Folteropfer Bakary J. darf bleiben
Bakary J. kann aufatmen. Sechs Jahre, nachdem der gambische Asylwerber von vier Beamten der Wiener Polizei in einer Lagerhalle gefoltert worden war, kommt Bewegung in die Causa.
Das im Jahr 2005 wegen eines Drogendeliktes verhängte Aufenthaltsverbot wurde aufgehoben. Das berichtet die Wochenzeitung Falter. "Wir sind sehr erleichtert", sagt Ehefrau Michaela zum KURIER. "Wir haben lange auf diesen Schritt gewartet. Bakary, ich und unsere Kinder sind sehr glücklich über die Entscheidung. Vielleicht ist für uns irgendwann so etwas wie Normalität wieder möglich."
Der "Causa Bakary J." gilt als einer der größten Polizeiskandale in der Geschichte der 2. Republik. Der Gambier wurde 2006 von Polizeibeamten in eine Lagerhalle gebracht und schwer misshandelt. Die Polizisten zogen ihre Waffen und, mit Sturmhauben maskiert, sagten sie: "Sprich dein letztes Gebet!" Kurz darauf fuhren sie J. mit einem Wagen an.
Er überlebte und wurde in eine Absonderungszelle gesteckt. Über Tage hinweg war die medizinische Versorgung mangelhaft. Die an der Tat beteiligten Polizisten wurden erst sechs Jahre später aus dem Polizeidienst entlassen.
Vor einigen Wochen setzte das Innenministerium dann einen längst überfälligen Schritt: Sprecher Karl-Heinz Grundböck entschuldigte sich im Namen des Ministeriums beim Folteropfer.
Offenbar ist man aber zu weiteren Schritten entschlossen. "Es wurden jetzt die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsverbot überprüft", sagt Grundböck. "Dabei wurde festgestellt, dass der Gambier unter schwierigen Umständen seit sechseinhalb Jahren unbescholten geblieben ist."
Auch die Entschädigungsfrage soll nun geregelt werden. J. habe bisher aber keinen Antrag auf Zahlungen gestellt. "Entschädigungszahlungen stehen ihm jedenfalls zu." Wie viel zu berechnen ist, werde ein Gutachten klären müssen. Klar sei, "dass er schwerstens verletzt worden ist und dass damit längerfristige Folgen verbunden waren". Auch die Behandlungskosten seien in die Rechnung einzubeziehen. "Das Innenministerium wird jeden Euro der Entschädigungszahlung im Regress von den Tätern zurückfordern", kündigt Grundböck an.
Rasch auf Arbeitssuche
Michaela J. ist jedenfalls frohen Mutes: "Wir wollen noch diese Woche den Antrag für die Niederlassungsbewilligung stellen." Sobald auch das geklärt ist, wolle Bakary J. – er durfte bisher nicht arbeiten – einen Job suchen. Die Familie war auf die Teilzeitbeschäftigung der Frau angewiesen.
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