Ex-Freundin niedergestochen: Frau wollte ihn zuvor verlassen

Symbolbild Polizeieinsatz
Eine Stunde, nachdem ihm die Polizei eine Einstweilige Verfügung in die Hand gedrückt hatte, ging der 59-Jährige mit Messer auf die Frau los.

Weil er am 21. März 2024 seiner Ex-Freundin einen Messerstich in die Lendenregion versetzt hatte, ist am Dienstag ein 59-jähriger Pole am Wiener Landesgericht zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Geschworenen verwarfen den inkriminierten versuchten Mord einstimmig, der Angeklagte wurde wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Mann hatte 2020 in seiner ursprünglichen Heimat die um drei Jahre jüngere Frau kennen gelernt, 2022 zog sie zu ihm nach Wien. Ein Jahr später hatte sie genug von dem trinkfreudigen Mann, der flaschenweise Wodka trank und dann aggressiv wurde, wie die 56-Jährige erklärte.

Ihren Angaben zufolge bedrohte sie der Angeklagte erstmals in Oktober 2023 mit dem Tod, als sie sich nicht mehr zu ihm ins Bett legen wollte. Er soll ihr dabei ein Messer gegen den Unterleib gedrückt haben, um seine Drohung zu untermauern. Sie erklärte darauf die Beziehung für beendet, blieb jedoch gemeinsam mit ihrem 18 Jahre alten Sohn aus einer vorangegangenen Beziehung in der Wohnung des 59-Jährigen, weil sie vorerst keine andere Bleibe fand.

"Filmriss" wegen konsumierter Menge Alkohol

Anfang März gab es dann einen weiteren Polizeieinsatz, nachdem es erneut zu Gewalttätigkeiten gekommen war. Der 59-Jährige wurde von der Polizei weggewiesen, die Frau erwirkte in weiterer Folge ein Annäherungs- und Betretungsverbot. Am 21. März wurde dem Mann von der Polizei eine Einstweilige Verfügung in die Hand gedrückt, die sich die 56-Jährige bei Gericht besorgt hatte. Er musste die Wohnung verlassen.

Eine Stunde später kam er allerdings wieder zurück, um - wie er nun einem Schwurgericht darlegte - das Gespräch zu suchen. Weshalb er ihr - laut Anklage mit den Worten "Du Hure, jetzt ist mir alles egal" - das Messer in die Seite gestoßen habe, könne er nicht mehr sagen. Er habe einen "Filmriss" aufgrund des zuvor konsumierten Alkohol, machte der Angeklagte geltend. Nach seiner Festnahme hatte der Mann auf die Frage nach dem Motiv angegeben: "Das ist kompliziert."

Inkriminierter Tötungsvorsatz

Nach Darstellung der 56-Jährigen wollte der Angeklagte ein zweites Mal zustechen, wurde daran aber von ihrem Sohn gehindert, der ihr zu Hilfe kam. Die beiden konnten dem Angreifer das Messer entwinden und die Polizei alarmieren.

"Sie hat sehr viel Glück gehabt. Sie war nicht ein Mal schwer verletzt", stellte die Staatsanwältin fest. Die Klinge sei ins Fettgewebe eingedrungen, habe aber keine Organe oder Blutgefäße beschädigt. Dessen ungeachtet beharrte die Anklägerin auf dem inkriminierten Tötungsvorsatz: wer jemandem ein Messer kräftig in die Leiste steche, nehme das Ableben der verletzten Person zumindest billigend in Kauf.

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u.a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentrum Wien: www.interventionsstelle-wien.at und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133

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Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.

Die Telefonseelsorge ist unter der kostenlosen Telefonnummer 142 rund um die Uhr als vertraulicher Notrufdienst jeden Tag des Jahres erreichbar.

Die Ö3-Kummernummer ist unter 116 123 täglich von 16 bis 24 Uhr und ebenfalls anonym erreichbar.

Auf der Website www.bittelebe.at finden Angehörige/Freunde von Menschen mit Suizidgedanken Hilfe.

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