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Dorotheum-Räuber geständig: „Kurzschluss-Handlung“ wegen Spielschulden

Der 36-Jährige war bereits gerichtlich vorbestraft.
WIEN: GROSSEINSATZ DER WIENER POLIZEI IN DOROTHEUM-STANDORT

Das Wiener Landesgericht hat am Mittwoch über jenen 36-Jährigen die U-Haft verhängt, der am vergangenen Donnerstag eine Filiale des Dorotheums in Wien-Währing überfallen hatte. Als Haftgründe wurden Tatbegehungs- und Fluchtgefahr angenommen, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit. Die U-Haft ist vorerst für 14 Tage rechtswirksam.

Der Beschuldigte hat sich in seinen bisherigen Einvernahmen umfassend geständig gezeigt und eine „Kurzschluss-Handlung“ geltend gemacht. Als Motiv führte er Spielschulden ins Treffen. Der Mann ist bereits gerichtlich vorbestraft.

Überfall löste polizeilichen Großeinsatz aus

Der Überfall hatte einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Der Täter war maskiert und mit einer Luftdruckpistole bewaffnet in die Filiale gestürmt. Die Angestellten flüchteten, als sie den Maskierten erblickten, und alarmierten die Polizei. Der Mann raffte Schmuck zusammen, dürfte aber vom raschen Eintreffen der Polizei überrascht worden sein. Weil eine mögliche Geiselnahme befürchtet wurde, rückte die Exekutive mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften von Cobra, WEGA sowie der Diensthundeabteilung an und sperrte das Areal um den Tatort großräumig ab. Der Verdächtige flüchtete überstürzt über einen Hinterausgang, wobei er die Beute zurückließ.

Zusätzlich ließ er am Tatort seine Fingerabdrücke zurück, die aufgrund seines getrübten Vorlebens bereits in der Datenbank der Polizei erfasst waren. Ein Abgleich der sichergestellten Spuren mit der Datenbank führte zu einem Treffer. Nachdem die Identität des gesuchten Mannes feststand, konnte dieser am Sonntagabend in der Nähe seiner Wohnung in Wien-Währing festgenommen werden.

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