Erste Heckenschützen verurteilt

Erste Heckenschützen verurteilt
Brüder nahmen mit einer Luftdruckpistole Straßenbahnen, Busse und Autos unter Beschuss. Es gab bedingte Haftstrafen.

Ein Wiener fährt abends auf der Brünner Straße heim. Ein Knall, das Seitenfenster auf der Beifahrerseite hat ein kirschgroßes Loch, Splitter fliegen herum. Der Lenker ist Polizeipsychologe und weiß sofort: Da wurde auf ihn geschossen (später braucht er wegen des Schocks die therapeutische Hilfe eines Berufskollegen). Der Mann sucht mit seinem Wagen hinter einer Mauer Deckung, alarmiert seine Dienststelle, sieben Streifenwagen rücken an. Das war am 10. März 2011, und es dauerte noch bis Anfang September, erst dann wurden die beiden Schützen ausgeforscht. Bis dahin hatten sie aus den Fenstern der Wohnung ihrer Eltern im Nittel-Hof mit einer Luftdruckpistole 29-mal auf Straßenbahnzüge, Linienbusse, Autos sowie Auslagenscheiben geschossen.

Es handelt sich nicht um die beiden 20-jährigen Schulfreunde, die im vergangenen September ebenfalls mit einer Luftdruckpistole 18 Passanten verletzt, in ganz Wien Panik ausgelöst und damit Schlagzeilen gemacht hatten. Diese beiden bekommen demnächst ihren Prozess. Aber von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hatten sich zwei Brüder, 15 und 16 Jahre alt, bereits davor als Schützen betätigt und einen Schaden von 26.600 Euro angerichtet. Dem Älteren war im Freundeskreis schmackhaft gemacht worden, „wie lustig“ es sei, sich mit einer Luftdruckpistole Ziele zu suchen. Also beschaffte er sich eine übers Internet für 120 Euro, später kam noch eine Steinschleuder für den Bruder dazu.

„Die Gemeinheit, beschossen zu werden, wie man es nur aus amerikanischen Filmen kennt, ist unpackbar“, erzählt der zum Opfer gewordene Polizeipsychologe am Dienstag im „Landl“. Er hatte drei Wochen lang Schlafstörungen. Der ältere Angeklagte – der laut Verteidigerin Christine Wolf dafür jetzt schlecht schläft – entschuldigt sich bei ihm: „Es tut mir leid, was wir Ihnen angetan haben.“

Würstel

„Das ist für Sie vielleicht eine Erleichterung“, sagt Richter Norbert Gerstberger zu dem Zeugen, „wenn Sie jetzt sehen, was das für Würstel sind, die hier sitzen.“ Als Lausbubenstreich geht die Aktion – juristisch Gemeingefährdung genannt – aber nicht durch. Sechs Monate Haft auf Bewährung für den einen, er ist Lehrling, vier Monate bedingt für den anderen, er ist Schüler. Plus Schadensgutmachung, irgendwann.

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