Einsatzgruppe zur Bekämpfung von Jugendkriminalität wird eingerichtet

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Die neue Einsatzgruppe wird unter anderem Kontrollen im öffentlichen Raum, in Ballungsräumen und möglichen Hot-Spots durchführen.

Die steigenden Zahlen im Bereich der Jugendkriminalität führen nun zur Bildung einer eigenen Einsatzgruppe. Damit hat Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Dienstag die Generaldirektion der öffentlichen Sicherheit beauftragt. Diese Einsatzgruppe (EJK) soll die Jugendkriminalität bekämpfen und Kontrollen im öffentlichen Raum durchführen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Kontrollen in Ballungsräumen und an möglichen Brennpunkten.

Zusammenarbeit mit Spezialisten

Vorbild ist unter anderem die Jugendpolizei (JuCop) in Linz. Die neue Einsatzgruppe wird eng mit der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität zusammenarbeiten und dieser auch organisatorisch zugeordnet sein. Darüber hinaus wird die „EJK“ eng mit den Spezialisten der Landeskriminalämter zusammenarbeiten. Die bundesweite Zusammenarbeit liegt in den Händen von Dieter Csefan, Abteilungsleiter für Kriminalitätsbekämpfung im Bundeskriminalamt.

Die Zahl der von Jugendlichen und Kindern unter 14 Jahren begangenen Straftaten hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Gleichzeitig ist bei den Jugendlichen über 14 Jahren nur ein geringer Anstieg und bei den jungen Erwachsenen sogar ein Rückgang zu verzeichnen. Die Hauptdelikte der Jugendlichen und Heranwachsenden sind Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Einbruchdiebstahl und gefährliche Drohung.

Eine bereits eingerichtete Expertenrunde soll zudem Vorschläge unterbreiten, wie man Eltern stärker in die Verantwortung nehmen kann, wie der Umgang von Kindern mit sozialen Medien und mit dem Mobiltelefon besser gestaltet werden kann und wie man bei minderjährigen Migranten im Asylsystem stärker differenzieren und nachschärfen kann. Darüber hinaus wird ein Schwerpunkt auf die unterschiedlichen Altersgrenzen bei der Strafmündigkeit innerhalb Europas liegen, um hier Erfahrungen auszutauschen und Vergleiche ziehen zu können. Eine mögliche Änderung bei der Strafmündigkeit sei Teil der Gesamtstrategie.

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