Uber erleidet weiteren juristischen Rückschlag

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Wiener Handelsgericht erließ einstweilige Verfügung, wonach keine Dienste ohne Niederlassung und Gewerbeberechtigung in Österreich erlaubt seien.

Nach diversen Geldstrafen hat der Fahrdienstvermittler Uber nun einen weiteren Rückschlag gegen die Taxikonkurrenz in Wien erlitten: Das Handelsgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung verhängt, wonach Uber "die Durchführung von Verkehrsdienstleistungen ohne Niederlassung und Gewerbeberechtigung untersagt" werde, wie die Taxizentrale 40100 am Montag in einer Aussendung mitteilte.

"Uber muss eine Niederlassung in Österreich gründen sowie eine Gewerbeberechtigung erlangen und wird auch Steuern in unserem Land zahlen müssen - so wie es jedes andere Unternehmen, das in Österreich tätig ist, auch tut", so Taxi-40100-Anwalt Dieter Heine. Wettbewerb sei okay, aber "es müssen für alle die gleichen Spielregeln gelten", betonte Unternehmensgeschäftsführer Christian Holzhauser.

Nicht rechtskräftig

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. "Wir gehen davon aus, dass Uber Rekurs einlegen wird", sagte Heine.

Die Zukunft von Uber hierzulande ist grundsätzlich fraglich. Den angekündigten Rückzug aus Österreich hat das Technologieunternehmen nach einer Gesetzesänderung allerdings vorerst aufgeschoben. Hintergrund für entsprechende Überlegungen sind einheitliche Tarife für Taxi und Mietwagen und die Taxischeinpflicht für alle. Sie lassen aber noch auf sich warten. Das Bundesgesetz tritt erst im September 2020 in Kraft.

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