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Nach Gasexplosion in Floridsdorf: Was die Versicherung zahlt – und was nicht

Für betroffene Nachbarn könnte es nun mühsam werden. Gibt es keinen Fonds für unschuldige Opfer?
93-JÄHRIGER SPRENGTE IN WIEN HAUS IN DIE LUFT - NEUN VERLETZTE

Der Schaden am Karl-Benz-Weg in Wien-Floridsdorf geht jedenfalls in die Millionen: Zum einen blieb vom Einfamilienhaus, das mutmaßlich durch seinen 93-jährigen Bewohner absichtlich zur Explosion gebracht worden war, nur ein Trümmerhaufen übrig; zum anderen wurden umliegende Häuser durch die enorme Druckwelle – die Rettung berichtete von einem „Raketeneinschlag“ – schwer in Mitleidenschaft gezogen. Zum Sach- kommt auch noch körperlicher Schaden: Denn außer dem Hausbewohner wurden auch acht weitere Personen verletzt; zwei davon so schwer, dass sie hospitalisiert werden mussten.

Womit sich bei allen Betroffenen nach dem ersten Schock die Frage stellt, wer für alle diese Beschädigungen und all das körperliche Leid aufkommt. Etwas, das laut Uniqa-Schadenabteilung gar nicht so leicht zu beantworten sei, weil es „stets im Einzelfall zu beurteilen“ ist, wie auf KURIER-Anfrage betont wird.

Prinzipiell gelte aber: Sind betroffene Nachbarn versichert, erfolge die Schadenregulierung zunächst über die eigene Gebäude- bzw. Inhaltsversicherung. „Schäden durch Feuer und Explosion zählen üblicherweise zu den versicherten Gefahren dieser Sparten.“

Dies wäre die an sich gute Nachricht für betroffene Anrainer. Die schlechte ist: Sollte der Schaden nicht durch die eigene Versicherung zur Gänze gedeckt sein, könnte es mühsam werden. Denn dann müssten sich Opfer das Geld beim Verursacher respektive dessen Haftpflichtversicherung holen. Allerdings: „Wird die Explosion vorsätzlich herbeigeführt, ist Versicherungsschutz regelmäßig ausgeschlossen“, berichtet die Uniqa.

Geld vom Opfer-Fonds?

Somit müsste der Schaden persönlich eingeklagt werden. Auch hier gibt es ein großes Aber: „Sollte der Verursacher über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen, kann dies die Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen erschweren.“ Einen Fonds oder Ähnliches für Opfer im Versicherungs-Nirvana gibt es übrigens nicht. Und sollte sich die Tat als Verbrechen herausstellen, greift der Opferfonds der Republik nur bei „schwerer Körperverletzung“: Dann gäbe es maximal 4.000 Euro an Schmerzengeld.

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