ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen will.
Bereits Schäden
Den Anrainern war das zu wenig. Der Bau solle so schnell wie möglich durchgezogen werden, ohne sie ordentlich über Behinderungen und Entschädigungen zu informieren. Elf Anrainer legten daher Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses entschied nun, dass "weder in der Errichtungs- noch in der Betriebsphase mit erheblichen schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist." Auch folgte das Gericht der Argumentation der MA22, dass der Ausbau eben kürzer als die zehn Kilometer, und damit nicht UVP-pflichtig ist. Damit kann Ende 2018 mit dem Bau begonnen werden, 2023 will man fertig sein.
Für die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) eine gute Entscheidung: "Der U2/U5-Ausbau ist ein wichtiges Infrastrukturprojekt der Stadt. Jetzt heißt es wahrsten Sinne des Wortes ‚Bahn frei‘ für den Ausbau."
Die Wiener Linien hätten zudem in der Vergangenheit gezeigt, wie erfahren sie im U-Bahn-Bau sei. "Es fahren U1 und U3 unter dem Stephansplatz durch, und der Stephansdom steht noch."
Mickel-Göttfert will das nicht auf sich sitzen lassen.
"Wenn die Informationsflüsse nicht passen und die Anrainer verunsichert sind, bin ich einfach zuständig", sagt Mickel-Göttfert. Auch sieht sie einen Interessenskonflikt: "Es ist eine schiefe Optik, wenn die Umweltstadträtin für die UVP und die Wiener Linien zuständig ist." Ein UVP-Verfahren hätte mehr Transparenz in das Verfahren und den Betrieb gebracht.
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