Freisprüche im Prozess um angebliche Schutzgelderpressung in Wien

Freisprüche im Prozess um angebliche Schutzgelderpressung in Wien
Das Gericht verwarf die Anklage gegen acht gebürtige Tschetschenen. Der Hauptbelastungszeuge war für den Senat "unglaubwürdig". Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.

Als Schlag ins Wasser hat sich die Anklage gegen acht gebürtige Tschetschenen erwiesen, die sich seit Anfang Dezember als vermeintliche Schutzgelderpresser und wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung am Wiener Landesgericht verantworten mussten. Die Männer im Alter zwischen 27 und 40 Jahren wurden am Donnerstag nach dreitägiger Verhandlung von den wider sie erhobenen Vorwürfen freigesprochen.

Schöffen waren überzeugt

Die Freisprüche erfolgten keineswegs im Zweifel. Der Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm) war vielmehr überzeugt, "dass das mit Sicherheit keine Erpressung war", wie der Richter betonte. Ebenso haltlos war nach Ansicht des Gerichts die den Tschetschenen unterstellte Bandenbildung. Ein einziger von ihnen kam nicht gänzlich ungeschoren davon. Weil er trotz Waffenverbots einen Schlagring besessen hatte, fasste der 33-Jährige drei Monate bedingt aus.

Die Freisprüche in dem Hochsicherheitsverfahren - auch das Prozessfinale wurde von einem Großaufgebot der Justizwache und Wega-Beamten überwacht, Besucher mussten sich vor Betreten des Verhandlungssaals ausweisen und eine zusätzliche mobile Sicherheitsschleuse passieren - sind bereits rechtskräftig. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

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