Das Bezirksgericht Leopoldstadt hat nun die Unterlassungsklage gegen Sittler-Koidl bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weiter aufrecht bleibt damit die einstweilige Verfügung, Sittler-Koidl darf an der Bauruine keine Arbeiten vornehmen – und somit auch seine Achterbahn nicht bauen.
Geplant hatte er das Millionenprojekt „Wiener Looping“ für die nun beginnende Saison. Es hätte Österreichs größte Achterbahn werden sollen, die sich nach damaligen Plänen über mehrere Parzellen sowie über die öffentliche Fläche erstrecken sollte. Wie es auf KURIER-Anfrage heißt, ist das Projekt gestoppt, der Bau wurde auf nächste Saison verschoben.
Abgewiesen wurde vom Bezirksgericht die Forderung auf Wiederherstellung des Clubs, womit mögliche Schadenersatzzahlungen noch offen sind. Club-Anwältin Melany Buchberger-Golabi erklärt, man wolle einen Vergleich suchen.
Eine Einigung scheiterte im Rahmen der Gerichtsverhandlung; zu unterschiedlich waren die Vorstellungen über die Höhe einer angemessenen Entschädigung. Sollte ein Vergleich wieder nicht gelingen, will der Club klagen.
"Rattenschwanz an Verhandlungen"
Auch noch anhängig ist ein Räumungsverfahren seitens Sittler-Koidl gegen den Club. Vor dem illegalen Abriss stritten man darüber, wie lange der Club in dem Haus hätte bleiben dürfen. Ein schriftliches Mietverhältnis gibt es nicht, Vereinbarungen traf man mündlich.
Aber nicht nur das Bestandsverhältnis muss geklärt werden, sondern auch, wer die Räumungskosten der Baustelle tragen muss: „Das Haus kann nicht ohne Gefahr für Leib und Leben betreten werden. Fraglich ist, was man an Gegenständen überhaupt noch bergen kann“, schildert die Club-Anwältin.
Mit einer Verhandlung rechnet sie im April: „Es kommt ein Rattenschwanz an Verhandlungen auf uns zu. Es ist wie in einer schlechten Ehe noch viel aufzuarbeiten.“
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