Entschädigung für 1000 Wiener Heimkinder
Viele Betroffenen wüssten gar nicht, welche Rechte sie haben, und wie sie zu Entschädigungen kommen. Deshalb brachte der deutsche Anwalt Christian Sailer gemeinsam mit Claudia Kaufmann, Betroffene des Heims St. Martin in Tirol, eine parlamentarische Bürgerinitiative ein. Ziel dieser Initiative ist eine alleinige Bundeskompetenz, die die Verjährungsfrist von Schmerzensgeldansprüchen und den Verdienstentgang während der Heimzeit neu regelt.
Denn aktuell ist die Lage bei den Entschädigungen der Heimkinder eher verworren. Für die Gesetze ist der Bund zuständig. Für die Umsetzung die Länder.
Hinweispflicht
„Unser Anliegen ist es, dass der Verdienstentgang nicht erst ab Antragstellung geltend gemacht werden kann, sondern rückwirkend“, sagt Sailer. Hinsichtlich der Verjährung fordert die Bürgerinitiative eine Hinweispflicht der Behörden. Werden die Betroffenen nicht über die Möglichkeit von Schmerzensgeldzahlungen aufgeklärt, sollen diese auch nicht verjähren können.
Am Donnerstag wurden diese Anliegen im Nationalrat diskutiert. Während das Finanzministerium noch bremst, überlegt die Justiz bei der Verjährung eine Verlängerung der Fristen.
Mehr Schmerzensgeld
Positive Signale kommen aus dem Sozialministerium: Das Schmerzensgeld soll von bisher bis zu 5000 auf bis zu 12.000 Euro angehoben werden. Auch die Frist für Entschädigungsanträge soll verlängert werden. Nun ist der Sozialausschuss des Parlaments am Zug. Eine Novelle des Verbrechensopfergesetzes ist wahrscheinlich. Einschränkung: Derzeit will das Sozialministerium nicht die Heimkinder für geleistete Arbeit in Heimen entschädigen.
Unabhängig davon laufen auf Länderebene die Verfahren um Entschädigungen weiter. In Wien, wo man seit August 2010 alle Fälle über den „Weissen Ring“ prüfen lässt, wurden schon 1062 Betroffene entschädigt. Insgesamt gab es bisher 1600 Anträge von ehemaligen Heimzöglingen.
Abschlussbericht wird im Mai präsentiert
Seit August 2010 kümmert sich die Opferschutzstelle um die Schadensbegrenzung der Betroffenen von Gewalt in den Kinder- und Jugendheimen der Stadt Wien. Seitdem meldeten sich 1619 ehemalige Zöglinge, 1379 Fälle wurden bereits abgeschlossen. In 1062 Fällen wurden Entschädigungen (finanziell, als Psychotherapie oder Rechtsberatung) geleistet. Insgesamt zahlte die Stadt Wien bisher 17 Millionen Euro an ehemalige Heimzöglinge.
Mit der Aufarbeitung des Wiener Heimskandals ist auch die Wilhelminenberg-Kommission betraut. Laut deren Leiterin Barbara Helige soll der Abschlussbericht der Kommission Ende Mai vorliegen und präsentiert werden.
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