Finanzministerium: Wiener Citymaut "rechtlich unzulässig"

Finanzministerium: Wiener Citymaut "rechtlich unzulässig"
Bund gegen Vorstoß der Wiener Grünen: ÖVP-geführtes Ministerium ortet "Ungleichbehandlung" von Wienern und Nicht-Wienern.

Der Vorstoß von Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) für eine Citymaut für Einpendler nach Wien stößt beim Bund auf Ablehnung. Die Einführung wäre "in mehrfacher Hinsicht rechtlich unzulässig", versicherte man im Finanzministerium am Dienstag in einer schriftlichen Stellungnahme.

Eine derartige Gebühr würde eine "klare Ungleichbehandlung" von Wienern, Niederösterreichern und Burgenländern bedeuten. Europarechtlich würde es sich wiederum um eine Benachteiligung von Unternehmen, die keine Geschäfte in Wien haben, handeln. "Darüber hinaus sind Mauten mit Ermächtigung im Finanzausgleichsgesetz zulässig", betonte man seitens des ÖVP-Ministeriums.

Abseits rechtlicher Bedenken hält man auch politisch nicht viel von der Citymaut-Idee. Denn diese widerspreche dem von Türkis-Blau ausgerufenen Ziel der Senkung der Abgabenquote in Richtung 40 Prozent und bedeute eine Belastung für arbeitende Menschen.

Vizebürgermeisterin Vassilakou hatte am gestrigen Montag vorgeschlagen, den Pendlerverkehr mithilfe einer noch nicht bezifferten Einfahrtsgebühr, die bei der Stadtgrenze zu bestimmten Zeiten - etwa von 6 bis 10 Uhr - eingehoben werden soll, drosseln zu wollen. Denn die von Rot-Grün geplante Reduktion des Autoverkehrs benötige einen weiteren "großen Wurf". Die Einnahmen sollen in den Öffi-Ausbau fließen. Der Koalitionspartner SPÖ zeigte sich gesprächsbereit, Opposition und Land Niederösterreich stehen der Idee ablehnend gegenüber.

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