Eisenstangen-Attacke: Anklage wegen zweifachen Mordversuchs
Der 41-Jährige, der Ende Dezember in Wien zwei Frauen mit einer Eisenstange bzw. einem Mauerhammer attackiert und diesen schwerste Kopfverletzungen zugefügt haben soll, wird sich wegen zweifachen Mordversuchs vor Geschworenen verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hat eine entsprechende Anklage beim Landesgericht für Strafsachen eingebracht, gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt.
Zusätzlich wird dem Angeklagten zweifacher schwerer Raub angelastet, wie Salzborn am Dienstag auf APA-Anfrage mitteilte. Er soll in beiden Fällen den Opfern noch Wertgegenstände abgenommen haben. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft gemäß Paragraf 21 Absatz 2 StGB die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge ist er zwar zurechnungsfähig, aber aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur derart gefährlich, dass ohne haftbegleitende therapeutische Begleitmaßnahmen nach seiner Entlassung wieder mit Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen wäre.
Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Die Rechtsvertreter des Mannes haben zwei Wochen Zeit, diese zu beeinspruchen. Verhandlungstermin gibt es folglich noch keinen.
Zuerst verfolgt, dann angegriffen
Beim ersten Überfall in Margareten soll der Verdächtige am 30. Dezember eine 25-jährige Kindergartenpädagogin über mehrere Stunden hinweg verfolgt haben, bevor er sie mit einer eineinhalb Kilogramm schweren Eisenstange attackierte. Die Ermittler kamen dem Mann auf die Spur, weil das Handy des Opfers, das er mitgenommen hatte, geortet werden konnte. Laut Anklage hatte er der Frau mit der Waffe zunächst einen wuchtigen Schlag auf den Kopf versetzt. Als diese zu Boden stürzte, drosch er ihr die Eisenstange zwei Mal ins Gesicht. Die 25-Jährige erlitt multiple Knochenbrüche am Schädel und im Gesicht sowie ausgedehnte Hirnblutungen. Ein Gesichtsknochen wurde regelrecht zertrümmert, was eine Deformation bewirkte, die die junge Frau ihr Leben lang begleiten wird.
Ihre Verletzungen waren laut einer gerichtsmedizinischen Expertise "unmittelbar lebensbedrohend". Hätte in diesem Fall die Rettungskette nicht so gut funktioniert und wäre nicht rasche ärztliche Hilfe erfolgt, wäre die 25-Jährige nach Dafürhalten des Gerichtsmediziners gestorben.
Unmittelbar nach der Tat war von Fachärzten am Überleben der lebensgefährlich Verletzten gezweifelt worden. Im behandelnden Spital wurde sie für mehrere Wochen in einen künstlichen Tiefschlaf versetzt.
Auch das zweite Opfer dürfte der Angeklagte nach einem Lokalbesuch in der Innenstadt über einen längeren Zeitraum verfolgt haben, wobei es am Weg vom Karlsplatz zur Argentinierstraße zu Annäherungsversuchen gekommen sein soll. Völlig unvermittelt soll der 41-Jährige der 36 Jahre alten Frau am 31. Dezember plötzlich einen 800 Gramm schweren Mauerhammer auf den Kopf geschlagen haben. Die Frau erlitt unter anderem einen Eindrückungsbruch am Schädel, konnte aber flüchten und noch selbst ins Krankenhaus fahren.
Insgesamt vier Vorstrafen
Der Angeklagte war am 9. Mai 2018 aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen schweren Einbruchsdiebstahls verbüßt hatte. Insgesamt weist der Mann vier Vorstrafen auf, allesamt wegen Vermögensdelikten. Nach seiner Entlassung hatte er in einer betreuten Wohngemeinschaft für ehemalige Häftlinge gelebt. Er soll im Vorfeld der inkriminierten Taten über mehrere Wochen hinweg immer wieder nächtliche Ausfahrten mit seinem Mountainbike unternommen haben, um in Kontakt mit Frauen zu kommen, die sich am Heimweg befanden. Nach seiner Festnahme gab er an, er habe sich "nicht getraut, sie anzusprechen". Zudem sei er "von den Blicken der Frauen provoziert worden, dies hätte ihn aggressiv gemacht", behauptete der 41-Jährige.
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