Freispruch für den in Haft vergewaltigten Buben

Justizanstalt Josefstadt
14-Jähriger löste Debatte um Jugendhaft aus. Wegen späterer Delikte wurde er bedingt verurteilt.

Am Ende gab es einen Freispruch. Davor (Mai 2013) musste erst ein 14-Jähriger in die U-Haft gesteckt und von einem Mithäftling vergewaltigt werden, damit sich etwas bewegt.

Eine Debatte um den Jugendstrafvollzug wurde ausgelöst. Die damalige Justizministerin (Beatrix Karl) disqualifizierte sich mit dem Sager, die Jugendhaft sei eben "kein Paradies". Eine Expertenkommission wurde eingesetzt. Die offenbar hellhörig gewordenen Richter sperrten auf einmal weniger Jugendliche ein. Eine Gerichtspsychiaterin (Gabriele Wörgötter) attestierte dem 14-jährigen mutmaßlichen versuchten Handy-Räuber zur Tatzeit die Reife eines Achtjährigen und machte damit deutlich, dass er überhaupt erst gar nicht in U-Haft hätte kommen dürfen, woraufhin er entlassen wurde. Der neue Justizminister (Wolfgang Brandstetter) setzte erste Reformen in Gang. Die blamierte Justiz – die bei verminderter geistiger Reife Verfahren üblicherweise einstellt – bestand trotzdem auf einen Prozess mit Zeugen-Aufmarsch und allem Brimborium gegen den inzwischen 15-Jährigen.

Nicht ganz ungeschoren

Und am Ende gab es einen Freispruch, mit auf der Hand liegender Begründung: mangelnde geistige Reife zur Tatzeit. Ganz ungeschoren kommt der Bub freilich doch nicht davon, denn in der Zwischenzeit hat er weitere Delikte gesetzt: Diebstahl von Computerspielen, Körperverletzung in der betreuten Wohngemeinschaft, in der er lebt, Zündeln an einem Fahrzeug – ergibt in Summe acht Wochen Haft bedingt; der Bub muss also nicht zurück ins Gefängnis. Die Staatsanwältin hält allerdings noch bei ihren Vorgesetzten Rücksprache, ob man dieses Urteil akzeptieren kann.

Die Verhandlung fand übrigens zur Gänze unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, nicht nur die Befragung des 15-Jährigen. Vor Zuschauern abgehalten könnte der Prozess die Entwicklung des Burschen gefährden, wurde argumentiert. Die Gefährdung seiner Entwicklung durch U-Haft in einer Vier-Mann-Zelle und Vergewaltigung durch einen Mithäftling ist hingegen kein Thema mehr.

Seit dem heurigen Sommer hat der Bursche nichts mehr angestellt. Richterin Daniela Zwangsleitner hofft, dass er sein Leben jetzt in den Griff bekommt. Was er dazu unternehmen könnte, davon hat der 15-Jährige allerdings keine Vorstellungen. "Sie sind doch ein Bewegungstalent, gehen Sie Skateboarden", rät Zwangsleitner und hat für den aus ganz tristen sozialen Verhältnissen stammenden Burschen noch einen besonderen Tipp parat: "Entwickeln Sie etwas Lebensfreude."

Kommentare