Entscheidung in Wien: Alkoholverstoß kostet Syrer die Einbürgerung
Der Mann wurde mit Alkohol am Steuer erwischt (Symbolbild).
Ein in Österreich lebender Syrer ist mit seinem Antrag auf Einbürgerung gescheitert. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Wiener Landesregierung, dem Mann die Staatsbürgerschaft nicht zu verleihen.
Ausschlaggebend war eine Serie von Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr – darunter auch Alkohol am Steuer.
Der Antragsteller hatte zwischen 2020 und 2024 insgesamt mehrere Verwaltungsübertretungen begangen. Darunter waren zwei Parkvergehen, das Missachten des Vorrangs eines Fußgängers auf einem Schutzweg sowie das Überfahren einer roten Ampel.
„Sozial und beruflich integriert“
Entscheidend war jedoch ein Vorfall Ende 2022: Der Mann lenkte ein Auto mit einem Atemalkoholwert von 0,29 Milligramm pro Liter und überschritt damit den erlaubten Grenzwert. Zwar lag der Wert nur knapp darüber, dennoch wertete das Gericht den Verstoß als gravierend. Hinzu kamen zwei weitere Parkdelikte im Jahr 2024.
Vor Gericht versuchte der Mann, seinen Antrag zu retten. Er erklärte, dass er aus seinen Fehlern gelernt habe, mittlerweile sozial und beruflich integriert sei und einen unbefristeten Job habe. Besonders den Alkoholverstoß bereue er zutiefst – es sei eine einmalige Tat gewesen, so sein Argument. „Ich bin kein Alkoholiker“, betonte er.
Das Gericht ließ diese Begründung nicht gelten. Zwar seien einige der früheren Delikte bereits getilgt, doch der Alkoholverstoß und die wiederholten „gravierenden Verwaltungsübertretungen“ zeigten, dass der Antragsteller weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen könnte. Selbst fahrlässig begangene Verstöße können laut dem Richter für die Einbürgerungsentscheidung entscheidend sein.
„Allein das Führen eines Fahrzeugs in alkoholisiertem Zustand ist ausreichend, um die Staatsbürgerschaftsvoraussetzungen nicht zu erfüllen“, heißt es in der Entscheidung.
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