Explosion in Hernals: Amtshaftungsklage gegen Republik
Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen findet am Freitag ein gerichtliches Nachspiel im Fall einer vor drei Jahren im Zug einer Delogierung vorsätzlich herbeigeführten tödlichen Gasexplosion in Hernals statt. Die Witwe eines damals getöteten Anwalts hat eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich eingebracht.
Ein Gerichtsvollzieher habe demnach trotz merklichen Gasgeruchs und Zischgeräuschen die Tür öffnen lassen. Kurz danach war es zur Explosion gekommen.
Die Klägerin - die bei der Explosion dabei war, aber unverletzt blieb - hat Ansprüche in der Höhe von 260.000 Euro angemeldet. Sie macht auch ein Feststellungsbegehren in Bezug auf allfällige weitere künftige Schäden geltend.
Der Mieter einer Wohnung in einem Zinshaus in der Hernalser Hauptstraße, der am 26. Jänner 2017 wegen Mietschulden delogiert hätte werden sollen, hatte in der Nacht davor den Gaszähler demontiert, das Gasleitungsventil aufgedreht und so Gas ausströmen lassen.
Als dann in der Früh der Rechtsanwalt - er war unter anderem auf die Verwaltung von Zinshäusern spezialisiert und betreute das Objekt in der Hernalser Hauptstraße 210 -, dessen Ehefrau, ein Gerichtsvollzieher, ein Schlosser und mehrere Arbeiter die Wohnung räumen wollte, hatte sich bereits ein Gas-Luftgemisch gebildet. Als der Schlosser die Tür aufbohrte, weil das Klopfen unbeantwortet geblieben war, kam es zu der Explosion.
Der Mieter hatte laut einem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts für Strafsachen das Gas-Luftgemisch vorsätzlich entzündet. Einem Zeugen berichtete er später, „dann hab ich sie hochgejagt“.
Die Wucht der Detonation hob die Wohnungstür aus den Angeln, die den davor befindlichen Personen um die Ohren flog.
Der 64 Jahre alte Hausverwalter überlebte das nicht, der Gerichtsvollzieher und der Schlosser wurden schwer verletzt. Zudem stürzten mehrere Trennwände ein - ein wenige Tage altes Baby in einer Nachbarwohnung kam zum Glück glimpflich davon. Auch der Mieter selbst erlitt schwere Verletzungen.
Urteil: Lebenslange Haft
Ein Jahr später wurde der Mann zu lebenslanger Haft wegen Mordes, 23-fachen Mordversuchs und gefährlicher Drohung verurteilt. Er wurde zudem wegen einer Persönlichkeitsstörung in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen. Die Richterin bezeichnete damals sein Handeln als einen „Akt der Selbstjustiz“.
Der Mieter leugnete bis zuletzt, in mörderischer Absicht gehandelt zu haben. Er behauptete, er habe eine lecke Gasleitung, die ihm seiner Darstellung zufolge schon seit Monaten zu schaffen machte, abdichten wollen. Dabei sei ihm unabsichtlich das Unglück passiert. Das wurde jedoch durch Zeugenaussagen widerlegt.
Das Verfahren am kommenden Freitag am Zivilgericht ist bereits eine Fortsetzung. In einer vorbereitenden Tagsatzung im August wurden bereits die ersten Akten erörtert und die Klägerin kam zu Wort. Am Freitag werden zwei Zeugen erwartet, einer davon ist der Gerichtsvollzieher. Danach könnte es bereits zu einem Urteil kommen, ob die Ansprüche zurecht bestehen. Die Ausfertigung des Urteils wird vermutlich schriftlich erfolgen.
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