Freihändig Fahren auf der Autobahn? Kritik an Gesetzesentwurf

Freihändig Fahren auf der Autobahn? Kritik an Gesetzesentwurf
Verkehrsministerium will 2019 das Fahren mit "Autobahnpilot" - also freihändig - erlauben. ÖAMTC bemängelt Unklarheiten.

Im Laufe des nächsten Jahres soll in Österreich eine Verkehrsregel in Kraft treten, die noch sehr nach Zukunftsmusik klingt: Ab dann wäre es nämlich erlaubt, auf Autobahnen und Schnellstraßen freihändig zu fahren. Wer jetzt denkt, das Lenkrad mit dem Knie zu übernehmen, reiche aus, liegt falsch. Möglich machen soll das ein sogenannter "Autobahnpilot" - so lautet zumindest die Bezeichnung für automatische Fahrsysteme, die das Verkehrsministerium einer ersten Novelle zum Automatischen Fahren vorsieht.

Freihändig Fahren auf der Autobahn? Kritik an Gesetzesentwurf

Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ).

Unter automatischem oder autonomen Fahren versteht man die Fortbewegung von Fahrzeugen, die sich weitgehend selbstständig fortbewegen und nicht mehr oder nicht vollständig auf einen Lenker angewiesen sind. Dabei werden sechs Stufen unterschieden:

Die sechs Autonomiestufen

  • Level 0: Der Lenker fährt komplett selbst
  • Level 1: Assistenzsysteme wie ein Tempomat helfen beim Fahren
  • Level 2: Funktionen wie Einparken werden vom System übernommen
  • Level 3: Das Fahrzeug führt selbstständig Funktionen wie Spurhalten durch
  • Level 4: Die Führung des Fahrzeugs wird dauerhaft vom System übernommen
  • Level 5: Außer dem Starten des Systems ist kein menschliches Eingreifen erforderlich

Was ein Autobahnpilot aber überhaupt ist, wissen auch Experten nicht so genau. Er würde aber wohl als Level 3 eingestuft. Als die Änderung im Gesetz bekannt wurde, erging eine Stellungnahme des ÖAMTC an das Verkehrsministerium, die dem KURIER exklusiv vorliegt:

Noch nicht serienreif

Der ÖAMTC ist – bei allem verständlichem Optimismus zahlreicher „Stakeholder“ nicht überzeugt, dass der Zeitpunkt für die Zulassung von so genannten „Autobahnpiloten“ richtig gewählt ist. Unserer Auffassung nach bestehen – nicht zuletzt in Anbetracht diverser nachweislicher Fehlfunktionen bei gewissen Herstellern – erhebliche Zweifel daran, dass die bereits jetzt als „serienreif“ beschriebenen Systeme tatsächlich in der Lage sind, allen Herausforderungen eines Einsatzes im öffentlichen Straßenraum gerecht zu werden. Dies ergibt sich schon daraus, dass nicht wenige namhafte Hersteller derzeit Prognosen abgeben, dass es noch etwa zwei Jahre dauern dürfte, bis ein „Autobahnpilot“ verfügbar ist.

Kombination aus Assistenzsystemen

Das Ministerium meint mit "Autobahnpilot" eine Kombination aus Abstands-, Geschwindigkeits- und Spurhalteassisten. Hat man diese Geräte im Pkw installiert, dürfte man also bald freihändig fahren. Laut Autobahnerhalter Asfinag seien die Gegebenheiten auf österreichischen Autobahnen dafür gegeben. Was eine Schnellstraße ist, geht aus dem Entwurf nicht klar hervor. "Schnellstraßen"  existieren nach dem Straßenverkehrsrecht nicht.

Freihändig Fahren auf der Autobahn? Kritik an Gesetzesentwurf

Der Begriff ist nur eine Bezeichnung eines Typus von Bundesstraßen ist, die über ihre Ausführung keine zwingenden Schlüsse zulässt. Der ÖAMTC schlägt daher vor, alle Passagen der Verordnung, in denen von „Schnellstraßen“ die Rede ist, dies in „Autostraßen“ zu ändern.

Wie komplex das Thema rund um selbstfahrende Autos ist, diskutierten vor Kurzem ein Unfallforscher, ein Sachverständiger und ein Technik-Experte im KURIER-Talk.

Kurier Talk "Autonomes Fahren" - 27.04.2018

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