16-jähriger Verdächtiger sagt: "Leonie und ich waren ein Paar"

Mordfall Leonie in Wien-Donaustadt
Laut Angaben des Afghanen soll dem Mädchen und ihm ein Getränk mit K.o.-Tropfen verabreicht worden sein.

Der erste Verdächtige im Mordfall Leonie spricht: Am Freitag machte der 16-jährige Ali Sena H. im Beisein seines Anwalts Peter Philipp eine Aussage. Demnach waren er und das 13-jährige Mädchen ein Paar, vor einem Monat habe man sich kennen gelernt.

Und er bestreitet, irgendwas mit der Tat zu tun zu haben.

"Leonie und ich haben ein Mischgetränk bekommen. Da dürften K.o.-Tropfen drin gewesen sein. Ich war dann komplett weg", schilderte er. Zu diesem Zeitpunkt sollen auch der 18-jährige Wohnungsbesitzer und ein weiterer afghanischer Landsmann in der Wohnung gewesen sein.

"Er weiß nicht, was dann passiert ist", erklärt Anwalt Philipp. "Als er aufgewacht ist, hat er gesehen, wie schlecht es seiner Freundin geht. Da hat er die Rettung gerufen." Sein Mandant habe immer wieder betont, dass er erschüttert sei.

16-jähriger Verdächtiger sagt: "Leonie und ich waren ein Paar"

Anwalt Peter Philipp vertritt den 16-Jährigen

Dennoch wurde über den 16-Jährigen die U-Haft verhängt. Genauso wie über den 18-jährigen Wohnungsbesitzer. Allerdings nicht wegen Mordverdachts sondern wegen Vergewaltigung mit Todesfolge.

Kurz zuvor war bekannt geworden, dass das Mädchen mehrfach sexuell missbraucht worden sein soll. Zumindest zwei Männer sollen sich an der Jugendlichen vergangen haben. Wie berichtet, soll einer der Verdächtigen einem Syrer anvertraut haben, dass Ecstasy in der Wohnung konsumiert wurden ist. Dabei könnte es sich auch um einen kleinen Hörfehler gehandelt haben, als K.o.-Tropfen wird etwa Liquid Ecstasy verwendet.

Beim Strafausmaß würde es übrigens keinen Unterschied machen, ob die Beschuldigten wegen Mordes oder Vergewaltigung mit Todesfolge belangt werden. Die Obergrenze des Strafrahmens wäre dieselbe –  der 16-Jährige müsste nach dem Jugendgerichtsgesetz  mit bis zu 15 Jahren, der 18-Jährige als junger Erwachsener mit bis zu 20 Jahren und die über 21-Jährigen mit zehn bis 20 Jahren oder lebenslanger Haft rechnen.

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