Befangenheitsantrag gegen die Richterin abgelehnt

Kurtev kämpft für J. um eine Entschädigung von der Republik.
Der Fall Bakary J. zählt zu den größten Polizeiskandalen des Landes.

Im Schadenersatzverfahren des Folteropfers Bakary J. gegen die Republik wird die Richterin nicht abgesetzt. Susanne Kurtev von der Kanzlei Rast, die J. und seine Familie vertritt, hatte gegen die Richterin einen Befangenheitsantrag eingebracht, der nun vom Landesgericht für Zivilrechtssachen abgelehnt wurde.

Der Fall Bakary J. zählt zu den größten Polizeiskandalen des Landes: WEGA-Beamte hatten den Gambier nach einer misslungenen Abschiebung in einer Lagerhalle derart gefoltert, dass seine Schädelknochen brachen. Im Vorjahr und damit acht Jahre nach dem Vorfall, für den die Beamten milde, bedingte Haftstrafen ausgefasst hatten, beantragten sie die Wiederaufnahme das Falls – eine Entscheidung steht aus. Sie widersprachen allem: Den Gutachten, ihren Geständnissen und dem Opfer, das in einer Medienkampagne zum Lügner abgestempelt wurde.

Parallel läuft der Schadenersatzprozess. Zwischen J.s Rechtsbeistand und der Richterin ist das Verhältnis beschädigt. Hintergrund ist ein Gutachten, an dem die Richterin trotz eines Ablehnungsantrags festgehalten hat. Der Psychiater bezeichnet darin Folter als "Unbill" und kommentierte J.s religiöse Einstellung ("extrem praktizierender Moslem"). Kurtev forderte ein neues Gutachten, blitzte ab und erklärte die Richterin für befangen. "Wer so ein Gutachten zulässt, ist parteiisch", hieß es. Das Gericht urteilte anders: Eine "(angebliche) Unrichtigkeit einer Gerichtsentscheidung" ist kein Ablehnungsgrund.

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