"Geheim-Moschee": Baupolizei überrascht Muslime mit Kontrolle

"Geheim-Moschee": Baupolizei überrascht Muslime mit Kontrolle
Religiöse, kultische Handlungen nicht nachweisbar. Die Behörden behalten den Verein aber "streng im Auge". Es drohen hohe Strafen.

In der laufenden Debatte um eine vermutete Geheim-Moschee in der Grillgasse in Simmering - der KURIER hat berichtet - wurde die Baupolizei nun erneut aktiv: Am Donnerstag stattete die Behörde den Betreibern der Vereinsräumlichkeiten einen "Überraschungsbesuch" ab.

Die Wahrnehmung der Beamten: Bei dem Vereinstreffen seien "mehrere Menschen auf Teppichen am Boden gesessen". Es gab ein "geselliges Beisammensein". Einen expliziten Moschee-Betrieb konnte man den Anwesenden aber erneut nicht nachweisen.

Denn: "Es gibt kein Gesetz, das jemanden daran hindert, sein Vereinslokal mit Teppichen auszukleiden und sich dort auf den Boden zu setzen", sagt Hans-Jürgen Tempelmayr von der Baupolizei (MA37) zum KURIER. Für den Nachweis eines Moschee-Betriebs braucht es da schon mehr - die Anwesenheit eines Imam oder den Beweis für regelmäßige religiöse, kultische Handlungen (also etwa ein Freitagsgebet).

Nur ein Vereinslokal?

Zur Vorgeschichte: Die Aufregung über die Liegenschaft nahm am Montag ihren Lauf:  Ein „irannaher Betreiber“, hieß es, dürfte auf dem Industrieareal in der Simmeringer Grillgasse einen Gebetsraum für etwa 50 Gläubige eingerichtet haben. Dort, so die Vermutung, fänden regelmäßig Predigten schiitischer Geistlicher statt. Da der Betrieb einer religiösen Einrichtung der Widmung im Betriebsgebiet widersprechen würde, habe man versucht, das "Imam Sajjad Islamic Center" geheim zu halten.

"Geheim-Moschee": Baupolizei überrascht Muslime mit Kontrolle

Weil der Imam fehle, handelt es sich laut IGGÖ um keine Moschee.

Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Moschee in Wien geheim gehalten wurde: Der aktuelle Fall erinnert an die vom KURIER im Jänner aufgedeckte illegale Moschee in der Floridsdorfer Richard-Neutra-Gasse. Dort betrieb das schiitische Imam-Ali-Zentrum auf einer iranischen Liegenschaft eine nicht genehmigte Gebetsstätte.

Im aktuellen Fall ist die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) der Ansicht, dass von einer meldungspflichtigen „religiösen Praxis“  keine Rede sein könne. Das erklärte man nach einer Begehung am Mittwoch.

Auch der Überraschungsbesuch der Baupolizei und des Büros für Sofortmaßnahmen am Donnerstag konnte keine endgültige Klärung bringen. Festgestellt haben die Behörden nur einige kleinere Widrigkeiten - etwa zu geringe Türbreiten oder zu niedrige Durchgangshöhen, die im Brandfall zum Problem werden könnten.

Bis zu 30.000 Euro Strafe

Auf erste Beanstandungen der Behörde hatten die Betreiber bis Donnerstag sogar schon reagiert: So wurde ein Teil der Schuhablagen, wie sie unter anderem in Moscheen üblich sind, abmontiert.

Die Behörden wollen das Vereinslokal "weiter streng im Auge behalten". Im Fall von Verstößen warten übrigens saftige Strafen: Die Baustrafen für eine widmungswidrige Verwendung von Räumlichkeiten würden bis zu 30.000 Euro betragen.

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